Fördermittel für Kleingewerbetreibende

Kleingewerbler haben es oftmals schwer, die für den Auf- oder Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit benötigten Finanzmittel aufzutreiben. Kleine und mittlere Unternehmen greifen einfach auf ihre langjährige Hausbank zurück, Großkonzerne dagegen wenden sich an den Aktienmarkt oder private Großinvestoren.

Anders der Kleingewerbler. Mangels ausreichender Sicherheiten muss er sich mental auf zähe Verhandlungen mit den Kreditinstituten einstellen, an deren Ende ein deutlich schlechterer Zinssatz oder gar eine Absage steht. Einen guten Überblick über Kredite, die auch für Kleingewerbler geeignet sind, finden Sie im Kreditvergleich von http://www.guenstigerkreditvergleich.com.

Weitaus erfreulicher wäre es aber natürlich, wenn der Kleingewerbler eine staatliche Förderung abschöpfen könnte. Davon gibt es allerdings derart verwirrend viele, dass die allermeisten Kleingewerbler davor kapitulieren. Das sollten sie allerdings nicht, denn damit verzichten sie auf bares Geld.

Wer bietet Fördermittel für Kleingewerbler an?

In Deutschland existieren zahllose, für Kleingewerbler geeignete Förderprogramme. Die unterscheiden sich deutlich nach Art und Umfang, und sind größtenteils nur für bestimmte Branchen wie etwa die Landwirtschaft oder erneuerbare Energien gedacht. Jedes Bundesland, jede Stadt, Kommune, Landkreis oder Gemeinde kann eigene Förderprogramme auflegen – und tut es auch. Erkundigen Sie sich daher vor allem bei den für Ihren Wohnort zuständigen Stellen. Wer das im Einzelnen ist, erfahren Sie bei den hiesigen Verbraucherverbänden, aber auch bei staatlichen Beratungsstellen, etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Des Weiteren können Sie sich an Handwerkskammern, Fachverbände sowie die Industrie- und Handelskammern wenden. Wenngleich nicht alle dieser Stellen Förderprogramme anbieten, so geben sie doch hilfreiche Ratschläge. Eine umfangreiche, überregionale Übersicht über bundes- und EU-weite Förderprogramme, finden Sie in der vom Bundeswirtschaftsministerium betriebenen Förderdatenbank. Übrigens ist es ziemlich unerheblich, ob Sie das Kleingewerbe nur als Nebenbeschäftigung oder hauptberuflich ausüben, die allermeisten Förderprogramme machen da keinen Unterschied.

Wann ist ein Kleingewerbe förderungswürdig?

Grundsätzlich ist jedes Kleingewerbe förderungswürdig. Bevor der Kleingewerbler allerdings Zeit und Nerven in die Beantragung einer staatlichen Förderung investiert, sollte er zunächst seine Geschäftsidee schriftlich formulieren und deren Rentabilität sorgfältig und selbstkritisch hinterfragen. Am besten ziehen Sie dazu bereits im Vorfeld fachkundige Bekannte zu Rate, manchmal kann aber auch die Hausbank hilfreich zur Seite stehen. Dies ist zwingend notwendig, denn nur wer vom Amt ernst genommen wird, hat auch Aussicht auf eine Förderung.

Fördermittel als Kredit oder Zuschuss

Es existieren unterschiedliche Arten der Fördermittel, diese werden daher wie folgt kategorisiert:
  • Darlehen
  • Zuschüsse und direkte Förderungen
  • Existenzgründungszuschüsse
  • Bürgschaften
  • staatliche Beteiligungen
  • Garantien
  • Unterstützung bei Eröffnung und Anmeldung


Staatliche Förderprogramme dienen nicht nur der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Sie können auch beansprucht werden, um bei einer bestehenden kleingewerblichen Tätigkeit Wachstum zu erzeugen oder notwendige Anschaffungen zu finanzieren. Dabei erfolgt die Bezuschussung von Betriebsmitteln meistens als zinsvergünstigtes Darlehen. Der Staat geht nämlich davon aus, dass auch Kleingewerbler für ihre Arbeitsmittel selber sorgen und dafür entsprechende Rückstellungen bilden müssen. Ganz anders übrigens die Banken: sie sehen einen materiellen Kreditgrund wie etwa einen neuen Firmenwagen weitaus lieber als das wolkige Versprechen, mit dem gewünschten Darlehen alsbald exorbitante Geschäftsgewinne zu realisieren. Natürlich sind die „Zuschüsse„, also die nichtrückzahlbaren Fördermittel die erstrebenswertesten, aber in der Mehrzahl werden nur zinsvergünstigte Darlehen vergeben. Diese müssen entweder innerhalb einer vereinbarten Laufzeit als Raten, oder an einem festgelegten Stichtag als Komplettsumme zurückgezahlt werden.

Wichtig für Existenzgründer: Die alleinige Ausübung des Kleingewerbes

Existenzgründungszuschüsse gibt es übrigens nur für angehende, hauptberufliche Kleingewerbler, die zuvor erwerbslos waren. Wer dagegen bereits anderweitig beruflich tätig ist, begründet keine berufliche Existenz. Er hat damit auch keinen Anspruch auf diese Förderung, denn er weitet seine vorhandene, berufliche Tätigkeit nur aus. Dabei ist es egal, ob die angestrebte, kleingewerbliche Tätigkeit derselben Branche entstammt wie die, in welcher er bereits arbeitet. Dieser Punkt ist sehr wichtig und wird daher auch im Existenzgründer-Förderantrag explizit abgefragt. Damit sind Existenzgründungszuschüsse in der Praxis vor allem für Arbeitslose geeignet.

Monatliche Finanzspritzen für kleingewerbliche Ex-Arbeitslose

Nach Aufnahme einer kleingewerblichen Tätigkeit durch einen ehemaligen Arbeitslosen kann die Arbeitsagentur sogar monatliche Zuschüsse vergeben. Diese sind jedoch an Voraussetzungen wie etwa einer Mindesttätigkeit von 15 Stunden pro Woche gekoppelt. Besagter Zuschuss läuft über sechs Monate, wobei der Begünstigte zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat erhält. Sollte sich die Geschäftsperspektive positiv entwickeln, lässt sich diese Förderung sogar um weitere neun Monate verlängern. Für den Antrag benötigen Sie allerdings eine Beschreibung Ihrer Geschäftsidee samt Finanzierungsplan sowie eine für das Amt nachvollziehbare, und von fachkundiger Seite bestätigte Gewinnerwartung.