Kredit mit Sondertilgung: Zinsaufschlag

Immer mehr Banken bieten zusätzlich zu den von ihnen angebotenen Krediten oft das so genannte Sondertilgungsrecht an - natürlich nur in Verbindung mit einem Zinsaufschlag. Nur: Lohnt sich ein Kredit mit Sondertilgung überhaupt? Das hängt leider, wie so oft vom jeweiligen Kredit ab.

Eine Sondertilgung ist prinzipiell auch bei einem Kredit ohne Zinsaufschlag möglich in Form der vorzeitigen Ablösung des Kredites. Das lohnt sich jedoch kaum, denn durch die vorzeitige Ablösung eines Kredites entstehen der Bank Verluste in Form ausfallender Zinsen und Kreditgebühren, die sie auf die Ablösung aufschlägt.

Der abgelöste Kredit ist somit zwar auf den ersten Blick immernoch günstiger anstatt diesen bis zum Ende der Laufzeit zu tilgen, aber durch die Aufschläge verteuert dieser sich in dem Maße, dass der Unterschied zwischen der zu zahlenden, eigentlichen Kreditsumme und der Resttilgung mit Aufschlag nur noch sehr gering ausfällt.

Das kann man damit umgehen, indem man das Sondertilgungsrecht von Anfang bei einem Kredit mit Sondertilgung vereinbart, denn dann können Sondertilgungen ohne Aufschlag geleistet werden. Dieses Verlustrisiko lassen sich die Banken jedoch erneut mit dem Zinsaufschlag bezahlen. Hier wird der Aufschlag nicht auf die Sondertilgung fällig, sondern auf den eigentlichen Kreditzins.

In der Regel liegt dieser Zinsaufschlag bei 0,1 - 0,2 % - das heißt: Würde der effektive Zins bei einem Kredit ohne Sondertilgung z. B. 5,5 % betragen, wäre bei einem Kredit mit Sondertilgung ein Zinsaufschlag auf 5,6 % bzw. 5,7 % die Folge. Bei einem Kredit von 100.000 Euro macht dies jährliche Mehrkosten von 100 bis 200 Euro aus.

Die Banken verweisen zwar gern auf die steuerliche Absetzbarkeit dieser Mehrkosten in Form der erhöhten Kreditkosten hin, das ist aber in der Praxis reiner Unsinn, da jemand, der die Kreditkosten bei der Steuer geltend machen möchte ohnehin kein Interesse daran hat, diesen vorzeitig abzulösen.

Ein Kredit mit Sondertilgung mit Zinsaufschlag lohnt sich in der Regel nicht. Eine Sondertilgung setzt voraus, dass neben den normalen Ausgaben und den Kosten für den Kredit auch noch genug Kapital für eine Sondertilgung angespart werden kann.

Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Kosten für einen Kredit unterdurchschnittlich ausfallen, z. B. aufgrund niedriger Raten und Zinsen, und mehr als 20 - 40 % des Haushaltsnettoeinkommens (was nach Abzug aller monatlichen Kosten übrig bleibt) pro Monat zum Ansparen zur Verfügung stehen. Sollten die Kreditkosten jedoch so niedrig ausfallen, ist die Motivation mangels Notwendigkeit recht gering, diesen vorzeitig zu tilgen.

Ein Kredit mit Sondertilgung lohnt sich dann, wenn die Kreditkosten durchschnittlich bis hoch ausfallen - nur dann steht monatlich selten ausreichend Kapital zur Verfügung, welches angespart und zur Tilgung eingesetzt werden kann. Durch den Zinsaufschlag für einen Kredit mit Sondertilgungsmöglichkeit verteuert sich der Kredit zusätzlich, so dass der Spielraum Kapital hierfür anzusparen sogar noch verringert wird.

Dazu kommt, dass gerade in zinsgünstigen Zeiten, wenn der Leitzins auf einem sehr niedrigem Niveau ist, ein Zinsaufschlag den Kredit in einem noch höherem Maße verteuert als in Zeiten, in denen hohe Zinsen gezahlt werden müssen.

Ein Kredit mit Sondertilgung macht nur in einem einzigen Fall wirklich Sinn für den Kreditnehmer: Wenn während der Kreditlaufzeit mit einem hohen, zusätzlichem Einkommen gerechnet werden kann, mit dem eine Sondertilgung erfolgen kann. Das kann eine zu erwartende Erbschaft sein, aber auch, falls eine (feste) Beförderung anstehen kann oder der Partner z. B. nach einer geplanten Babypause wieder berufstätig werden sollte oder mit einer zinsdegressiven Phase (Zinsen sinken) gerechnet werden kann und so in allen Fällen die Kreditkosten sinken.