Job nebenbei aufnehmen - Zusatzverdienst

Der Monat ist lang und das Gehalt ist niedrig - nicht wenige Arbeitnehmer und auch Selbständige überlegen sich, ob sie nicht einen Job nebenbei aufnehmen sollen, um einen Zusatzverdienst zu generieren, der ihnen dabei hilft, ihren Lebensunterhalt und den der zu versorgenden Familie abzusichern. Grundsätzlich ist das natürlich möglich - doch müssen einige grundlegende Dinge dabei beachtet werden.

Wer einen zweiten Job bzw. einen Job nebenbei aufnehmen möchte, muss natürlich zunächst einmal einen finden - leichter gesagt als getan, denn schließlich dürfen die Arbeitszeiten nicht mit den Arbeitszeiten der hauptberuflichen Tätigkeit kollidieren. Das wird vor allem dann schwierig, wenn der Hauptberuf in Schichtarbeit ausgeführt wird oder sich generell stetig wechselnde Arbeitszeiten ergeben.

Unbedingt muss der Arbeitgeber von der Aufnahme eines Jobs nebenbei in Kenntnis gesetzt werden - wer diese Meldepflicht missachtet läuft Gefahr, sich eine Kündigung einzuhandeln. Der Arbeitnehmer muss darauf achten, dass der Zweitjob seine hauptberufliche Tätigkeit nicht im Mindesten behindert.

Das betrifft nicht nur die Arbeitszeiten, sondern zum Beispiel auch fehlende Konzentration oder Übermüdung: wer früh morgens als Aushilfe in einer Backstube jobbt und danach gleich weiterfährt zu seinem hauptsächlichen Arbeitsplatz, könnte durchaus Probleme mit seinem Chef bekommen, es sei denn, es ist ersichtlich, dass die Leistungen des Arbeitnehmers konstant bleiben und nicht aufgrund des Zweitjobs einbrechen.

Auch steuerliche Aspekte müssen bei einem Zweitjob beachtet werden: handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung bzw. um einen so genannten Minijob, so ist dieser zunächst nicht steuerpflichtig oder sozialversicherungspflichtig - die Vergütung darf dann aber tatsächlich nur maximal 400 Euro pro Monat betragen und nicht darüber hinausgehen, da sonst Versicherungspflicht eintritt.

Bei mehreren Jobs nebenbei sind Minijobs, mit Ausnahme des ersten nebenbei aufgenommenen Minijobs, dem Verdienst der hauptberuflichen Tätigkeit hinzuzurechnen und entsprechend zu versteuern.

Möglich ist es natürlich auch, sich nebenbei selbständig zu machen - zu bedenken ist, dass man einen Gewerbeschein benötigt, der mit Kosten verbunden ist. Keinen Gewerbeschein benötigt man, wenn man nebenbei freiberuflich tätig ist, beispielsweise als Journalist.