Kredit von Privat an Privat

Nicht immer bietet sich eine Kreditaufnahme bei der Bank an - denn Banken beäugen die Bonität des Interessen genau und lehnen, je nachdem, wie es um die Kreditwürdigkeit genau bestellt ist und um welchen Kredit der Kunde bittet. Entsprechend hoch ist teilweise die Nachfrage nach Krediten von Privat an Privat - potentielle Kreditnehmer bilden sich ein, dass das Zinsniveau dort niedriger ist bzw. dass sie dort nicht abgelehnt werden.

Zunächst: wer einen Kredit von privat aufnimmt, sollte dies immer in einem schriftlichen Darlehensvertrag festhalten, auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es sollte auch dann ein Kreditvertrag aufgesetzt werden, wenn es sich um eine Leihgabe von engen Freunden oder Verwandten handelt. Enthalten sein sollten darin die Bedingungen für die Tilgung, Laufzeit, Datum, Darlehensbetrag, Darlehensnehmer und Darlehensgeber.

Kredit von Privat kündigen

Zu Ärgernissen kommt es leider oft, wenn die Rückzahlung des geliehenen Kapitals gefordert wird. Dazu ist die Gesetzeslage allerdings unmissverständlich:  § 488 Abs. 3 BGB besagt, dass, sofern für die Tilgung keine feste Zeit bestimmt wurde, ist die Fälligkeit von der Kündigung des Kreditnehmers oder des Kreditgebers abhängig, die Kündigungsfrist liegt dabei bei drei Monaten. Wird nichts gesondert vereinbart, so ist die Darlehensgewährung unbefristet. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, so muss das Darlehen restlos und auf einen Schlag an den Kreditgeber zurückgezahlt werden.

Zinsen unterliegen der Einkommensteuer

Vorsicht: die Zinsen, die der Kreditgeber aus einem Darlehen an privat vereinnahmt, unterliegen der Einkommensteuer - es fallen Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und unter Umständen Kirchensteuer an.

Eine Sonderregelung besteht bei Krediten, die an verwandte Personen vergeben werden: die Besteuerung erfolgt nach dem individuellen Steuersatz des Kreditgebers, sofern der Darlehensnehmer die Zinsen steuerlich geltend machen kann, und zwar im Sinne von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Diese Ausnahmeregelung besteht, damit kein Gestaltungsmissbrauch angewendet werden kann.

Fazit: ein Kredit von privat kann, sofern die Voraussetzungen stimmen, also ein Kreditvertrag ausgesetzt wurde, mehr oder weniger ruhigen Gewissens aufgenommen werden. Man sollte sich jedoch über die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditgebers im Klaren sein und sich vor Augen halten, dass Freundschaften und familiäre Bande aufgrund von Leihgaben möglicherweise zerbrechen könnten.