Kreditkarten Zahlung vornehmen
Früher war die Zahlung mit einer Kreditkarte vor allem im Ausland üblich, in Deutschland wurde diese von vielen Händlern nicht angeboten - vor allem deswegen, da mit dem EC System lange Zeit eine ausreichende Alternative zur Verfügung stand. Eine Kreditkarten Zahlung war häufig nur dort anzutreffen, wo relativ viele ausländische Kunden zu erwarten sind.
Durch die massive Ausweitung des Online Handels ist die EC Karte jedoch stark verdrängt worden, da man mit dieser Online ohne Weiteres nicht bezahlen kann. Regulär geht hier nur eine Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder per Online Bezahlservice (PayPal) oder eben mit Kreditkarte. Wer vor allem günstig im englischsprachigen Ausland einkaufen möchte wird dort nur die Möglichkeit haben, entweder einen der vielen Online Bezahldienste in Anspruch nehmen zu müssen oder kann fast immer mit der Kreditkarte bezahlen.
Da eine Kreditkarte heute sehr einfach zu erhalten ist - und oft sogar ohne Gebühren - oder als „Light„ Kreditkarte in Form der Prepaid Kreditkarte, die online die gleichen Funktionen wie eine „echte„ Kreditkarte hat, stellen sich auch immer mehr Geschäfte um und bieten ihren Kunden auch abseits der Internets die Kreditkarten Zahlung zusätzlich zur Zahlung mit EC Karte oder Bargeld an.
Eine Zahlung in einem normalen Geschäft mit einer Kreditkarte durchzuführen unterscheidet sich nicht von der mit einer EC Karte - zuerst sollte man natürlich sichergehen, dass die Kreditkarte auch angenommen wird. Das erkennt man anhand eines Logos (an der Kasse) des jeweiligen Anbieters, beispielsweise VISA, American Express, MasterCard oder Diners Club. Jedoch nehmen viele Geschäfte auch auf Nachfrage, vor allem bei teuren Einkäufen, eine Kreditkarte an.
Wenn man mit der Kreditkarte eine Zahlung vornehmen möchte, muss man in der Regel auch den Ausweis vorzeigen, damit die Daten auf der Kreditkarte und die Unterschrift noch einmal mit den Daten der Karte und der Unterschrift abgeglichen werden können.
Die Kreditkarte wird beim Bezahlen anschließend entweder selbst in ein Kartenlesegerät gesteckt oder vom Verkäufer. Man sollte darauf bestehen, dies selbst zu machen oder die Karte möglichst nicht aus den Augen zu verlieren - warum, siehe letzter Absatz. Anschließend gibt man seine PIN ein und bestätigt die PIN Eingabe.
Nach der Kreditkarten Zahlung sollte man 2 Belege erhalten, auf denen der Betrag vermerkt ist. Einen muss man unterschreiben und die Unterschrift mit der auf dem Ausweis verglichen. Einen Beleg, den Zahlungsbeleg und / oder Kassenbon, sollte man selbst erhalten, der andere wird vom Verkäufer einbehalten, der die Kreditkarten Zahlung angenommen hat.
Im Internet kann auch mit einer Kreditkarte gezahlt werden - hier muss man sich logischerweise nicht ausweisen und kann es auch nicht. Als Ausweis gilt hier jedoch die Angabe der:
- korrekten Daten des Karteninhabers,
- Kreditkartennummer,
- Sicherheitsnummer / Prüfziffer und des
- Ablaufdatumes / Expiry Date,
sowie natürlich die Kartengesellschaft (VISA, American Express, MasterCard, Diners Club usw.).
Normalerweise sind diese Daten nur dem Inhaber einer Kreditkarte zugänglich, weswegen die Zahlung als sicher betrachtet werden kann - aber: Sollte jemand anderes diese Daten auch haben, so kann er damit auch im Namen des Besitzers einkaufen. Das geht nur dann nicht, wenn die Karte gesperrt ist, weswegen man nach einem Verlust die Karte sofort sperren lassen sollte.
Die meisten Kartengesellschaften bieten für diesen Fall eine zusätzliche Versicherung als Inklusisleistung an, beispielsweise wenn die Karte gestohlen wurde, der Dieb damit sofort einkauft, man sie aber trotzdem schnell sperren lässt. Wenn ersichtlich ist, dass man sich sofort nach dem Verlust die Karte sperren lässt, werden die entstandenen Kosten meist von der Kartengesellschaft bzw. deren Versicherung übernommen - allzu lange warten sollte man damit also nicht, denn auch die Kulanz der Anbieter kennt Grenzen.
Aber: Es kann auch sein, dass die Karte gar nicht gestohlen wurde und trotzdem jemand damit einkauft, z. B. wenn er die Karte nur kurz entwendet und diese kopiert - dann hat er ebenfalls alle notwendigen Daten, ohne dass sie gestohlen wurde. Deswegen sollte man seine Karte, wenn man in einem Geschäft eine Kreditkarten Zahlung vornimmt, nie aus den Augen lassen - schlechtestenfalls kann sie von einem betrügerischen Händler oder Angestellten sonst nämlich schnell kopiert werden, ohne dass man es merkt.
In diesem Fall übernimmt auch selten die Kartengesellschaft oder deren Versicherung den Schaden, wenn man Wochen später auf der Rechnung sieht, dass noch jemand anderes mit der Karte eingekauft hat - hier hat man einfach fahrlässig gehandelt und es bleibt oft nur der Weg, sich den entstandenen Schaden per Anzeige selbst zurückzuholen.
Durch die massive Ausweitung des Online Handels ist die EC Karte jedoch stark verdrängt worden, da man mit dieser Online ohne Weiteres nicht bezahlen kann. Regulär geht hier nur eine Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder per Online Bezahlservice (PayPal) oder eben mit Kreditkarte. Wer vor allem günstig im englischsprachigen Ausland einkaufen möchte wird dort nur die Möglichkeit haben, entweder einen der vielen Online Bezahldienste in Anspruch nehmen zu müssen oder kann fast immer mit der Kreditkarte bezahlen.
Da eine Kreditkarte heute sehr einfach zu erhalten ist - und oft sogar ohne Gebühren - oder als „Light„ Kreditkarte in Form der Prepaid Kreditkarte, die online die gleichen Funktionen wie eine „echte„ Kreditkarte hat, stellen sich auch immer mehr Geschäfte um und bieten ihren Kunden auch abseits der Internets die Kreditkarten Zahlung zusätzlich zur Zahlung mit EC Karte oder Bargeld an.
Eine Zahlung in einem normalen Geschäft mit einer Kreditkarte durchzuführen unterscheidet sich nicht von der mit einer EC Karte - zuerst sollte man natürlich sichergehen, dass die Kreditkarte auch angenommen wird. Das erkennt man anhand eines Logos (an der Kasse) des jeweiligen Anbieters, beispielsweise VISA, American Express, MasterCard oder Diners Club. Jedoch nehmen viele Geschäfte auch auf Nachfrage, vor allem bei teuren Einkäufen, eine Kreditkarte an.
Wenn man mit der Kreditkarte eine Zahlung vornehmen möchte, muss man in der Regel auch den Ausweis vorzeigen, damit die Daten auf der Kreditkarte und die Unterschrift noch einmal mit den Daten der Karte und der Unterschrift abgeglichen werden können.
Die Kreditkarte wird beim Bezahlen anschließend entweder selbst in ein Kartenlesegerät gesteckt oder vom Verkäufer. Man sollte darauf bestehen, dies selbst zu machen oder die Karte möglichst nicht aus den Augen zu verlieren - warum, siehe letzter Absatz. Anschließend gibt man seine PIN ein und bestätigt die PIN Eingabe.
Nach der Kreditkarten Zahlung sollte man 2 Belege erhalten, auf denen der Betrag vermerkt ist. Einen muss man unterschreiben und die Unterschrift mit der auf dem Ausweis verglichen. Einen Beleg, den Zahlungsbeleg und / oder Kassenbon, sollte man selbst erhalten, der andere wird vom Verkäufer einbehalten, der die Kreditkarten Zahlung angenommen hat.
Im Internet kann auch mit einer Kreditkarte gezahlt werden - hier muss man sich logischerweise nicht ausweisen und kann es auch nicht. Als Ausweis gilt hier jedoch die Angabe der:
- korrekten Daten des Karteninhabers,
- Kreditkartennummer,
- Sicherheitsnummer / Prüfziffer und des
- Ablaufdatumes / Expiry Date,
sowie natürlich die Kartengesellschaft (VISA, American Express, MasterCard, Diners Club usw.).
Normalerweise sind diese Daten nur dem Inhaber einer Kreditkarte zugänglich, weswegen die Zahlung als sicher betrachtet werden kann - aber: Sollte jemand anderes diese Daten auch haben, so kann er damit auch im Namen des Besitzers einkaufen. Das geht nur dann nicht, wenn die Karte gesperrt ist, weswegen man nach einem Verlust die Karte sofort sperren lassen sollte.
Die meisten Kartengesellschaften bieten für diesen Fall eine zusätzliche Versicherung als Inklusisleistung an, beispielsweise wenn die Karte gestohlen wurde, der Dieb damit sofort einkauft, man sie aber trotzdem schnell sperren lässt. Wenn ersichtlich ist, dass man sich sofort nach dem Verlust die Karte sperren lässt, werden die entstandenen Kosten meist von der Kartengesellschaft bzw. deren Versicherung übernommen - allzu lange warten sollte man damit also nicht, denn auch die Kulanz der Anbieter kennt Grenzen.
Aber: Es kann auch sein, dass die Karte gar nicht gestohlen wurde und trotzdem jemand damit einkauft, z. B. wenn er die Karte nur kurz entwendet und diese kopiert - dann hat er ebenfalls alle notwendigen Daten, ohne dass sie gestohlen wurde. Deswegen sollte man seine Karte, wenn man in einem Geschäft eine Kreditkarten Zahlung vornimmt, nie aus den Augen lassen - schlechtestenfalls kann sie von einem betrügerischen Händler oder Angestellten sonst nämlich schnell kopiert werden, ohne dass man es merkt.
In diesem Fall übernimmt auch selten die Kartengesellschaft oder deren Versicherung den Schaden, wenn man Wochen später auf der Rechnung sieht, dass noch jemand anderes mit der Karte eingekauft hat - hier hat man einfach fahrlässig gehandelt und es bleibt oft nur der Weg, sich den entstandenen Schaden per Anzeige selbst zurückzuholen.