Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung dient dazu, dass Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten bzw. des Hauptverdieners des Haushalts, auf den die Versicherung laufen sollte, finanziell abgesichert sind, was eine wichtige Unterstützung für Familien mit mehreren Kindern oder bei höheren Kreditschulden darstellt. Ca. 6 Millionen Verträge zur Risikolebensversicherung bestehen derzeit in Deutschland, zusätzlich 5,2 Millionen Restschuldversicherungen, die nichts anderes sind, als Risikolebensversicherungen, gekoppelt an ein Darlehen.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene im Falle des Todes des Versicherungsnehmers ab, allerdings erst dann, wenn dieser die geforderte fünfjährige Wartefrist nicht einhalten konnte. Ist dies der Fall, so entfallen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, auch bezüglich der Waisenrente und der Witwenrente.
Anders bei der Risikolebensversicherung: diese greift bereits dann, wenn der Versicherungsnehmer nach der ersten Beitragszahlung bereits versterben sollte und damit die Familie in finanziellen Nöten zurücklässt.
Das bedeutet, dass die Risikolebensversicherung für alle Personen, die andere Personen versorgen müssen, wie zum Beispiel die Kinder und den Ehegatten, Sinn macht, für Singles, die niemanden finanziell unterstützen müssen jedoch sinnlos ist.
Es handelt sich bei der Risikolebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz - entsprechend werden während der Laufzeit auch keine Sparrücklagen angehäuft, was zum Beispiel bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist, was die Risikolebensversicherung im Vergleich recht günstig macht: ein Mann von 20 Jahren müsste beispielsweise durchschnittlich 14 Euro pro Monat über zwölf Jahre zahlen, wenn er eine Versicherungssumme von 100.000 Euro erhalten möchte, Frauen 8,50 Euro monatlich.
Sofern gestellt, muss der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, da die Versicherungsgesellschaft im Todesfall diese genau überprüft - unwahre Angaben führen zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Zusammengesetzt werden die für die Risikolebensversicherung zu zahlenden Beiträge aus einem Sockelbeitrag und der Überschussbeteiligung: steigt die Überschussbeteiligung, so sinkt der Prämienbeitrag des Versicherten. Die Überschussbeteiligung steigt dann, wenn das Versicherungsunternehmen wirtschaftlich verbessert dasteht, da weniger Personen gestorben sind, als im Vorfeld einkalkuliert.
Auch die gesetzliche Rentenversicherung sichert Hinterbliebene im Falle des Todes des Versicherungsnehmers ab, allerdings erst dann, wenn dieser die geforderte fünfjährige Wartefrist nicht einhalten konnte. Ist dies der Fall, so entfallen sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, auch bezüglich der Waisenrente und der Witwenrente.
Anders bei der Risikolebensversicherung: diese greift bereits dann, wenn der Versicherungsnehmer nach der ersten Beitragszahlung bereits versterben sollte und damit die Familie in finanziellen Nöten zurücklässt.
Das bedeutet, dass die Risikolebensversicherung für alle Personen, die andere Personen versorgen müssen, wie zum Beispiel die Kinder und den Ehegatten, Sinn macht, für Singles, die niemanden finanziell unterstützen müssen jedoch sinnlos ist.
Es handelt sich bei der Risikolebensversicherung um einen reinen Todesfallschutz - entsprechend werden während der Laufzeit auch keine Sparrücklagen angehäuft, was zum Beispiel bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist, was die Risikolebensversicherung im Vergleich recht günstig macht: ein Mann von 20 Jahren müsste beispielsweise durchschnittlich 14 Euro pro Monat über zwölf Jahre zahlen, wenn er eine Versicherungssumme von 100.000 Euro erhalten möchte, Frauen 8,50 Euro monatlich.
Sofern gestellt, muss der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten, da die Versicherungsgesellschaft im Todesfall diese genau überprüft - unwahre Angaben führen zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Zusammengesetzt werden die für die Risikolebensversicherung zu zahlenden Beiträge aus einem Sockelbeitrag und der Überschussbeteiligung: steigt die Überschussbeteiligung, so sinkt der Prämienbeitrag des Versicherten. Die Überschussbeteiligung steigt dann, wenn das Versicherungsunternehmen wirtschaftlich verbessert dasteht, da weniger Personen gestorben sind, als im Vorfeld einkalkuliert.