Bundesschatzbriefe - Konditionen
Bundesschatzbriefe stellen zwar nicht die bestverzinste Geldanlage dar, jedoch kann keine Geldanlage in puncto Sicherheit und garantierter Verzinsung mit Bundesschatzbriefen mithalten - nicht einmal eine Anlage in Gold kann die Sicherheit von Bundesschatzbriefen bieten! Jedoch sind die Bundesschatzbriefe und ihre Konditionen laufenden Änderungen unterworfen, aufgrund der besonderen Art dieser Geldanlage.
Jedoch erkauft man sich diese höhere Rendite mit einer längeren Laufzeit, denn im Gegensatz zum Bundesschatzbrief Typ A mit einer Laufzeit von 6 Jahren läuft der Bundesschatzbrief Typ B über eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren.
Dazu kommt das steuerliche Risiko, denn auch wenn es sich bei den Bundesschatzbriefen um eine Staatsanleihe handelt, heißt dies nicht, dass sie von steuerlichen Abgaben befreit sind. So schüttet der Bundesschatzbrief Typ A zwar jährlich aus, aber sollte der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten nicht ausgereizt werden, so ist der Zinsgewinn steuerfrei!
Bei einem Bundesschatzbrief Typ B werden zwar mehr, jedoch dann alle angesammelten Zinsen am Ende der Laufzeit ausgeschüttet - der höhere Gewinn kann so schnell durch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, welche bei einem Überschreiten des Sparerpauschbetrages automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, deutlich geschmälert werden sowie das zu versteuernde Einkommen, und damit die Steuerlast, durch die dann auf einmal sehr hohen Einkünfte aus Kapitalvermögen angehoben werden.
So werden durch den Bund bzw. die Bundesfinanzagentur laufend neue Bundesschatzbriefe aufgelegt mit jeweils anderen Konditionen, die sich an den aktuellen Marktgegebenheiten ausrichten - das heißt, dass Bundesschatzbriefe, die vor einem Monat noch im ersten Laufzeitjahr mit einem Zins von 4 % angeboten wurden, im Folgemonat nach einem zwischenzeitlichen Zinssturz für nur noch 0,5 % Zinsen aufgelegt werden!
Die aktuellen Konditionen der Bundesschatzbriefe sollten daher immer vor dem Kauf bei der Bundesfinanzagentur, egal ob direkt oder über eine Bank, überprüft werden. Es ändern sich zwar lediglich die Zinsen, doch gerade in Krisenzeiten können diese Zinsschwankungen von einem Monat auf den anderen sehr hoch sein.
Wichtig ist dies auch für einen Nachkauf, da man zwar immer im Rahmen der Rückkaufsregelungen seine Bundesschatzbriefe vor dem Ablauf der Laufzeit verkaufen kann, in der Folge aber nur die jeweils aktuelle Auflage gekauft werden kann, jedoch niemals die alte Auflage, auch wenn es sich um die gleiche Stückelung oder den gleichen Nennwert handeln sollte.
Vor allem bei zinsstarken Auflagen, wie jene vor der Subprime Finanzkrise 2007, sollte man sich so vorher, insbesondere bei Typ B Schatzbriefen, überlegen, ob man die Bundesschatzbriefe vor dem Laufzeitende veräußern möchte.
Wichtig: Die Neuauflage und sich damit ändernde Konditionen unterliegen keinem festen Rhythmus / Emissionsrhythmus und richten sich laut Bundesfinanzagentur nach der aktuellen Marktlage - das heißt, dass sowohl Neuauflagen innerhalb weniger Tage mit drastischen Konditonsunterschieden möglich sind, als auch „Auflagepausen„ über mehrere Jahre.
Wichtig: Bundesschatzbriefe, egal ob Typ A oder Typ B, können nur nach dem ersten Laufzeitjahr wieder vorzeitig an den Bund bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen (!) verkauft werden!
Zinsunterschied Bundesschatzbrief A & B
Wer in Bundesschatzbriefe investieren möchte, der muss beachten, dass es nicht den Bundesschatzbrief gibt, sondern den Bundesschatzbrief Typ A und Typ B! Der Unterschied zwischen den Bundesschatzbriefen Typ A und Typ B ist, dass der Bundesschatzbrief Typ A jährlich ausschüttet, der Bundesschatzbrief Typ B jedoch thesaurierend ist. Konkret heißt das, dass der Bundesschatzbrief Typ B eine höhere Rendite erwirtschaftet, da die Zinsen nicht ausgeschüttet und neu angelegt werden, was das gesamte Zinsergebnis deutlich erhöht.Jedoch erkauft man sich diese höhere Rendite mit einer längeren Laufzeit, denn im Gegensatz zum Bundesschatzbrief Typ A mit einer Laufzeit von 6 Jahren läuft der Bundesschatzbrief Typ B über eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren.
Dazu kommt das steuerliche Risiko, denn auch wenn es sich bei den Bundesschatzbriefen um eine Staatsanleihe handelt, heißt dies nicht, dass sie von steuerlichen Abgaben befreit sind. So schüttet der Bundesschatzbrief Typ A zwar jährlich aus, aber sollte der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten nicht ausgereizt werden, so ist der Zinsgewinn steuerfrei!
Bei einem Bundesschatzbrief Typ B werden zwar mehr, jedoch dann alle angesammelten Zinsen am Ende der Laufzeit ausgeschüttet - der höhere Gewinn kann so schnell durch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, welche bei einem Überschreiten des Sparerpauschbetrages automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, deutlich geschmälert werden sowie das zu versteuernde Einkommen, und damit die Steuerlast, durch die dann auf einmal sehr hohen Einkünfte aus Kapitalvermögen angehoben werden.
Bundesschatzbriefe: Vorsicht bei den Konditionen!
Abgesehen vom Zinsunterschied sollten bei beiden Arten der Bundesschatzbriefe die Konditionen der jeweiligen Ausgaben beachtet werden - denn bei Bundesschatzbriefen handelt es sich nicht um variable Anlageformen, wie beispielsweise bei der Tagesanleihe des Bundes, die sich nach den aktuellen Marktzinsen richten, sondern um Ausgabepapiere, welche von Anfang bis Ende der Laufzeit einem festgesetzten Zins unterworfen sind.So werden durch den Bund bzw. die Bundesfinanzagentur laufend neue Bundesschatzbriefe aufgelegt mit jeweils anderen Konditionen, die sich an den aktuellen Marktgegebenheiten ausrichten - das heißt, dass Bundesschatzbriefe, die vor einem Monat noch im ersten Laufzeitjahr mit einem Zins von 4 % angeboten wurden, im Folgemonat nach einem zwischenzeitlichen Zinssturz für nur noch 0,5 % Zinsen aufgelegt werden!
Die aktuellen Konditionen der Bundesschatzbriefe sollten daher immer vor dem Kauf bei der Bundesfinanzagentur, egal ob direkt oder über eine Bank, überprüft werden. Es ändern sich zwar lediglich die Zinsen, doch gerade in Krisenzeiten können diese Zinsschwankungen von einem Monat auf den anderen sehr hoch sein.
Wichtig ist dies auch für einen Nachkauf, da man zwar immer im Rahmen der Rückkaufsregelungen seine Bundesschatzbriefe vor dem Ablauf der Laufzeit verkaufen kann, in der Folge aber nur die jeweils aktuelle Auflage gekauft werden kann, jedoch niemals die alte Auflage, auch wenn es sich um die gleiche Stückelung oder den gleichen Nennwert handeln sollte.
Vor allem bei zinsstarken Auflagen, wie jene vor der Subprime Finanzkrise 2007, sollte man sich so vorher, insbesondere bei Typ B Schatzbriefen, überlegen, ob man die Bundesschatzbriefe vor dem Laufzeitende veräußern möchte.
Wichtig: Die Neuauflage und sich damit ändernde Konditionen unterliegen keinem festen Rhythmus / Emissionsrhythmus und richten sich laut Bundesfinanzagentur nach der aktuellen Marktlage - das heißt, dass sowohl Neuauflagen innerhalb weniger Tage mit drastischen Konditonsunterschieden möglich sind, als auch „Auflagepausen„ über mehrere Jahre.
Konditionen für den Ankauf und Verkauf
Beim Kauf der Bundesschatzbriefe ist zu beachten, dass diese zwar in Stückelungen zu 0,01 Euro herausgegeben werden, jedoch Bundesschatzbriefe mindestens für 50 Euro bei einer Order über eine Bank oder 52 Euro bei einer Direktorder bei der Bundesfinanzagentur gekauft werden müssen!Wichtig: Bundesschatzbriefe, egal ob Typ A oder Typ B, können nur nach dem ersten Laufzeitjahr wieder vorzeitig an den Bund bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen (!) verkauft werden!