Kredit für Auszubildende

Während der Ausbildung verdient man endlich das erste eigene Geld und relativ schnell wachsen auch die persönlichen Wünsche, die man sich endlich damit erfüllen kann: Der Führerschein, ein eigener Motorroller oder ein eigenes Auto - oder eine eigene Wohnung mit Freunden oder einer Freundin, die natürlich auch eingerichtet und für die die Kaution bezahlt werden muss.

Schnell stößt da das eigene Ausbildungsgehalt an die Grenzen des möglichen, denn hier braucht man meist eine größere Summe, die das eigene Ausbildungsgehalt und das was man sparen kann, schnell übersteigt. Ein Kredit für Auszubildende wäre hier die ideale Lösung, um sich schnell und einfach das benötigte Geld zu leihen und anschließend vom Gehalt zurückzuzahlen.

Hier gibt es aber mindestens 2 Probleme: Das Ausbildungsgehalt ist zwar ein festes Gehalt und Auszubildende genießen einen besonderen Kündigungsschutz außerhalb der Probezeit, aber oft liegt das Ausbildungsgehalt unter der Pfändungsfreigrenze. Unterhalb der Pfändungsfreigrenze darf eine Bank (oder anderer Gläubiger) nicht pfänden. Die Bank hat somit keine Sicherheit, im Fall des Falles wieder an ihr Geld zu kommen. In diesem Fall wird häufig ein Bürge mit einer ausreichenden Bonität verlangt, der für den Kredit für Auszubildende bürgen muss.

Sollte man als Auszubildender noch minderjährig sein, so kann man auch mit einem Ausbildungsgehalt über der Pfändungsfreigrenze keinen Kredit erhalten, da man als Minderjähriger keine Verträge schließen darf - in diesem Fall müssen immer die Eltern einem Vertragsschluss zustimmen, da der Vertrag sonst schwebend unwirksam ist. Die meisten Banken schließend deswegen mit Minderjährigen keine Verträge, sondern verlangen immer die Zustimmung der Eltern oder dass der Kredit für Auszubildende über die Eltern abgeschlossen werden muss.

Bei einem Kredit für Auszubildende heißt das letztendlich, dass die Eltern entweder als Mitunterzeichner, der sogenannte zweite Kreditnehmer, oder als Bürge auftreten müssen. Diese Konstellation hat jedoch meist nur Nachteile, denn: Kredite mit einem Bürgen, sind generell teurer als Kredite ohne Bürgen und bergen immer das Risiko, dass, falls der Kredit nicht ordentlich bezahlt wird, der Kredit gekündigt werden kann und der Bürge auf einmal die komplette Summe zahlen muss - und der Kreditnehmer erhält mindestens einen Negativ Eintrag bei der Schufa, was die Aufnahme weiterer Verträge nachhaltig erschwert.

Das hohe finanzielle Risiko wird durch die hohen Kreditkosten somit noch einmal bestraft - denn wer nur wenig verdient und kaum Vermögen hat, der gilt als Risikofaktor und bekommt deutlich schlechtere Konditionen. Wenn man als Auszubildender dringend Geld braucht, sollte man wenn möglich eher einen Privatkredit bei einem Verwandten aufnehmen oder die Eltern sollten den Kredit aufnehmen und dann einen Privatkredit an das Kind zu den gleichen Konditionen vergeben. Diese bekommen oft sehr viel bessere Konditionen als ein Auszubildender, was den Kredit günstiger macht.

Ein Kredit für Auszubildende sollte mit einem Bürgen oder Mitunterzeichner / zweiten Kreditnehmer nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit mehr geben sollte, man dringend das Geld braucht und auch die Eltern sichergehen können, dass die Bürgschaft nicht eines Tages eingelöst werden muss.