Berechnung des Nettolohnes

Angestellte und Arbeitnehmer erhalten auf dem Arbeitsvertrag einen Bruttolohn. Dieser wird entweder fest angesetzt oder nach der abgegoltenen Arbeitszeit angepasst. Es gibt auch weitere Möglichkeiten, wie sich der Bruttolohn zusammen setzen kann, viele Arbeitsverträge gewähren für Erfolge weitere Provisionen und Vergütungen.

Der Bruttolohn wird jedoch nicht ausgezahlt, es wird der Nettolohn ausgezahlt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, gesetzlich festgelegte Abgaben vom Bruttolohn abzuziehen und an die zuständigen Stellen weiter zu leiten. Hierbei gibt es Abgaben, die unabhängig zum Lohn einen festen Prozentsatz ausmachen und solche, die sich abhängig zum Lohn in ihrer prozentualen Höhe anpassen. Für einige dieser Positionen, die der Arbeitgeber abführen muss, gibt es Freibeträge.

Erst ab dem Überschreiten der Freibeträge müssen Abgaben geleistet werden. Da häufig nicht exakt alle Abgaben berechnet und abgeführt werden können, wird dieses im folgenden Kalenderjahr exakt berechnet, um entweder Forderungen oder Gutschriften zu stellen. Von allen Positionen, die der Arbeitgeber einhalten und abführen muss, ist die Kirchensteuer die einzige, die der Arbeitgeber freiwillig entrichtet. Möchte er dieses nicht, kann er aus der Kirche austreten.

Abzüge vom Bruttolohn:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Möglicherweise Kirchensteuer
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung


Die letzten vier Positionen sind Sozialversicherungsbeiträge, die zusammen auf rund 20% vom Bruttolohn kommen.

Nettolohn: Fixe und variable Kosten

Der Arbeitnehmer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge nach festen Prozentsätzen, die Lohnsteuer an das Finanzamt wird in der prozentualen Höhe angepasst.

Hier richtet sich die Höhe der Abzüge an die Steuerklasse, die Höhe vom Gehalt sowie auch unterschiedliche Freibeträge gelten können. In der statistischen Erhebung der Nettolöhne pro Monat eines deutschen Arbeitnehmers stiegen die Löhne 1970 von unter 1200 Euro bis 1978 auf über 1400 Euro um dann bis 1986 zu fallen und bis 1992 auf rund 1500 Euro zu steigen. Seitdem schwankt der Wert zwischen 1475 bis 1550 Euro Nettolohn im Schnitt pro Monat pro Arbeitnehmer in Deutschland. In Anbetracht, dass die Lebenshaltungskosten steigen, haben die arbeitenden Bürger im Beschäftigtenverhältnis nicht wirklich mehr Kaufkraft, auch wenn dieses auf dem ersten Blick so aussieht.

Tricks für höheren Nettolohn

Es gibt gewisse Finanzprodukte, die z.T. auch vom Arbeitgeber gesponsert werden müssen oder können, die vom Bruttolohn oder Nettolohn bezahlt werden können. Es kann sich hierbei vor allem um Versicherungsprodukte oder Geldanlagen handeln, die dem Arbeitnehmer die materielle Existenz absichern sollen. In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer solche Finanzprodukte vom Nettolohn zahlen. Kann er die Kosten jedoch vom Bruttolohn tilgen, dann hat er bei gleichen Raten einen höheren Nettolohn.

Die Beiträge werden nicht noch mit Nebenkosten für Löhne erhöht sondern werden direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn entrichtet, damit dieser dann vom Restbetrag den Nettolohn berechnen kann. Wer diese Finanzprodukte ohnehin abschließen möchte, kann auf diesem Wege unter Umständen etwas mehr verfügbaren Nettolohn ausgezahlt bekommen.

Arbeitgeberanteile

Wenn hier der Nettolohn erklärt wird und der Bruttolohn als Ausgangsbasis dient, dann entspricht dieser Bruttolohn aus dem Arbeitsvertrag nicht den wirklichen Lohnkosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Er muss Arbeitgeberanteile auf einzelne Abgabeposten tragen oder zusätzliche Posten komplett alleine tragen. Die wirklichen Lohnkosten liegen somit rund 20 bis 25% über den eigentlichen Bruttolöhnen.