Baufinanzierung: Kosten für Wertgutachten

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen gehört zu den Dingen im Leben, welches kaum auf einen Schlag selbst bezahlt werden kann. Die notwendige Finanzierung wird jedoch von den meisten Banken bei einer entsprechenden Bonität problemlos übernommen. Leider konfrontieren sie dabei ihre Kunden oft mit Zusatzkosten, die diese nicht bezahlen müssen.

Zu diesen Zusatzkosten gehört beispielsweise das Wertgutachten. Das Wertgutachten wird aus verständlichen Gründen von den Banken eingefordert, damit diese die Höhe der Kreditsumme festlegen und ein Kreditangebot für eine Baufinanzierung unterbreiten können.

Die Kosten für das Wertgutachten werden hierbei oft dem Kunden in Rechnung gestellt und in die Kreditkosten mit einberechnet - entweder als Pauschalpreis, der bei mehreren hundert Euro liegen kann, als geringer Zinsaufschlag auf den eigentlichen Kredit oder als Fixpreis, der abhängig von der Kredithöhe ist.

Anhand des Wertgutachten wird abzüglich des Sicherheitsabschlages, ermittelt, welche Konditionen der Kunde erhalten kann. Das Wertgutachten ist dabei natürlich für die Bank eine Sicherheit, mit welcher Summe sie im Fall des Kreditausfalles rechnen kann, als auch für den Kunden, der somit eine Übersicht über die möglichen Kosten abseits der Meinung einer Baufirma oder eines Architekten hat.

Nur: Die Kosten für das Wertgutachten bei einer Baufinanzierung oder anderen Finanzierung muss laut Gesetz der Kunde überhaupt nicht tragen - diese sind von der Bank zu übernehmen, da diese letztendlich ein größeres Interesse an der Feststellung des Verkehrswertes hat als der Kunde und gesetzlich dazu verpflichtet ist, vor der Vergabe einer Finanzierung anhand des Wertes zu entscheiden.

Die Kosten für das Wertgutachten auf den Kunden abzuwälzen ist somit unzulässig, da es eine der Kernaufgaben der Bank darstellt. Der Kunde muss und darf nicht die Kosten für ein Wertgutachten auferlegt bekommen.

Leider setzen viele Banken das nicht in die Tat um und versuchen weiterhin, die Kosten für das Wertgutachten auf ihre Kunden abzuwälzen: Man benutzt hierfür Begriffe, die genau das gleiche meinen, wie z. B. Schätzkosten, Gebühr für Ermittlung des Beleihungswertes, Kosten für die Objektbesichtigung oder Wertermittlungsgebühr. Auch die Kosten für diese nur anders bezeichneten Wertgutachten muss der Kunde nicht tragen - sie sind und bleiben Sache der Bank, egal ob sie dieses selbst erstellt oder Dritte hierfür beauftragt.

Jedoch machen sich einige Banken eine Lücke im Gesetz zu nutze: Statt bei der Beauftragung eines Wertgutachtens die Kosten selbst tragen zu müssen, wälzen sie die Pflicht, das Wertgutachten zu erbringen einfach auf den Kunden ab. Zwar muss eine Bank anhand eines Wertgutachtens von Gesetzes wegen eine Entscheidung treffen, aber es ist nicht festgelegt, wer dieses erbringen muss.

Sollte der Kunde das Wertgutachten, um eine Baufinanzierung zu erhalten, selbst in Auftrag geben, so muss er dieses auch bezahlen und die Kosten für das Wertgutachten tragen.

Wer die Kosten für das Wertgutachten selbst tragen soll oder die Kosten der Bank für das Wertgutachten übernehmen soll, sollte lieber die Bank wechseln und bei einer anderen eine Finanzierung abschließen. Bei Direktbanken ist es z. B. seit Jahren üblich, diese Kosten nicht zu verlangen - und davon gibt es mittlerweile mehr als genug.