Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung ist ganz klar abgesteckt. Sie dient, dem Namen entsprechend, zur Absicherung des Versicherungsnehmers im Falle eines Unfalls und übernimmt berufsfördernde und medizinische Leistungen, die der Rehabilitation des Versicherten dienen, sowie Entschädigungsleistungen und Lohnersatzleistungen. Die folgenden Leistungen sind bei einer gesetzlichen Unfallversicherung zentral:
Behandlungen zur Heilung
Übernommen werden die Aufwendungen für Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel sofern erforderlich, für die ärztliche Behandlung und für die Krankenhausaufhalte - die Dauer der Aufhalte ist dabei nicht von Interesse.
Verletztengeld
Das Bruttoentgelt, das dem Arbeitnehmer entgeht, wird in einer Höhe von 80 % ersetzt, maximal wird die Höhe des Nettogehalts gezahlt. Die Dauer dieser Leistung ist zeitlich begrenzt, und zwar auf 78 Wochen.
Berufshilfe
Es kommt vor, dass man aufgrund einer Berufskrankheit oder wegen eines Unfalls den bislang ausgeführten Beruf nicht weiter ausüben kann. In diesem Fall hat der Versicherte Anspruch auf Maßnahmen, die berufsfördernd sind und der Rehabilitation dienen - dazu zählen Ausbildungen oder auch Umschulungen. Sofern in dieser Zeit kein Lohn bezogen wird, erhält der Versicherte ein so genanntes Übergangsgeld.
Soziale Rehabilitation
Gewährt werden Rehabilitationssport, psychosoziale Betreuung, Haushaltshilfe, Wohnungshilfe und Kraftfahrzeughilfe.
Verletztenrente
Sofern die Erwerbsfähigkeit für mindestens 26 Wochen eine Minderung um wenigstens 20 % erfährt, so wird dem Versicherten die so genannte Verletztenrente gewährt. Die Höhe der Verletztenrente ist individuell unterschiedlich und orientiert sich an der Höhe des Lohns vor dem Unfall sowie dem Minderungsgrad, den der Unfall oder die Berufserkrankung verursacht haben.
Pflegegeld
Sofern durch den Unfall eine Pflegebedürftigkeit entsteht, hat der Versicherte nicht nur Anspruch auf die Unfallrente, sondern auch auf das Pflegegeld bzw. auf Pflegeleistungen.
Sterbegeld
Sollte der Versicherte wegen des Unfalls versterben, so bekommen seine Hinterbliebenen ein Siebtel der Bezugsgröße, die zum Todeszeitpunkt Gültigkeit hatte, in Form von Sterbegeld. Hinterbliebenenrente
Bei Todesfall wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente ist individuell unterschiedlich und orientiert sich an der Zahl der Kinder des Verstorbenen, seiner Berufsfähigkeit und seinem Alter.
Waisenrente
Sollte der Versicherte nach einem Tod aufgrund eines Unfalls Kinder zurücklassen, die noch nicht volljährig sind, so beziehen diese Kinder Waisenrente. 20 % des ehemaligen Jahresverdienstes des Versicherten steht Halbwaisen zu, 30 % bekommen Vollwaisen.
Rentenabfindung
Sofern der Versicherte sein 18. Lebensjahr bereits vollendet hat und aufgrund eines Unfalls um mindestens 40 % erwerbsgemindert ist, so erhält er die Hälfte der Rente im Sinne einer Abfindung über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt, sofern er dies beantragt. Ab dem elften Jahr der Rente wird dann von der Unfallversicherung die komplette Rente ausgezahlt.
Behandlungen zur Heilung
Übernommen werden die Aufwendungen für Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel sofern erforderlich, für die ärztliche Behandlung und für die Krankenhausaufhalte - die Dauer der Aufhalte ist dabei nicht von Interesse.
Verletztengeld
Das Bruttoentgelt, das dem Arbeitnehmer entgeht, wird in einer Höhe von 80 % ersetzt, maximal wird die Höhe des Nettogehalts gezahlt. Die Dauer dieser Leistung ist zeitlich begrenzt, und zwar auf 78 Wochen.
Berufshilfe
Es kommt vor, dass man aufgrund einer Berufskrankheit oder wegen eines Unfalls den bislang ausgeführten Beruf nicht weiter ausüben kann. In diesem Fall hat der Versicherte Anspruch auf Maßnahmen, die berufsfördernd sind und der Rehabilitation dienen - dazu zählen Ausbildungen oder auch Umschulungen. Sofern in dieser Zeit kein Lohn bezogen wird, erhält der Versicherte ein so genanntes Übergangsgeld.
Soziale Rehabilitation
Gewährt werden Rehabilitationssport, psychosoziale Betreuung, Haushaltshilfe, Wohnungshilfe und Kraftfahrzeughilfe.
Verletztenrente
Sofern die Erwerbsfähigkeit für mindestens 26 Wochen eine Minderung um wenigstens 20 % erfährt, so wird dem Versicherten die so genannte Verletztenrente gewährt. Die Höhe der Verletztenrente ist individuell unterschiedlich und orientiert sich an der Höhe des Lohns vor dem Unfall sowie dem Minderungsgrad, den der Unfall oder die Berufserkrankung verursacht haben.
Pflegegeld
Sofern durch den Unfall eine Pflegebedürftigkeit entsteht, hat der Versicherte nicht nur Anspruch auf die Unfallrente, sondern auch auf das Pflegegeld bzw. auf Pflegeleistungen.
Sterbegeld
Sollte der Versicherte wegen des Unfalls versterben, so bekommen seine Hinterbliebenen ein Siebtel der Bezugsgröße, die zum Todeszeitpunkt Gültigkeit hatte, in Form von Sterbegeld. Hinterbliebenenrente
Bei Todesfall wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente ist individuell unterschiedlich und orientiert sich an der Zahl der Kinder des Verstorbenen, seiner Berufsfähigkeit und seinem Alter.
Waisenrente
Sollte der Versicherte nach einem Tod aufgrund eines Unfalls Kinder zurücklassen, die noch nicht volljährig sind, so beziehen diese Kinder Waisenrente. 20 % des ehemaligen Jahresverdienstes des Versicherten steht Halbwaisen zu, 30 % bekommen Vollwaisen.
Rentenabfindung
Sofern der Versicherte sein 18. Lebensjahr bereits vollendet hat und aufgrund eines Unfalls um mindestens 40 % erwerbsgemindert ist, so erhält er die Hälfte der Rente im Sinne einer Abfindung über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt, sofern er dies beantragt. Ab dem elften Jahr der Rente wird dann von der Unfallversicherung die komplette Rente ausgezahlt.