KfW-Finanzierung: Altersgerechtes Umbauen
Der Anteil an Senioren in der Bevölkerung wird in Deutschland immer größer – um das Wohnen auch im fortgeschrittenen Alter in der eigenen Immobilie ermöglichen zu können, stehen häufig Umbaumaßnahmen zum altersgerechten Wohnen an: schwellenlose Duschen und barrierefreie Wohnungseingänge, aber auch spezielle Maßnahmen zum Einbruchschutz fördert die KfW-Bank mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen – und zwar unabhängig vom Alter des Antragstellers.
Wer und was wird gefördert?
Ganz prinzipiell kann jeder, der seine Immobilie altersgerecht umbauen möchte, das KfW Förderprogramm nutzen. Dabei ist unerheblich, wie alt der Antragsteller ist, und auch, ob er die Immobilie, die umgebaut wird, selbst nutzt: die Förderung ist für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter gleichermaßen. Wird eine Immobilie erworben, die unmittelbar vor dem Kauf altersgerecht umgebaut bzw. saniert wurde, fördert die KfW-Bank ebenfalls.
Das Förderprogramm „Altersgerecht umbauen„ der KfW gliedert sich zunächst in zwei separate Teilbereiche: zum einen dem barrierefreien Umbauen und zum anderen dem Einbruchschutz. Die folgenden Maßnahmen können gefördert werden:
Der Einbau von Technik, die mehr Kommunikation und Sicherheit gewährleistet. Beispiele hierfür wären der Einbau einer Gegensprechanlage, sowie Antriebs- und Bedienungssysteme für Heizung, Beleuchtung, Fenster, Rollläden und Türen.
Die Erneuerung des Badezimmers – wichtig ist hierbei, dass Duschen mit rutschhemmenden Belag und bodeneben errichtet werden müssen. Ausschlaggebend ist auch die Größe, um Menschen mit körperlicher Behinderung ausreichend Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
Die Überwindung von bestehenden Niveauunterschieden, zusätzlich schwellenlose Freisitze, Rampen, Treppenlifte, Treppen mit beidseitigen Handläufen und Aufzüge mit einer Mindestbreite für Rollstühle. Auch die Abänderung einer bestehenden Raumaufteilung kann gefördert werden, sofern auf die Mindestbreite für Türen und die Mindestgröße von Räumen geachtet wird.
Diverse Wohnumfeldmaßnahmen, wie beispielsweise Abstellplätze, Garagen, Stellplätze und den Bau ebener Wege, außerdem bei Mehrfamilienhäusern den Bau eines Sichtschutzes und die Neuanlage der Begrünung.
Außerdem gefördert wird der Bau von barrierefreien Wohnungs- und Hauseingängen und Windfängen sowie Abstellplätze für Fahrräder, Rollstühle und Rollatoren.
Wer Maßnahmen kombiniert und die Immobilie damit insgesamt barrierefrei gestaltet, erfüllt unter Umständen den KfW Standard „Barrierefreies Haus„. Voraussetzung: Bad, Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Wohnungszugang müssen barrierefrei sein, vonnöten sind zusätzlich bestimmte Bedienelemente.
Zu den Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen und ebenfalls gefördert werden, gehören die Installation einer Gegensprechanlage, Einbau von Türspionen und Alarmanlage, Einbau von einbruchshemmenden Fenstern, Rollläden oder Fenstergittern sowie der Einbau von neuen Wohnungstüren gemäß Widerstandsklasse DIN EN 1627. DIN EN 1627
Höhe der Förderung – mehrere Optionen
Das KfW Programm „Altersgerecht umbauen„ sieht zwei Fördermöglichkeiten vor: der Investitionszuschuss oder das zinsvergünstigte Darlehen. Bei der Zuschussvariante wird für Einzelmaßnahmen ein Zuschuss von maximal 5000 Euro gewährt, also maximal zehn Prozent der förderfähigen Baukosten von maximal 50.000 Euro. Der Zuschuss erhöht sich auf maximal 6.250 Euro bzw. 12,5% von 50.000 Euro, sofern durch mehrere Einzelmaßnahmen der KfW-Standard „Barrierefreies Haus„ erreicht wird. Maßnahmen zum Einbruchschutz werden mit maximal 1.500 Euro je Wohneinheit gefördert, also 10% von maximal 15.000 Euro. Der KfW-Zuschuss wird direkt bei der KfW-Bank beantragt, nicht über die Hausbank.
Bei der Darlehensvariante beträgt die maximale Kreditsumme 50.000 Euro je Wohneinheit, ausschlaggebend ist dabei die Anzahl der Wohneinheiten nach dem Umbau. Nicht nur die Baukosten sind förderfähig, sondern auch die Baunebenkosten, wie etwa Planungsleistungen. Die Laufzeit des Förderkredits liegt zwischen 4 und 30 Jahren, die tilgungsfreie Zeit ist von der gesamten Laufzeit abhängig: bei einer Laufzeit von 30 Jahren, also dem Maximum, liegt die tilgungsfreie Zeit bei maximal 5 Jahren, bei einer zehnjährigen Laufzeit bei ein bis zwei Jahren. Festgeschrieben werden die Zinsen über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren. Ein KfW-Darlehen wird immer über die eigene Hausbank beantragt.
Fazit: Wer seine Immobilie altersgerecht umbauen möchte und dafür fremdes Kapital benötigt, sollte unbedingt das KfW Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen„ in Betracht ziehen. In Zeiten von Niedrigzinsen und generell ist es notwendig, auszurechnen, welche Fördervariante individuell günstiger ist: der einmalige Zuschuss oder das vergünstigte Darlehen.