Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung
Bei einem Fahrzeug Leasing mit Teilamortisation ist neben dem reinen Fahrzeug Restwertleasing, bei dem der Leasingnehmer dem Leasinggeber einen bestimmten Restwert vertraglich garantiert, auch das Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung häufig anzutreffen. Für den Leasingnehmer kann dies wesentlich günstiger und damit das bessere Leasing als das Fahrzeug Leasing mit einem Restwert sein.
Denn beim Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung wird kein Restwert zu Lasten des Leasingnehmers vertraglich vereinbart, sondern nur die maximale (oft: jährliche) Kilometerleistung, die mit dem Fahrzeug erreicht werden darf. Das hat im Gegensatz zum Fahrzeug Leasing mit einem Restwert Vorteile und Nachteile, wobei unserer Erfahrung nach die Vorteile überwiegen.
Das Fahrzeug Leasing mit einem vertraglich fest vereinbarten Restwert bedeutet für den Leasingnehmer, dass am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags dieser Restwert möglichst erreicht oder überschritten werden sollte. Der Restwert bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwertvereinbarung erfolgt zu Lasten des Leasingnehmers, dass heißt, dass dieser dem Leasinggeber garantiert, dass der vereinbarte Restwert am Ende der Leasing Laufzeit besteht.
Sollte der Restwert genau eingehalten werden, muss der Leasingnehmer keine weitere Zahlung leisten - wird er überschritten, dann kann er, wenn ein Fahrzeug Leasing mit Verkaufsbeteiligung abgeschlossen wird, auch am Gewinn zu maximal 75 % beteiligt werden. Aber: Sollte er unterschritten werden, so muss der Leasingnehmer, der den vereinbarten Restwert schließlich vertraglich garantiert hat, die Differenz zwischen tatsächlichem Restwert (= Marktpreis / Verkaufspreis) und vereinbarten Restwert zahlen.
Warum kann das ein Nachteil sein? In der Praxis ist der Restwert bei einem Leasing mit Teilamortisation der Restwert oft zu hoch angesetzt und deckt sich selten mit den aktuellen Marktgegebenheiten, damit die monatlichen Leasingraten niedriger sind und die Verlockung für den Leasingnehmer größer, ein Leasing abzuschließen - immerhin kann es so sogar günstiger sein als eine Finanzierung, vor allem in Verbindung bei einem Leasing mit Anzahlung.
Aber: Der Restwert wird durch jeden Mangel rapide gesenkt - das können Kratzer sein, für die man nichts kann und die Fremde verursacht haben oder geringer Verschleiß am Fahrzeug. Übertrieben gesagt muss das Fahrzeug somit oft, damit der vereinbarte Restwert erreicht werden kann, so gut wie neuwertig sein, sprich: ein Garagenfahrzeug, was nur selten auf der Straße bewegt wird. Auch bei realistischen, niedrigen Restwerten die am Anfang des Leasing vereinbart werden, wird man durch die starke Abwertung auch bei kleinen Schäden sehr häufig im Nachteil sein und darf somit nachzahlen!
Dazu kommen Faktoren, auf die man als Leasingnehmer zu Beginn des Fahrzeug Leasings mit Restwertfixierung überhaupt keinen Einfluss hat und die man nicht vorhersehen kann - denn auch wenn das Fahrzeug in einem sehr guten, neuwertigen Zustand ist, so kann der Restwert trotzdem stark unterschritten werden, wenn es sich um Fahrzeug handelt, welches am Ende der Leasingzeit kaum nachgefragt wird und somit nur einen niedrigen Verkaufspreis erzielt. Als Restwert zählt immer der Wert, den das Fahrzeug bei einem Verkauf durch den Leasinggeber in dem dann aktuellen Zustand am Ende der Leasing Laufzeit auf dem freien Markt erzielen würde.
Im Gegensatz dazu steht das Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung: Dieses funktioniert ähnlich wie das Fahrzeug Leasing mit Restwert. Sollte die Kilometerbegrenzung überschritten werden, stellt dies eine Wertminderung dar und man muss eine Nachzahlung leisten, sollte er unterschritten werden, bekommt man diese Wertsteigerung gutgeschrieben. Bei einer genauen Einhaltung der Kilometerbegrenzung hat man weder einen finanziellen Vorteil oder Nachteil.
Auch bei einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung wird ein Restwert zum Ende der Leasingzeit vereinbart, aber: Dieser geht zu Lasten des Leasinggebers und ist sein Risiko! Sollte der Restwert, siehe oben, auf einmal niedriger liegen, z. B. aufgrund einer geringen Nachfrage, so ist das das Problem des Leasinggebers und nicht des Leasingnehmers, sofern kein Leasing mit einem Andienungsrecht vereinbart wurde.
Der Nachteil für den Leasingnehmer ist, dass er, sollte er bei einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung die Kilometerbegrenzung schnell erreichen, das Fahrzeug aufgrund der starken finanziellen Nachteile besser stehen lassen sollte. Somit hat man, wenn das Fahrzeug im schlechtesten Fall schon nach der Hälfte der Leasingzeit die Kilometerbegrenzung überschritten hat, ein Fahrzeug, welches man nicht mehr nutzen kann, aber trotzdem noch dafür bezahlen muss.
Beim Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung lässt sich die Kilometerbegrenzung zwar oft auch noch nachträglich nach unten und oben ändern, aber eine Heraufsetzung der Kilometerbegrenzung lässt natürlich wieder die monatlichen Raten steigen, da durch mehr gefahrene Kilometer der Restwert des geleasten Fahrzeugs sinkt.
Auch die monatlichen Raten sind bei einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung oft höher als bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwertfixierung, da das Risiko des Restwerts nun beim Leasinggeber liegt und nicht mehr beim Leasingnehmer, der bei einer Unterschreitung zahlen muss.
Somit ist hier in der Praxis oft der gegenteilige Effekt zu beobachten: Statt eines zu hohen Restwerts wird oft ein annähernd realistischer oder zu niedriger Restwert angesetzt, damit der Leasinggeber sein Risiko mit Verlust aus dem Leasing herauszugehen minimiert wird. Und ein niedriger Restwert bedeutet, dass mehr finanziert werden muss und damit die monatlichen Raten höher sind.
Denn beim Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung wird kein Restwert zu Lasten des Leasingnehmers vertraglich vereinbart, sondern nur die maximale (oft: jährliche) Kilometerleistung, die mit dem Fahrzeug erreicht werden darf. Das hat im Gegensatz zum Fahrzeug Leasing mit einem Restwert Vorteile und Nachteile, wobei unserer Erfahrung nach die Vorteile überwiegen.
Das Fahrzeug Leasing mit einem vertraglich fest vereinbarten Restwert bedeutet für den Leasingnehmer, dass am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags dieser Restwert möglichst erreicht oder überschritten werden sollte. Der Restwert bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwertvereinbarung erfolgt zu Lasten des Leasingnehmers, dass heißt, dass dieser dem Leasinggeber garantiert, dass der vereinbarte Restwert am Ende der Leasing Laufzeit besteht.
Sollte der Restwert genau eingehalten werden, muss der Leasingnehmer keine weitere Zahlung leisten - wird er überschritten, dann kann er, wenn ein Fahrzeug Leasing mit Verkaufsbeteiligung abgeschlossen wird, auch am Gewinn zu maximal 75 % beteiligt werden. Aber: Sollte er unterschritten werden, so muss der Leasingnehmer, der den vereinbarten Restwert schließlich vertraglich garantiert hat, die Differenz zwischen tatsächlichem Restwert (= Marktpreis / Verkaufspreis) und vereinbarten Restwert zahlen.
Warum kann das ein Nachteil sein? In der Praxis ist der Restwert bei einem Leasing mit Teilamortisation der Restwert oft zu hoch angesetzt und deckt sich selten mit den aktuellen Marktgegebenheiten, damit die monatlichen Leasingraten niedriger sind und die Verlockung für den Leasingnehmer größer, ein Leasing abzuschließen - immerhin kann es so sogar günstiger sein als eine Finanzierung, vor allem in Verbindung bei einem Leasing mit Anzahlung.
Aber: Der Restwert wird durch jeden Mangel rapide gesenkt - das können Kratzer sein, für die man nichts kann und die Fremde verursacht haben oder geringer Verschleiß am Fahrzeug. Übertrieben gesagt muss das Fahrzeug somit oft, damit der vereinbarte Restwert erreicht werden kann, so gut wie neuwertig sein, sprich: ein Garagenfahrzeug, was nur selten auf der Straße bewegt wird. Auch bei realistischen, niedrigen Restwerten die am Anfang des Leasing vereinbart werden, wird man durch die starke Abwertung auch bei kleinen Schäden sehr häufig im Nachteil sein und darf somit nachzahlen!
Dazu kommen Faktoren, auf die man als Leasingnehmer zu Beginn des Fahrzeug Leasings mit Restwertfixierung überhaupt keinen Einfluss hat und die man nicht vorhersehen kann - denn auch wenn das Fahrzeug in einem sehr guten, neuwertigen Zustand ist, so kann der Restwert trotzdem stark unterschritten werden, wenn es sich um Fahrzeug handelt, welches am Ende der Leasingzeit kaum nachgefragt wird und somit nur einen niedrigen Verkaufspreis erzielt. Als Restwert zählt immer der Wert, den das Fahrzeug bei einem Verkauf durch den Leasinggeber in dem dann aktuellen Zustand am Ende der Leasing Laufzeit auf dem freien Markt erzielen würde.
Im Gegensatz dazu steht das Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung: Dieses funktioniert ähnlich wie das Fahrzeug Leasing mit Restwert. Sollte die Kilometerbegrenzung überschritten werden, stellt dies eine Wertminderung dar und man muss eine Nachzahlung leisten, sollte er unterschritten werden, bekommt man diese Wertsteigerung gutgeschrieben. Bei einer genauen Einhaltung der Kilometerbegrenzung hat man weder einen finanziellen Vorteil oder Nachteil.
Auch bei einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung wird ein Restwert zum Ende der Leasingzeit vereinbart, aber: Dieser geht zu Lasten des Leasinggebers und ist sein Risiko! Sollte der Restwert, siehe oben, auf einmal niedriger liegen, z. B. aufgrund einer geringen Nachfrage, so ist das das Problem des Leasinggebers und nicht des Leasingnehmers, sofern kein Leasing mit einem Andienungsrecht vereinbart wurde.
Der Nachteil für den Leasingnehmer ist, dass er, sollte er bei einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung die Kilometerbegrenzung schnell erreichen, das Fahrzeug aufgrund der starken finanziellen Nachteile besser stehen lassen sollte. Somit hat man, wenn das Fahrzeug im schlechtesten Fall schon nach der Hälfte der Leasingzeit die Kilometerbegrenzung überschritten hat, ein Fahrzeug, welches man nicht mehr nutzen kann, aber trotzdem noch dafür bezahlen muss.
Beim Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung lässt sich die Kilometerbegrenzung zwar oft auch noch nachträglich nach unten und oben ändern, aber eine Heraufsetzung der Kilometerbegrenzung lässt natürlich wieder die monatlichen Raten steigen, da durch mehr gefahrene Kilometer der Restwert des geleasten Fahrzeugs sinkt.
Auch die monatlichen Raten sind bei einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung oft höher als bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwertfixierung, da das Risiko des Restwerts nun beim Leasinggeber liegt und nicht mehr beim Leasingnehmer, der bei einer Unterschreitung zahlen muss.
Somit ist hier in der Praxis oft der gegenteilige Effekt zu beobachten: Statt eines zu hohen Restwerts wird oft ein annähernd realistischer oder zu niedriger Restwert angesetzt, damit der Leasinggeber sein Risiko mit Verlust aus dem Leasing herauszugehen minimiert wird. Und ein niedriger Restwert bedeutet, dass mehr finanziert werden muss und damit die monatlichen Raten höher sind.