Immobilie kaufen und verkaufen: Maklerprovision und Courtage
Wenn man eine Immobilie über einen Makler verkaufen oder verkaufen möchte, wird im Erfolgsfall die Maklerprovision (auch: Courtage) fällig, was in BGB § § 652-654 auch gesetzlich geregelt ist. Diese Courtage/Provision an sich unterliegt jedoch keiner gesetzlichen Regelungen und wird, zumindest mit dem Verkäufer und Auftraggeber des Makler, eigentlich individuell ausgehandelt.
Gleiches gilt für die Zahlung der Maklerprovision: Denn ob diese vom Verkäufer oder Käufer bezahlt werden muss - oder von beiden Parteien - wird ebenfalls vom Verkäufer mit dem Makler vor Vertragsschluss ausgehandelt.
De facto hat sich aber regional und lokal ein gewisser Standard eingebürgert, der von den dort ansässigen Maklern mehr oder weniger strikt umgesetzt und verlangt wird. Dies bezieht sich sowohl auf die Höhe der Provision, als auch, von dem diese gezahlt wird. Ein echtes Prinzip (teures Objekt, nachgefragte Lagen) gibt es hier nicht, viel mehr ist das ganze historisch gewachsen, weswegen in eher „neuen„ Bundesländern, welche erst nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem aufgelösten Freistaat Preußen und seinen verschiedenen Provinzen hervorgingen auch innerhalb eines Bundeslandes regional verschiedene Standards anzutreffen sind.
Die Außenprovision ist die vom Makler verlangte Courtage, welche direkt im Angebot unter Gebühren ausgeschrieben wird. An ihrer Höhe und in Bezugnahme auf die unteren üblichen regionalen Standards, lassen sich so auch Rückschlüsse auf die Höhe der Innenprovision ziehen.
Die Außenprovision/Maklerprovision/Courtage ist übrigens in der Regel auch nach Vertragsschluss des Maklervertrags verhandelbar. Ob ein Makler sich auf Verhandlungen einlässt oder nicht, hängt jedoch von ihm persönlich und der Immobilie selbst ab. Bei nachgefragten Objekten, die „sich von selbst verkaufen„, ist die Verhandlungsbereitschaft natürlich meist geringer als bei schwer verkäuflichen Objekten, die durch die Maklerprovision zusätzlich verteuert werden.
Die Maklercourtage ist in der Regel immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteue, weswegen sie z. B. bei der Vermittlung von Mietwohnungen in "krummen" Zahlen wie 1,19 (eine Mietrate + 19 % Mehrwertsteuer) oder 2,38 (zwei Mietraten und jeweils 19 % Mehrwertsteuer) ausgewiesen wird.
Gleiches gilt für die Zahlung der Maklerprovision: Denn ob diese vom Verkäufer oder Käufer bezahlt werden muss - oder von beiden Parteien - wird ebenfalls vom Verkäufer mit dem Makler vor Vertragsschluss ausgehandelt.
De facto hat sich aber regional und lokal ein gewisser Standard eingebürgert, der von den dort ansässigen Maklern mehr oder weniger strikt umgesetzt und verlangt wird. Dies bezieht sich sowohl auf die Höhe der Provision, als auch, von dem diese gezahlt wird. Ein echtes Prinzip (teures Objekt, nachgefragte Lagen) gibt es hier nicht, viel mehr ist das ganze historisch gewachsen, weswegen in eher „neuen„ Bundesländern, welche erst nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem aufgelösten Freistaat Preußen und seinen verschiedenen Provinzen hervorgingen auch innerhalb eines Bundeslandes regional verschiedene Standards anzutreffen sind.
Innenprovision und Außenprovision
Die Maklerprovision wird zudem in eine Innen- und eine Außenprovision unterschieden. Die Innenprovision ist dabei die, die der Verkäufer dem Makler zahlt und die Außenprovision jene, die vom Käufer an den Makler gezahlt wird. Die Innenprovision wird dabei dem Käufer gegenüber nicht ausgewiesen, sondern ist nur im Maklervertrag zwischen Verkäufer und Käufer festgeschrieben.Die Außenprovision ist die vom Makler verlangte Courtage, welche direkt im Angebot unter Gebühren ausgeschrieben wird. An ihrer Höhe und in Bezugnahme auf die unteren üblichen regionalen Standards, lassen sich so auch Rückschlüsse auf die Höhe der Innenprovision ziehen.
Die Außenprovision/Maklerprovision/Courtage ist übrigens in der Regel auch nach Vertragsschluss des Maklervertrags verhandelbar. Ob ein Makler sich auf Verhandlungen einlässt oder nicht, hängt jedoch von ihm persönlich und der Immobilie selbst ab. Bei nachgefragten Objekten, die „sich von selbst verkaufen„, ist die Verhandlungsbereitschaft natürlich meist geringer als bei schwer verkäuflichen Objekten, die durch die Maklerprovision zusätzlich verteuert werden.
Die Maklercourtage ist in der Regel immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteue, weswegen sie z. B. bei der Vermittlung von Mietwohnungen in "krummen" Zahlen wie 1,19 (eine Mietrate + 19 % Mehrwertsteuer) oder 2,38 (zwei Mietraten und jeweils 19 % Mehrwertsteuer) ausgewiesen wird.
Übliche Maklerprovision Verkäufer / Käufer
Norddeutschland
-
Bremen 5,95 % 0 % 5,95 %
Hamburg 6,25 % 0 % 6,25 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,38 % 3,57 %
Niedersachsen 4,76 - 7,14 % 0 % - 3,57 % 3,57 % - 5,95 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Ostdeutschland
Bundesland | Höhe | Verkäufer | Käufer |
---|---|---|---|
Berlin | 7,14 % | 0 % | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % | 0 % | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
Thüringen | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |