Riester-Rente - Grundlagen der Förderung

Die Riester-Rente gehört zu den wichtigsten Bausteinen der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Dabei fördert der Staat zum einen die so genannte Basisrente (Rürup-Rente) und die Riester-Rente. Bei der Rürup Rente und der betrieblichen Altersvorsorge findet in erster Linie eine steuerliche Förderung statt, die Riester-Förderung hingegen stützt sich vor allem auf Steuervergünstigungen oder Zulagen, sie richtet sich in erster Linie an kinderreiche Familien und Arbeitnehmer.

Vorteile der Riester-Rente

Da sämtliche Einzahlungen und die staatlichen Zulagen bei Erfüllung der Voraussetzungen garantiert sind, macht der Sparer auch dann noch Gewinn, wenn die Anlage keinerlei Erträge erwirtschaften sollte. Generell ist das Riester-Sparen mit einem Bausparvertrag, einem Banksparplan, einem Fondssparplan und einer Rentenversicherung möglich. Der Riester-Vertrag gilt als recht flexibel, da der Sparer jederzeit Beiträge erhöhen, senken oder auch temporär aussetzen kann.

Ein überzeugendes Argument für viele ist, dass das im Rahmen eines Riestervertrages angesparte Kapital Hartz-IV sicher ist, es muss also nicht aufgebraucht werden, damit man Alg 2 erhält. Die Auszahlung der Rente später ist in voller Höhe steuerpflichtig, Gutverdiener profitieren während der Ansparphase vor allem von den Steuervorteilen. Für Personen, die steuerlich weniger belastet sind als Gutverdiener, besteht der Vorteil vor allem aus den staatlichen Zulagen. Notwendig ist in jedem Falle der entsprechende Antrag, der ausgefüllt, unterschrieben und an den Riester-Vertrag Anbieter zurückgesendet werden muss.

Einzahlungen und Zuschüsse

Die Beiträge, die gezahlt werden müssen, umfassen zum einen die eigenen Einzahlungen, aber auch die Zulagen vom Staat. Der staatliche Zuschuss liegt bei 154 Euro (Grundzulage), für jedes Kind, das im Haushalt lebt und versorgt werden muss, kommen 185 Euro hinzu (Kindergeldanspruch muss bestehen). Die Kinderzulage beträgt 300 Euro für Kinder ab dem Jahrgang 2008. Damit die staatlichen Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, muss der Beitrag des Sparers bei min. 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (inklusive Zulagen) liegen, max. werden 2100 EUR begünstigt.

Die vermittelnde Person erhält für den Abschluss des Riestervertrages eine Abschlussprovision, wobei die Kunden ggf. einen Teil der Provision für sich einzunehmen. Ist dies der Fall, so muss der Riester-Sparer den erstatteten Provisionsanteil im Sinne der sonstigen Einkünfte versteuern.