Leasing mit Anzahlung / Mietvorauszahlung
Wird zu Beginn eines Leasingvertrages eine Anzahlung / Mietvorauszahlung geleistet, so senkt diese die Kosten für das Leasing je nach Höhe der Vorauszahlung. Es entsteht hierdurch sowohl dem Leasinggeber als auch dem Leasingnehmer ein finanzieller Vorteil, der sich langfristig bezahlt macht.
Der Vorteil für den Leasinggeber ist, dass bei einem Leasing mit Anzahlung sichergestellt wird, dass die Bonität des Leasingnehmers vorhanden ist und gleichzeitig wird das Bonitätsrisiko gesenkt, da nur ein geringerer Betrag pro Monat zu bezahlen ist. Außerdem werden die Kosten für das Leasing beim Leasinggeber direkt gesenkt. Dieser muss bei einem Leasing die Finanzierung des Leasingobjekts übernehmen - erhält er jedoch eine Anzahlung, so muss er auch weniger finanzieren.
Beispiel: Muss ein Leasingobjekt zu einem Preis von 30.000 Euro finanziert werden und stellt der Leasingnehmer eine Anzahlung von 8.000 Euro, so muss nur noch die Differenz von 22.000 Euro finanziert werden. Für den Leasinggeber bedeutet das, dass für ihn das finanzielle Risiko sinkt und er, sollte ein Kredit aufgenommen werden müssen, günstigere Konditionen erhält.
Der Vorteil für den Leasingnehmer ist, dass damit auch die monatlichen Raten sinken, da auch er nicht, wie im Beispiel, 30.000 Euro sondern nur 22.000 Euro mit seiner Leasingrate gegenfinanzieren muss. Somit entspricht ein Leasing mit Anzahlung einem Leasing mit Mietvorauszahlung, weswegen diese Art des Leasings unter den gleichen Namen anzutreffen ist.
Ein Leasing mit Anzahlung / Mietvorauszahlung wird bei einem Leasing mit Vollamortisation eher bei Kunden mit geringer Bonität zusätzlich zu einem Leasing mit Depotzahlung verlangt, bei einem Leasing mit Teilamortisation jedoch fast immer, da das Risiko durch den Restwert für den Leasinggeber zusätzlich erhöht wird. Wird auf ein Leasing mit Anzahlung verzichtet, so schlägt sich das in deutlich höheren monatlichen Raten nieder, da auch das Risiko, nicht nur die Kosten für die Beschaffung, umgelegt wird.
Auch bei bestehenden Leasingverträgen kann oft zusätzlich und nachträglich ein Leasing mit Anzahlung / Mietvorauszahlung abgeschlossen werden, wenn der Leasingnehmer seine laufenden monatlichen Raten senken möchte und auf das Kapital verzichten kann bzw. muss. Das „muss„ wäre dann der Fall, wenn ein Jahresbudget noch nicht ausgereizt ist und durch ein Leasing mit Anzahlung somit noch aufgebracht werden kann. Außerdem kann auch die Anzahlung / Mietvorauszahlung steuerlich geltend gemacht werden - zusätzlich zu den eigentlichen Leasingkosten.
Der Nachteil bei einem Leasing mit Anzahlung ist, dass der Liquiditätsabfluss, der vornehmlich durch ein Leasing verhindert werden soll, somit natürlich erfolgt, da die Anzahlung „weg„ ist. Ein Leasing mit Anzahlung macht vor allem dann Sinn, wenn man zum Ende des Jahres noch Steuervorteile mitnehmen möchte und die Anzahlung die Liquidität nur geringfügig beeinträchtigt.
Der Vorteil für den Leasinggeber ist, dass bei einem Leasing mit Anzahlung sichergestellt wird, dass die Bonität des Leasingnehmers vorhanden ist und gleichzeitig wird das Bonitätsrisiko gesenkt, da nur ein geringerer Betrag pro Monat zu bezahlen ist. Außerdem werden die Kosten für das Leasing beim Leasinggeber direkt gesenkt. Dieser muss bei einem Leasing die Finanzierung des Leasingobjekts übernehmen - erhält er jedoch eine Anzahlung, so muss er auch weniger finanzieren.
Beispiel: Muss ein Leasingobjekt zu einem Preis von 30.000 Euro finanziert werden und stellt der Leasingnehmer eine Anzahlung von 8.000 Euro, so muss nur noch die Differenz von 22.000 Euro finanziert werden. Für den Leasinggeber bedeutet das, dass für ihn das finanzielle Risiko sinkt und er, sollte ein Kredit aufgenommen werden müssen, günstigere Konditionen erhält.
Der Vorteil für den Leasingnehmer ist, dass damit auch die monatlichen Raten sinken, da auch er nicht, wie im Beispiel, 30.000 Euro sondern nur 22.000 Euro mit seiner Leasingrate gegenfinanzieren muss. Somit entspricht ein Leasing mit Anzahlung einem Leasing mit Mietvorauszahlung, weswegen diese Art des Leasings unter den gleichen Namen anzutreffen ist.
Ein Leasing mit Anzahlung / Mietvorauszahlung wird bei einem Leasing mit Vollamortisation eher bei Kunden mit geringer Bonität zusätzlich zu einem Leasing mit Depotzahlung verlangt, bei einem Leasing mit Teilamortisation jedoch fast immer, da das Risiko durch den Restwert für den Leasinggeber zusätzlich erhöht wird. Wird auf ein Leasing mit Anzahlung verzichtet, so schlägt sich das in deutlich höheren monatlichen Raten nieder, da auch das Risiko, nicht nur die Kosten für die Beschaffung, umgelegt wird.
Auch bei bestehenden Leasingverträgen kann oft zusätzlich und nachträglich ein Leasing mit Anzahlung / Mietvorauszahlung abgeschlossen werden, wenn der Leasingnehmer seine laufenden monatlichen Raten senken möchte und auf das Kapital verzichten kann bzw. muss. Das „muss„ wäre dann der Fall, wenn ein Jahresbudget noch nicht ausgereizt ist und durch ein Leasing mit Anzahlung somit noch aufgebracht werden kann. Außerdem kann auch die Anzahlung / Mietvorauszahlung steuerlich geltend gemacht werden - zusätzlich zu den eigentlichen Leasingkosten.
Der Nachteil bei einem Leasing mit Anzahlung ist, dass der Liquiditätsabfluss, der vornehmlich durch ein Leasing verhindert werden soll, somit natürlich erfolgt, da die Anzahlung „weg„ ist. Ein Leasing mit Anzahlung macht vor allem dann Sinn, wenn man zum Ende des Jahres noch Steuervorteile mitnehmen möchte und die Anzahlung die Liquidität nur geringfügig beeinträchtigt.