Wann macht eine Darlehen Umschuldung Sinn?

Ein Darlehen umzuschulden kann in gewissen Situationen von Vorteil sein, aber alles andere als zwangsläufig. Kreditnehmer neigen unter anderem häufig dazu, blind auf Angebote, die vermeintlich günstiger aussehen, anderer Banken einzusteigen, ohne genau verglichen und ihre eigene Situation überprüft zu haben - die Folge sind hohe zusätzliche Kosten, die hätten vermieden werden können. In den folgenden Situationen sollten Kreditnehmer eine Umschuldung generell in Betracht ziehen:

Darlehenvertrag endet
Läuft ein Darlehen aus, so ist es für den Kreditnehmer ohne weitere Schwierigkeiten möglich, den Kreditgeber zu wechseln. Eingeplant werden sollte dabei eine bankübliche Bearbeitungsfrist von ca. 4 bis 6 Wochen. Wird der Vertrag mit der neuen Bank unterzeichnet bzw. abgeschlossen, so erfolgt eine Abtretung der Grundschuld, die Banken machen dies jedoch unter sich aus und der Kreditnehmer hat damit nichts weiter zu tun. Ebenso möglich sind jedoch Teilabtretung / Teillöschung der bestehenden Grundschuld oder der Eintrag einer neuen Grundschuld.

Umschuldung nach zehn Jahren Laufzeit
Prinzipiell hat man als Kreditnehmer das Recht, den Kredit teilweise oder ganz zurückzuzahlen, wenn bereits 10 Jahre der Laufzeit verstrichen sind, die Kündigungsfrist liegt dabei bei sechs Monaten. Bei einer angenommenen Laufzeit von 20 oder 15 Jahren und einer verstrichenen Zinsbindungsfrist von zehn Jahren, sollte der Kredit zu diesem Zeitpunkt umgeschuldet werden, um niedrige Zinsen zu nutzen. Zur Kündigung bzw. Umschuldung benötigt werden persönliche Angaben und Objektunterlagen.

Darlehen läuft in 12 - 42 Monaten aus
Der Kreditnehmer möchte den Ablauf der Zinsbindungsfrist nicht mehr abwarten, ein Forward Darlehen kann hier gegen steigende Zinsen absichern. Forward Darlehen gelten für Darlehen, deren Zinsbindung nicht mehr länger als drei Jahre anhält. Im Vorfeld muss jedoch sichergestellt werden, dass die Kündigung auch wirklich problemlos erfolgen kann, danach steht die Suche nach einem geeigneten neuen Kreditinstitut - auch hier sind persönliche Angaben und Objektunterlagen notwendig, damit die neue Bank eine Finanzierungsentscheidung treffen kann.

Zinsbindung noch nicht abgelaufen - Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Darlehen Umschuldung soll vorzeitig stattfinden, die Bank muss entsprechend der verfrühten Kündigung zustimmen. Gekündigt werden kann mit Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, wobei die Banken ihr Einverständnis jedoch nicht zwangsläufig geben müssen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von jeder Bank individuell berechnet.