Gewerbliches Leasing

Das gewerbliche Leasing ist keine Sonderform des Leasings, sondern bedeutet lediglich, dass das Leasing nicht an eine Privatperson vergeben wird. Das gewerbliche Leasing ist bei einem Leasing der Normalfall, da ein Leasing verschiedene Vorteile für Unternehmen bietet und vor allem an Unternehmen gerichtet ist.

Bei einem gewerblichen Leasing gibt es eine Vielzahl möglicher Leasingvarianten, siehe ausführlich: Leasingvertrag - Übersicht

Allen gemeinsam ist, dass Unternehmen stets verschiedene Vorteile geboten werden sollen. Der größte ist, das man entgegen einer Finanzierung die Raten für ein gewerbliches Leasing zu 100 % von der Steuer absetzen kann, sofern es sich nicht um einen Mietkauf handelt. Zudem soll keine Liquiditätsverringerung wie bei einer Finanzierung erfolgen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Finanzierung über den Leasinggeber erfolgt und nicht durch den Leasingnehmer - somit wird, wie bei einer Finanzierung, der Finanzierungsrahmen / Kreditrahmen bei einer Bank nicht verringert.

Durch die festen monatlichen Raten kann ein Unternehmen auch fest kalkulieren, wie hoch der monatliche Kapitalabfluss / Liquiditätsabfluss durch das Leasing ist. Man muss auch nicht das Finanzierungsrisiko tragen, da dies ebenfalls die Aufgabe des Leasingunternehmens ist. Da das Wirtschaftsgut zivilrechtlich dem Leasinggeber zugeordnet wird, muss das Leasingobjekt auch nicht ausführlich bilanziert werden und fällt nicht dem Betriebsvermögen zu.

Das gewerbliche Leasing steht grundsätzlich allen offen, die nicht als Privatpersonen handeln - somit auch Freiberuflern, Vereinen, staatlichen Organisationen, Gemeinden oder auch Vereinen und die Verluste von der Steuer in Form der Betriebsausgaben absetzen können oder in Form von Werbungskosten für Unternehmen, Vereine, Organisationen usw.

Natürlich kann prinzipiell jeder ein Leasing in Anspruch nehmen - können die Kosten für das Leasing nicht abgesetzt werden, entfallen die steuerlichen Vorteile und damit die Hauptanreize für ein Leasing.