Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Da die gesetzlichen Krankenkassen schon lange nicht mehr so gut wie ehemals bei Zahnersatz zahlen, kann es für einige Versicherten durchaus Sinn machen, sich nach einer geeigneten Zahnzusatzversicherung umzusehen. Auch sind weitere Einsparungen bei der Zahlung von Zahnersatz durch die GKV geplant, was die gesetzlich Versicherten an ihren leichteren Geldbeuteln merken werden, wenn sie dazu gezwungen sind, mehr für Zahnersatz zu zahlen.
Im Grunde könnte man pauschal sagen: eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für alle Personen, die gesetzlich versichert und nicht privat krankenversichert sind. Diese Aussage ist auch so korrekt - lässt sich aber einschränken, indem man gut verdienende Personen und Patienten mit ausgezeichneten Zähnen, die auf eine hervorragende Mundhygiene stets achten, herausnimmt.
Prinzipiell haben Versicherte bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung zunächst die Möglichkeit, der Versicherung einen gewissen Schwerpunkt zu verleihen. Mögliche Leistungsschwerpunkte bei Zahnzusatzversicherungen sind zum Beispiel:
- Inlays / Zahnfüllungen
- Implantate
- Zahnersatz
Teilweise findet eine Maximierung der Zahnleistungen statt, ebenso eine Staffelung der Leistungen. Leistungsstaffelung bedeutet, dass die Versicherung jährlich nur eine gewisse Versicherungssumme zur Verfügung stellt. Je nach Versicherungsgesellschaft ergeben sich hier im Vergleich gewaltige Unterschiede - neben der korrekten Tarifwahl müssen Versicherte auch die Abrechnungsgrundlage der jeweiligen Versicherung berücksichtigen.
Ist der Schutz, den eine Zahnzusatzversicherung gewährleistet, wirklich notwendig? Ja - entsprechend sollten Versicherungsnehmer aus Kostengründen die Leistungen auch nicht einschränken. Alle notwendigen Schwerpunkte, also Inlays, Implantate und Zahnersatz sollten bei der Auswahl auf jeden Fall berücksichtigt werden.
Ein Vergleich zwischen den Leistungen der GKV und der Zahnzusatzversicherung zeigt, welche finanzielle Belastung sich aus einem Verzicht auf eine private Zusatzversicherung ergeben kann: die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Zahnersatz nur bis zu einer Höhe von 50 %, und auch dann nur im Rahmen der krankenkassenüblichen Aufführungen.
Eine private Zahnzusatzversicherung hingegen erstattet die Kosten bis zu 100 % - abhängig davon natürlich, für welchen Tarif sich der Versicherte entschieden hat.
Im Grunde könnte man pauschal sagen: eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für alle Personen, die gesetzlich versichert und nicht privat krankenversichert sind. Diese Aussage ist auch so korrekt - lässt sich aber einschränken, indem man gut verdienende Personen und Patienten mit ausgezeichneten Zähnen, die auf eine hervorragende Mundhygiene stets achten, herausnimmt.
Prinzipiell haben Versicherte bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung zunächst die Möglichkeit, der Versicherung einen gewissen Schwerpunkt zu verleihen. Mögliche Leistungsschwerpunkte bei Zahnzusatzversicherungen sind zum Beispiel:
- Inlays / Zahnfüllungen
- Implantate
- Zahnersatz
Teilweise findet eine Maximierung der Zahnleistungen statt, ebenso eine Staffelung der Leistungen. Leistungsstaffelung bedeutet, dass die Versicherung jährlich nur eine gewisse Versicherungssumme zur Verfügung stellt. Je nach Versicherungsgesellschaft ergeben sich hier im Vergleich gewaltige Unterschiede - neben der korrekten Tarifwahl müssen Versicherte auch die Abrechnungsgrundlage der jeweiligen Versicherung berücksichtigen.
Ist der Schutz, den eine Zahnzusatzversicherung gewährleistet, wirklich notwendig? Ja - entsprechend sollten Versicherungsnehmer aus Kostengründen die Leistungen auch nicht einschränken. Alle notwendigen Schwerpunkte, also Inlays, Implantate und Zahnersatz sollten bei der Auswahl auf jeden Fall berücksichtigt werden.
Ein Vergleich zwischen den Leistungen der GKV und der Zahnzusatzversicherung zeigt, welche finanzielle Belastung sich aus einem Verzicht auf eine private Zusatzversicherung ergeben kann: die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Zahnersatz nur bis zu einer Höhe von 50 %, und auch dann nur im Rahmen der krankenkassenüblichen Aufführungen.
Eine private Zahnzusatzversicherung hingegen erstattet die Kosten bis zu 100 % - abhängig davon natürlich, für welchen Tarif sich der Versicherte entschieden hat.