Die Lebensversicherung kündigen?

Vorweg: Versicherte sollten es sich immer ganz genau überlegen, ob sie ihre Lebensversicherung bzw. Kapitallebensversicherung wirklich vorzeitig kündigen sollten: so kann man zum Beispiel, anstatt die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen zu müssen, zu Alternativen greifen, beispielsweise der BU-Versicherung. Prinzipiell sollte man sich die Frage stellen, wie viel Kapital man denn beim Verkauf der Versicherung zurückerwarten kann.

Interessant ist immer der so genannte Rückkaufwert von Lebensversicherungen, per Gesetz nicht erlaubt ist der Abzug von Stornierungsgebühren bei der Auszahlung des Rückkaufwertes.

Warum eine Lebensversicherung kündigen?

Lange Zeit waren Lebensversicherungen der Deutschen liebstes Kind - trotz alledem wird heutzutage jede zweite Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung durch den Versicherungsnehmer vorzeitig, also vor dem Ablauf der Versicherungsdauer, gekündigt. Es ergeben sich zahlreiche Gründe: unvorhergesehene Ausgaben, Scheidung, Arbeitslosigkeit - finanziell komplizierte Situation können sich relativ schnell auftun und verleiten zu der Überlegung, die Lebensversicherung zu kündigen, die man vor Jahren zur Absicherung der Familie im Todesfall oder für die Altersvorsorge abgeschlossen hat.

Es ist noch nicht lange her, dass deutsche Kapitallebensversicherungen als eine hervorragende Möglichkeit galten, privat vorzusorgen: leider sind die Renditen, die letztendlich tatsächlich erwirtschaftet wurden (Stichwort Überschussbeteiligung), kontinuierlich gesunken während der letzten Jahre, teilweise sogar ausgesprochen drastisch.

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchte, muss ganz erhebliche Verluste einkalkulieren: der Rückkaufwert ist deswegen oft sehr niedrig, weil hohe Stornogebühren anfallen. Sofern der Versicherungsvertrag erst seit wenigen Jahren läuft, verschlechtert sich die Relation zwischen Ansparsumme und Rückkaufwert noch weiter, denn hinzu kommen dann noch hohe Provisionen. Gezahlt werden muss hingegen der so genannte Mindest-Rückkaufwert der Lebensversicherung.

Alternativen zur Kündigung

Vor dem Verkauf der LV sollte man als Versicherungsnehmer überprüfen, ob man vielleicht eine der folgenden Alternativen zur Kündigung nutzen kann:
  • Stundung der Beiträge: die Zahlung der Beiträge wird pausiert, müssen nach der Stundung aber entrichtet werden, das eingezahlte Kapital wird weiter verzinst, die Versicherungssumme nicht gemindert.

  • Beitragszahlung aus Überschüssen: Ist die Dauer der Versicherung bereits weit genug vorangeschritten, können temporär die Beiträge aus Überschüssen bezahlt werden, dies mindert die Ablaufleistung.

  • Beiragsfreistellung: der Versicherungsnehmer zahlt keine Beiträge mehr, das bereits eingezahlte Kapital wird weiter verzinst, der Auszahlungsbetrag am Laufzeitende verringert sich.

  • Verringerte Versicherungssumme: Die Versicherungssumme wird gesenkt, die Laufzeit bleibt gleich, dadurch ergibt sich eine monatlich geringere Beitragszahlung. Vorsicht: der Hinterbliebenenschutz wird damit ebenso verringert.

  • Zahlung der Risikoprämie: Temporär können nur Versicherungsbeiträge, die dem Todesfallschutz dienen, gezahlt werden (max. ein oder zwei Jahre). Damit bleibt der Versicherungsschutz bestehen, doch die Ablaufleitung wird deutlich gesenkt.