Leasingrückläufer kaufen oder nicht?

Der Gebrauchtwagenmarkt besteht nicht nur aus Privatfahrzeugen, sondern zu großen Teilen auch aus Leasingrückläufern, welche oft sehr günstig am Markt angeboten werden. Grundsätzlich sollte man bei einem zu guten Angebot immer skeptisch sein, denn der Fehler steckt dann meist im Detail. Lohnt es sich, einen Leasingrückläufer zu kaufen oder nicht?

Hierbei müssen mehrere Kriterien beachtet werden, damit man diese Frage mit einem Ja oder Nein beantworten kann, vorrangig: Von wem werden die Leasingrückläufer angeboten und um welche Fahrzeuge oder Leasingobjekte handelt es sich?

Ein Leasingfahrzeug ist in erster Linie nichts anderes als ein Gebrauchtwagen - trotzdem haftet gerade Leasingrückläufern häufig ein schlechtes Image an, aufgrund der Devise „Don ´t be gentle, it ´s a rental!„ (Sei nicht gut [zu ihm], es ist nur gemietet!). Das stimmt jedoch nur eingeschränkt, denn so einfach ist es bei einem Leasingrückläufer nicht, da es sich nicht um ein gewöhnliches Mietfahrzeug handelt.

Dem Wort „Rückläufer„ haftet oft eine negative Konnotation an, da man hierbei oft an B Ware oder Warenrückläufer denkt. Beim Leasing liegt der Fall jedoch anders, da ein Leasingrückläufer lediglich ein Fahrzeug / Leasingobjekt beschreibt, welches am Ende der Laufzeit vom Leasingnehmer nicht gekauft, sondern an die Leasinggesellschaft zurückgegeben wurde.

Beim Fahrzeugleasing werden in der Regel 2 Arten von Leasingverträgen angeboten - ein Leasing mit Kilometerbegrenzung und ein Leasing mit Restwert. Ein Leasing mit Kilometerbegrenzung bedeutet, dass der Leasingnehmer ein Fahrzeug bis zu einem vertraglich vereinbarten Kilometerhöchststand nutzen darf, bei einem Leasing mit Restwert (= Verkehrswert = Marktpreis) muss dieser mindestens am Ende der Vertragslaufzeit erzielt werden, ansonsten muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen dem tatsächlichem Wert und dem vereinbartem Restwert übernehmen.

Was bedeutet das nun konkret für Leasingrückläufer und deren Qualität? Bei einem Fahrzeugleasing mit Kilometerbegrenzung spielt der Restwert nur eine untergeordnete Rolle, das heißt, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug bis zum Kilometerhöchststand nutzen darf wie er möchte, der Restwert ist das Risiko des Leasinggebers. Tendenziell besteht hier somit ein größeres Risiko, dass das Fahrzeug schlechter und weniger pfleglich vom Vorbesitzer behandelt wurde.

Bei einem Leasing mit Restwert hingegen liegt es im Interesse des Leasingnehmers, diesen mindestens zu erreichen, damit er nicht mit Nachzahlungen aufgrund der Restwertdifferenz rechnen muss - es besteht somit ein wesentlich höherer Druck, das Fahrzeug zu pflegen und sorgsam zu behandeln, da alle Mängel, z. B. durch höheren Verschleiß am Fahrzeug, bei der Rückgabe am Ende der Leasinglaufzeit zu einer drastischen Abwertung des Restwerts führen.

Leasinggesellschaften sind hier selten besonders freigiebig und stellen selbst kleinere Mängel, z. B. Lackschäden, als starken Mangel dem Leasingnehmer in Rechnung. Man kann bei einem Leasingrückläufer aus einem Leasing mit Restwert somit damit rechnen, dass der Vorbesitzer eher pfleglich mit dem Fahrzeug umgegangen ist, als bei anderen Leasingvarianten. Dazu hat eine Leasinggesellschaft einen wesentlich geringen Druck, das Fahrzeug überteuert oder über dessen tatsächlichen Wert zu verkaufen, da die Differenz und damit der Verlust nicht von ihr, sondern vom Vorbesitzer getragen werden muss.

Das heißt: Ein Leasingrückläufer aus einem Leasing mit Restwert ist so prinzipiell der Vorzug zu geben - man sollte sich hier stets im eigenen Interesse danach erkundigen, welcher Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Verweigert der Verkäufer diese Auskunft, sollte man skeptisch sein, da es sich um ein Risikofahrzeug handelt.

Abgesehen von der Leasingart des Vorbesitzers bei einem Leasingrückläufer sollte darauf geachtet werden, wer das Leasingfahrzeug anbietet: Ein Gebrauchtwagenhändler, der ein Leasingfahrzeug angekauft hat und dieses wieder verkauft schlägt natürlich seinen Gewinn auf und hat ein höheres Interesse, einen Leasingrückläufer über Wert zu verkaufen, vor allem, da er durch die Händlergewährleistung ein zusätzliches, höheres Risiko hat.

Wird ein Leasingrückläufer jedoch direkt von einer Leasinggesellschaft angeboten, vor allem bei Fahrzeugen mit einem Restwertleasing, muss dieses wesentlich weniger stark auf einen höheren Gewinn achten (siehe davor), da sie sich bei einem Verkauf unter Wert den Verlust einfach vom Vorbesitzer zurückholt.

Sowohl bei einem Leasingrückläufer einer Leasinggesellschaft als auch bei einem Leasingrückläufer eines Gebrauchtwagenhändlers kann man sich jedoch sicher sein, dass die Fahrzeuge technisch weitestgehend einwandfrei sind, da der Händler und die Leasinggesellschaft aufgrund der Händlergewährleistung ein hohes Eigeninteresse hat, dass im Nachhinein nicht teure und übersehene Mängel den Verkaufsgewinn durch Nachbesserungen, die er zu tragen hat, schmälern.

Auch die Art des Leasingfahrzeugs ist entscheiden, ob sich der Kauf eines Leasingrückläufers lohnt oder nicht - vor allem Jahreswagen lohnen sich, da sie verhältnismäßig wenig genutzt wurden, aber der Preisverfall im ersten Zeitraum der Nutzung stets außergewöhnlich und oft auch unberechtigt hoch ist. Letztendlich ist es bei einem Leasingrückläufer jedoch wie bei jedem anderen Gebrauchtwagen - ein gewisses Risiko, doch ein Montagsmodell zu kaufen, schwingt immer mit.