Abgezinster Sparbrief
Neben dem Festgeld und dem Tagesgeld gibt es auch die Möglichkeit, sein Geld in einen Sparbrief anzulegen. Der Vorteil bei einem Sparbrief ist, dass man hiermit eine beleihungsfähige Alternative zum Festgeld hat. Denn der Sparbrief ist einem Festgeld mit festem Zinssatz nicht ganz unähnlich.
Bei einem Sparbrief wird wie auch beim Festgeld ein fester Betrag über einen fest vereinbarten Zeitraum angelegt und in der Regel ein fester Zins vereinbart. Egal wie die Zinsen sich am Markt also verändern, ob sie steigen oder fallen, der Zins bei einem Sparbrief bleibt immer gleich. Je nach Bank gibt es verschiedene Sparbriefe mit unterschiedlichen Zinskonditionen und einer unterschiedlichen Laufzeit.
Der Sparbrief hat jedoch den gleichen Nachteil wie das Festgeld: Bevor die Laufzeit nicht abgelaufen ist, kommt man kaum noch an sein Geld, da es fest angelegt ist. Aber: Im Gegensatz zum Festgeld ist ein Sparbrief beleihungsfähig, das heißt, dass dieser als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt werden kann oder aber auch direkt beliehen werden kann - bei einer direkten Beleihung liegt der Leihzins in der Regel 1 - 2 % über den fest vereinbarten Guthaben Zinsen.
Wie auch beim Festgeld gibt es den Sparbrief sowohl als ausschüttenden Sparbrief und als thesaurierenden Sparbrief (auch: aufgezinster Sparbrief) - ausschüttend heißt, dass die Zinsen monatlich, quartalsweise oder jährlich (je nach Vertrag) auf ein vereinbartes Konto ausgezahlt werden. Bei einer thesaurierenden Anlage werden die Zinsen nicht ausgeschüttet, sondern auf den Anlagebetrag aufgeschlagen. Dadurch ergibt sich ein Zinseszinseffekt.
Der Vorteil beim Zinsenzins ist, dass die Zinszahlungen so immer höher werden, ohne dass man etwas dafür tun muss und dass auf die thesaurierenden Zinsen keine Abgeltungssteuer anfällt - der „Nachteil„ ist, dass am Ende der Laufzeit ein sehr hoher Gewinn stehen kann, der der Abgeltungsteuer unterliegt, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro (Single) oder 1.602 Euro (Ehepaar) überschritten werden sollte.
Die thesaurierende Anlage empfiehlt sich immer dann, wenn man ohnehin den Sparerfreibetrag auch so ausreizen würde und den Zinsgewinn nicht braucht - dann gilt: Wenn schon Steuern zahlen, dann wenigstens mehr Gewinn haben.
Der Sparbrief existiert aber auch in einer weiteren Sonderform - und zwar als abgezinster Sparbrief. Abgezinst heißt, dass die Zinsen bereits vom Nennwert abgezogen werden. Man kauft beispielsweise einen Sparbrief mit einem Nennwert von 1.000 Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem fest vereinbarten Zins von 5 %. Nur: man bezahlt in diesem Fall nicht 1.000 Euro, sondern nur ca. 952 Euro, da die Zinsen bereits abgezogen (abgezinst) wurden. Am Ende der Laufzeit erhält man dann den Nennwert von 1.000 Euro ausgezahlt.
Aber: Bei einem abgezinsten Sparbrief sollte man immer Kontrollrechnen, ob der Zins, den die Bank ausweist, auch tatsächlich mit dem Kaufbetrag übereinstimmt.
Ein wesentlicher Nachteil bei einem Sparbrief ist, dass im Gegensatz zum Festgeld nicht eine variable Summe angelegt werden kann, z. B. 2.354,23 Euro, denn Sparbriefe werden in festen Stückelungen herausgegeben, z. B. zu 500, 1.000, 2.000 Euro usw. - gerade in Zeiten mit hohen Zinsen können diese Grenzen noch weiter auseinander liegen, da die Banken dann weniger mit einem Sparbrief verdienen können und dann wenigstens große Summen fest bei sich angelegt wissen wollen.
Wichtig: Bei einem Sparbrief, egal ob aufgezinst, ausschüttend oder abgezinst, wird häufig mit einem „durchschnittlichen Wertzuwachs„ geworben - davon sollte man jedoch Abstand nehmen, da das praktisch alles heißen kann. Wenn man schon in eine konservative und sichere Anlage wie den Sparbrief anlegen möchte, dann möglichst nur zu festen Zinsen bzw. wo man bereits am Anfang weiß, was man am Ende haben wird.
Bei einem Sparbrief wird wie auch beim Festgeld ein fester Betrag über einen fest vereinbarten Zeitraum angelegt und in der Regel ein fester Zins vereinbart. Egal wie die Zinsen sich am Markt also verändern, ob sie steigen oder fallen, der Zins bei einem Sparbrief bleibt immer gleich. Je nach Bank gibt es verschiedene Sparbriefe mit unterschiedlichen Zinskonditionen und einer unterschiedlichen Laufzeit.
Der Sparbrief hat jedoch den gleichen Nachteil wie das Festgeld: Bevor die Laufzeit nicht abgelaufen ist, kommt man kaum noch an sein Geld, da es fest angelegt ist. Aber: Im Gegensatz zum Festgeld ist ein Sparbrief beleihungsfähig, das heißt, dass dieser als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt werden kann oder aber auch direkt beliehen werden kann - bei einer direkten Beleihung liegt der Leihzins in der Regel 1 - 2 % über den fest vereinbarten Guthaben Zinsen.
Wie auch beim Festgeld gibt es den Sparbrief sowohl als ausschüttenden Sparbrief und als thesaurierenden Sparbrief (auch: aufgezinster Sparbrief) - ausschüttend heißt, dass die Zinsen monatlich, quartalsweise oder jährlich (je nach Vertrag) auf ein vereinbartes Konto ausgezahlt werden. Bei einer thesaurierenden Anlage werden die Zinsen nicht ausgeschüttet, sondern auf den Anlagebetrag aufgeschlagen. Dadurch ergibt sich ein Zinseszinseffekt.
Der Vorteil beim Zinsenzins ist, dass die Zinszahlungen so immer höher werden, ohne dass man etwas dafür tun muss und dass auf die thesaurierenden Zinsen keine Abgeltungssteuer anfällt - der „Nachteil„ ist, dass am Ende der Laufzeit ein sehr hoher Gewinn stehen kann, der der Abgeltungsteuer unterliegt, wenn der Sparerfreibetrag von 801 Euro (Single) oder 1.602 Euro (Ehepaar) überschritten werden sollte.
Die thesaurierende Anlage empfiehlt sich immer dann, wenn man ohnehin den Sparerfreibetrag auch so ausreizen würde und den Zinsgewinn nicht braucht - dann gilt: Wenn schon Steuern zahlen, dann wenigstens mehr Gewinn haben.
Der Sparbrief existiert aber auch in einer weiteren Sonderform - und zwar als abgezinster Sparbrief. Abgezinst heißt, dass die Zinsen bereits vom Nennwert abgezogen werden. Man kauft beispielsweise einen Sparbrief mit einem Nennwert von 1.000 Euro mit einer Laufzeit von einem Jahr und einem fest vereinbarten Zins von 5 %. Nur: man bezahlt in diesem Fall nicht 1.000 Euro, sondern nur ca. 952 Euro, da die Zinsen bereits abgezogen (abgezinst) wurden. Am Ende der Laufzeit erhält man dann den Nennwert von 1.000 Euro ausgezahlt.
Aber: Bei einem abgezinsten Sparbrief sollte man immer Kontrollrechnen, ob der Zins, den die Bank ausweist, auch tatsächlich mit dem Kaufbetrag übereinstimmt.
Ein wesentlicher Nachteil bei einem Sparbrief ist, dass im Gegensatz zum Festgeld nicht eine variable Summe angelegt werden kann, z. B. 2.354,23 Euro, denn Sparbriefe werden in festen Stückelungen herausgegeben, z. B. zu 500, 1.000, 2.000 Euro usw. - gerade in Zeiten mit hohen Zinsen können diese Grenzen noch weiter auseinander liegen, da die Banken dann weniger mit einem Sparbrief verdienen können und dann wenigstens große Summen fest bei sich angelegt wissen wollen.
Wichtig: Bei einem Sparbrief, egal ob aufgezinst, ausschüttend oder abgezinst, wird häufig mit einem „durchschnittlichen Wertzuwachs„ geworben - davon sollte man jedoch Abstand nehmen, da das praktisch alles heißen kann. Wenn man schon in eine konservative und sichere Anlage wie den Sparbrief anlegen möchte, dann möglichst nur zu festen Zinsen bzw. wo man bereits am Anfang weiß, was man am Ende haben wird.