Keine Studiengebühren zahlen mit dem Studienbeitragsdarlehen

Die Studiengebühren sind für viele Studenten eine scheinbar unüberwindbare Barriere: entgegen der Erwartungen sind BAföG-Empfänger nicht automatisch von den Studiengebühren, die je nach Bundesland bis zu 500 Euro pro Semester betragen können, befreit. Unabhängig vom Verdienst der Eltern können Studenten jedoch das so genannte Studienbeitragsdarlehen beantragen. Die genauen Rahmenbedingungen für das Studienbeitragsdarlehen sind je nach Bundesland leicht unterschiedlich.

Voraussetzungen und Darlehensberechtigung

Wer genau darlehensberechtigt ist, ist klar umrissen:
  • Deutsche Staatsbürger, Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern
  • EWR- bzw. EU-Bürger
  • Bildungsinländer, die an einer deutschen Hochschule (bzw. einer Hochschule des jeweiligen Bundeslandes) immatrikuliert und damit studienbeitragspflichtig sind (ausgenommen Härtefälle).
Das Studienbeitragsdarlehen wird unabhängig vom studierten Fach gezahlt und kann für jedes Erststudium beantragt werden. Daran anschließende nicht konsekutive und konsekutive Masterstudiengänge werden ebenfalls gefördert, nicht gefördert wird jedoch ein weiterbildendes Masterstudium. Empfänger von anderen finanziellen Leistungen wie zum Beispiel dem Meisterbafög, können nicht auf das Studienbeitragsdarlehen zurückgreifen.

Studienbeitragsdarlehen Pro Semester kann das Darlehen einmal in Anspruch genommen werden - das bedeutet, das bei einem Doppelstudium an unterschiedlichen Hochschulen nur die Hälfte der Semesterbeiträge übernommen werden.

Die Höhe des Studienbeitragsdarlehens entspricht immer der genauen Höhe der tatsächlichen Semesterbeiträge, die während des Studiums anfallen. Die maximale Anzahl an Semestern beläuft sich auf 10 bzw. 14: nach Ablauf der 10 Semester wird der Studienbeitrag dann weiter übernommen, wenn der Student einen Nachweis der Hochschule vorlegen kann, der bescheinigt, dass der Studierende sein Studium in diesen 4 Monaten mit Erfolg abschließen wird. Der Antragsteller darf in dem Jahr, in dem er das letzte Mal eine Übernahme des Semesterbeitrages beantragt, nicht bereits sein 41. Lebensjahr erreicht haben bzw. noch im selben Jahr erreichen.

Es ist nicht möglich, nur einen Teil der Studiengebühren über das Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren, die Kosten werden immer voll übernommen.

Die Bewilligung des Kredites ist unabhängig vom eigenen Vermögen, dem Vermögen der Eltern, eventuellen Sicherheitsleistungen oder einer Bonitätsprüfung.

Wie beantrage ich das Darlehen?

Das Darlehen wird auf der Seite der KfW Bank beantragt, über diese Plattform findet dann auch im Anschluss die gesamte Bankenkommunikation statt. Der Kredit muss innerhalb der jeweiligen Fristen zur Rückmeldung bzw. Einschreibung an der Hochschule beantragt werden, kann jedoch im Nachhinein bewilligt werden. In diesem Fall muss der Studierende den Semesterbeitrag vorlegen und erhält später, also nach Bewilligung, eine Rückzahlung durch die Bank.

Kredit für die Studiengebühren Benötigt werden für die Antragstellung ein Personalausweis, alternativ ein Reisepass, der durch eine aktuelle und gültige Meldebestätigung ergänzt werden muss, sowie eine vom Antragsteller unterschriebene eidesstattliche Versicherung, dass die getätigten Angaben korrekt sind und der Wahrheit entsprechen. Der Antrag darf nur mit der Unterschrift des Studierenden versehen werden, wenn ein Mitarbeiter der jeweiligen Hochschule zugegen ist (Legitimationsprüfung). Ausländische Studierende und Minderjährige müssen zusätzliche Unterlagen vorlegen, nähere Infos findet man auf der Seite der KfW Bankengruppe.

Die Prüfung des Antrages auf das Studienbeitragsdarlehen erfolgt durch die Hochschule, die den Antrag wiederum an die KfW-Bank weiterleitet. Es wird keine Abschlussgebühr bei Vertragsabschluss fällig.

Zinsen und Kosten

Der Zinssatz des Darlehens ist variabel und orientiert sich, ganz wie bei „gewöhnlichen„ Krediten, am 6-Monats-EURIBOR, hinzu kommt eine kleine Verwaltungskostenmarge. Es wird bei Abschluss des Kreditvertrages zwischen Bank und Kreditnehmer ein Höchstzins vereinbart, den der tatsächliche Zins nicht übersteigen darf, auch wenn die marktüblichen Zinsen diesen Zinssatz mit den Jahren überschreiten sollten.

Bei sinkendem EURIBOR sinken die Zinsen des Studienbeitragsdarlehens hingegen mit. Die Zinsen werden jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober an den EURIBOR angepasst, die anfallenden Zinsen werden bis zur Rückzahlung des Darlehens gestundet und müssen nicht noch während der Laufzeit zurückbezahlt werden.

Auszahlung

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nicht an den Kreditnehmer, sondern direkt an die jeweilige Hochschule, der genaue Termin der Auszahlung hängt davon ab, ob es sich um eine Ersteinschreibung oder um eine Rückmeldung handelt (WS 15. Dezember, SS 15. Juni / WS 1 Oktober, SS 1. April).

Die Auszahlung kann durch den Studierenden zu jedem Semester beendet oder unterbrochen werden, das bedeutet entsprechend, dass der Studienbeitragskredit nicht zu jedem Semester neu beantragt werden muss. Auch Unterlagen wie Leistungsnachweise oder Studienbescheinigungen müssen nicht erneut an die KfW-Bank gesendet werden, da die Bank die benötigten Daten direkt von der Hochschule erhält.

Das Studienfach darf gewechselt werden, dies wirkt sich nicht auf die Kreditauszahlung aus. Die Laufzeit verlängert sich dadurch jedoch nicht. Sollte der Studierende rückwirkend von der Studienbeitragspflicht befreit werden, werden bereits ausgezahlte Beträge direkt von der Hochschule an die Bank zurückgezahlt, dies gilt auch bei Befreiung von den Studiengebühren aufgrund besonderer Leistungen des Studierenden. Angefallene Zinsen muss der Kreditnehmer trotzdem bezahlen.

Die Auszahlung des Studienbeitragsdarlehens kann durch eine Mitteilung an die KfW über das KfW-Onlineportal beendet werden. Automatisch endet die Vertragslaufzeit, wenn der Studierende das zulässige Höchstalter erreicht oder die maximale Auszahlungsdauer erreicht hat. Bei Abschluss bzw. Beendigung des Studiums und beim Wechsel der Staatsangehörigkeit, muss der Studierende die Bank informieren.

Wann und wie muss der Kredit zurückgezahlt werden?

Studienbeitragskredit Grundsätzlich werden die Schulden und die Zinsen während des Studiums gestundet. Erst nach dem Ende des Studiums bzw. dem Ende der Laufzeit und einer sich daran anschließenden Karenzphase, also einer tilgungsfreien Zeit, von 18 Monaten, beginnt die Rückzahlung. Es fallen weiterhin Zinsen während dieser Karenzphase an, es werden jedoch keine Beträge mehr ausgezahlt.

In jeder Darlehensphase kann der Kreditnehmer den Kredit teilweise oder ganz zurückzahlen bzw. kündigen, ohne dass dafür Kosten anfallen. Die Kündigung kann nur zum 1. April und zum 1. Oktober erfolgen, eine einmonatige Kündigungsfrist muss dabei gewahrt werden.

Die Höhe der Raten hängt von der Laufzeit und der Höhe der Schuld ab. Nach Ablauf der Karenzphase erfolgt ein Tilgungsvorschlag durch die Bank, die eine Rückzahlungsphase von 10 Jahren vorsieht. Durch höhere Raten kann der Kreditnehmer die Laufzeit verkürzen, niedrigere Raten ergeben eine längere Laufzeit. Die maximale Dauer der Rückzahlungsphase beläuft sich auf 25 Jahre, die monatliche Rate muss mindestens EUR 20 betragen.

Was, wenn ich das Darlehen nicht zurückzahlen kann?

Eine sozialverträgliche Gestaltung der Rückzahlung ist möglich. Sollte das Einkommen des Kreditnehmers die Grenzen, die gemäß  §18 a Abs. 1 BAföG + EUR 100 liegen, nicht überschreiten, werden ihm die Schulden gestundet, eine Rückzahlung erfolgt dann erst wieder, wenn ein höheres Einkommen erzielt wird. Die Einkommensgrenze liegt für ledige, kinderlose Absolventen bei monatlich EUR 1170, für Verheiratete bei EUR 1705, pro Kind erhöht sich die Grenze um jeweils EUR 485. Sollten Ehegatten und/oder Kinder ein eigenes Einkommen erwirtschaften, wird dieses angerechnet.

Auf Antrag wird die Kreditschuld erlassen, wenn eine volle und dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, ebenso auf Antrag wird die Schuld im Todesfall erlassen (Antrag ist durch die Erben zu stellen).

Plus für BAföG-Empfänger: die Gesamtverschuldung, die sich aus dem Studienbeitragsdarlehen und dem BAföG zusammensetzt, ist gedeckelt und beläuft sich auf maximal EUR 15000. Auf Antrag werden Schulden, die über diesen Betrag hinausgehen, am Anfang der Rückzahlungsphase erlassen. Es erfolgt bei Aufnahme des Studienbeitragsdarlehens kein Schufaeintrag.

Vorsicht: für einen berufsbegleitenden Bachelorstudiengang kann das Darlehen nicht beantragt werden. Sollte der Studierende Probleme haben, die für den Studiengang verlangten Gebühren zu entrichten, kann ein so genanntes Gebührendarlehen des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch genommen werden.