Der KfW Bildungskredit für Schüler und Studenten
Kleines Extra ohne großen Aufwand: der KfW Bildungskredit, der den Kreditnehmer in der Schlussphase einer Ausbildung oder während eines Praktikums finanziell unterstützt. Wie bei allen KfW Krediten gibt es jedoch auch bei dem Darlehen mit der Nummer 173 ganz bestimmte Förderrichtlinien, die Sie beachten müssen.
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 24 Monate, wahlweise erhält der Kreditnehmer EUR 100, EUR 200 oder EUR 300 pro Monat. Maximal können also EUR 7200 ausgezahlt werden. Sofern Bedarf besteht, kann eine Teilsumme des Kreditbetrages auch zum Beginn der Laufzeit ausgezahlt werden, maximal jedoch EUR 3600. Es muss ein Nachweis über den bedarf vorgelegt werden (beispielsweise Rechnung über die Anschaffung von benötigten Arbeitsmaterialien).
Sofern die maximale Kreditsumme von EUR 7200 in der Ausbildung nicht erreicht wurden, kann eine Aufstockung (einmalig) vereinbart werden. Wenn der Kreditnehmer hingegen eine weitere Ausbildung absolviert, muss, sofern Bedarf besteht, ein neuer Bildungskredit beantragt werden.
Der KfW-Bildungskredit ist ein kostenloser Kredit im Sinne der Kreditnebenkosten (nicht Zinsen), das heißt, es fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten für den Abschluss des Kreditvertrages an. Die Auszahlungen erfolgen jeweils am Ende des Monats für den entsprechenden Folgemonat.
Für eine Dauer von vier Jahren nach der ersten Auszahlung werden keine Zinsen und keine Tilgung an die Bank gezahlt, danach fallen Raten von monatlich EUR 120 an. Das Darlehen kann zu jeder Zeit teilweise oder ganz vorzeitig zurückgezahlt werden, es fallen dafür keine Kosten an.
Für den Bildungskredit werden keine Sicherheiten gefordert.
Der Kredit wird direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) online beantragt. Den Antrag finden Sie hier
Wer erhält den Bildungskredit?
Der Bildungskredit der KfW-Bank wird den folgenden volljährigen Personen / Schülern gewährt, die nicht älter als 36 Jahre alt sind und:- nicht länger als 12 Semester studieren (Studium, Zusatzstudium, Aufbaustudium, Ergänzungsstudium)
- an einer BAföG-anerkannten Universität, Fachhochschule oder Hochschule studieren, befindet sich die Bildungsstätte im Ausland, muss sie anerkannten deutschen / inländischen Bildungsstätten entsprechen.
- die Zwischenprüfung bereits bestanden haben oder dabei sind, ein Aufbaustudium, Ergänzungsstudium oder Zusatzstudium zu absolvieren, ggf. muss eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorgelegt werden, dass keine Zwischenprüfung besteht (Bachelorstudiengang), aber alle Leistungen erbracht wurden.
- den 1. Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich bewältigt haben, sich in einem postgradualen Diplomstudiengang, Masterstudiengang oder Magisterstudiengang befinden
- hat bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen bzw. erlangt den Berufsabschluss mit Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung,
- führt die Ausbildung in Vollzeit aus und
- befindet sich in den letzten vierundzwanzig Monaten seiner Ausbildung.
- aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen
- heimatlos, asylberechtigt oder aufgenommener Flüchtling sein
- mindestens einen deutschen Elternteil oder einen deutschen Ehepartner haben oder
- vor Beginn der Ausbildung für mindestens fünf Jahre erwerbstätig in Deutschland gewesen sein bzw. einer der Eltern war es für drei Jahre

Kreditkonditionen
Die Zinsen des KfW Darlehens für Schüler und Studenten ist variabel und orientiert sich am jeweiligen 6-Monats-EURIBOR, angepasst wird er zum 1 April und zum 1. Oktober. Der Effektivzinssatz kann abweichen, der Sollzins liegt bei 1,45 % p.a. Die Zinsen werden grundsätzlich ab dem Tag der Auszahlung berechnet und zu aufgenommenen Kreditsumme addiert. Mit der Tilgung beginnt dann auch erst die Zinszahlung.Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 24 Monate, wahlweise erhält der Kreditnehmer EUR 100, EUR 200 oder EUR 300 pro Monat. Maximal können also EUR 7200 ausgezahlt werden. Sofern Bedarf besteht, kann eine Teilsumme des Kreditbetrages auch zum Beginn der Laufzeit ausgezahlt werden, maximal jedoch EUR 3600. Es muss ein Nachweis über den bedarf vorgelegt werden (beispielsweise Rechnung über die Anschaffung von benötigten Arbeitsmaterialien).
Sofern die maximale Kreditsumme von EUR 7200 in der Ausbildung nicht erreicht wurden, kann eine Aufstockung (einmalig) vereinbart werden. Wenn der Kreditnehmer hingegen eine weitere Ausbildung absolviert, muss, sofern Bedarf besteht, ein neuer Bildungskredit beantragt werden.
Der KfW-Bildungskredit ist ein kostenloser Kredit im Sinne der Kreditnebenkosten (nicht Zinsen), das heißt, es fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten für den Abschluss des Kreditvertrages an. Die Auszahlungen erfolgen jeweils am Ende des Monats für den entsprechenden Folgemonat.
Für eine Dauer von vier Jahren nach der ersten Auszahlung werden keine Zinsen und keine Tilgung an die Bank gezahlt, danach fallen Raten von monatlich EUR 120 an. Das Darlehen kann zu jeder Zeit teilweise oder ganz vorzeitig zurückgezahlt werden, es fallen dafür keine Kosten an.
Für den Bildungskredit werden keine Sicherheiten gefordert.
Der Kredit wird direkt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) online beantragt. Den Antrag finden Sie hier