Neue internationale Kontonummer / IBAN

Ab Februar 2014 gelten laut einem EU Beschluss zukünftig neue Kontonummern, die den international üblichen, 22 stelligen IBANs (International Bank Account Number) Nummern entsprechen - dies gilt für alle SEPA (Single Euro Payments Area) Länder, zu denen auch Deutschland gehört.

Für Bankkunden in Deutschland heißt das, dass die bisher nur bei Zahlung ins EU Ausland notwendige IBAN nun ihre Standardkontonummer wird, die auch im nationalen und EU Zahlungsverkehr, z. B. bei Angaben auf Einzugsermächtigungen oder Rechnungen, verwendet werden muss. Die alte Kontonummer, sowie die bisherigen BIC Nummern (die sogenannten europäischen Bankleitzahlen), sind damit nicht mehr gültig.

Mit der neuen (alten) IBAN statt der Kontonummer oder der BIC sollen Überweisungen nun auch international schneller und vor allem günstiger sein - auch wenn es fraglich ist, ob Banken den Kostenvorteil an ihre Kunden direkt weitergeben werden.

EU Wirrwarr: Muss man sich wieder umgewöhnen?

Wer weder die IBAN noch die BIC bisher verwendete, mag schon wieder über diesen neuen EU Beschluss stöhnen und dass man sich statt der Bankleitzahl und der Kontonummer nun eine 22stellige (!) Nummer merken muss - und das, wo oft die 4 - 5stellige Pin schon oft Schwierigkeiten macht.

Aber: Wer seine Kontonummer und Bankleitzahl im Kopf hat, dem wird die Umstellung auf die IBAN bei genauer Betrachtung wenig schwerfallen, da diese letztendlich nur aus einem Ländercode und der Kontonummer und der Bankleitzahl besteht.

Es gilt in Deutschland, dass die IBAN immer 22stellig (maximal möglich wären sogar 34 Stellen) und immer in dieser Art und Weise zusammengesetzt ist:
- 1. - 2. Stelle Länderkennzeichen DE,
- 3. - 4. Stelle Prüfsumme aus Prüfziffern,
- 5. - 12. Stelle Bankleitzahl und
- 12. - 22. Stelle Kontonummer.

Hatte man bisher beispielsweise die Bankleitzahl 64020080 und die Kontonummer 123456789101, so sieht die IBAN so aus (die Prüfziffern variieren natürlich):

DE9964020080123456789101.

Es gilt also immer:

In Österreich und der Schweiz umfasst die IBAN nur 20 (Österreich) bzw. 21 Stellen (Schweiz). Auch hier gilt, dass die erste und zweite Stelle das Länderkennzeichen enthält (AT für Österreich, CH für die Schweiz), an dritter und vierter Stelle eine Prüfsumme aus Prüfziffern enthalten ist und

- in Österreich danach die 5stellige Bankleitzahl und die 11stellige Kontonummer und

- in der Schweiz die 5stellige Bankclearing Nummer und die 12 stellige Kontonummer folgt.

Sparkassenkunden können warten

Keine Regel ohne Ausnahme: Auch wenn seitens der Bundesbank die Umsetzung bereits für das Jahr 2011 / 2012 als technisch möglich genannt wurde und die neue IBAN für alle Bankkunden ab Februar 2014, so dürfen Kunden der Sparkasse noch bis zum Jahr 2016 die alte Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

Laut DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) soll seitens der Sparkassen der mögliche Rahmen voll ausgeschöpft werden und ihre Kunden dürfen auch im Inland noch bis zum Jahr 2016 auf Überweisungen die alte Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Die Verwendungen der IBAN mittels der vorgeschriebenen Umrechnung, siehe oben, erfolgt dann seitens der Sparkasse.