Private Rentenversicherung im Fokus
Im Angesicht der immer weiter sinkenden gesetzlichen Rente, ist eine private Rentenversicherung mehr oder weniger ein Muss im Sinne einer verantwortungsvollen Altersvorsorge. Die private Rentenversicherung dient dabei dazu, die sich auftuende Versorgungslücke zu schließen, da der Zeitpunkt, zu dem die Versicherungssumme in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden soll, individuell vertraglich festgelegt werden kann.
Rentengarantiezeit
Alternativ zu einer lebenslangen Rente, ist es ebenso möglich, dass die Versicherungssumme in Form eines einmaligen Betrages ausgezahlt wird. Dadurch, dass eine Rentengarantie vertraglich vereinbart wird, ist auch dafür gesorgt, dass der Witwer oder die Witwe, sollte der Versicherungsnehmer versterben, noch für eine gewisse Weile abgesichert ist.
Dafür muss jedoch gelten, dass der Versicherungsnehmer im Laufe der so genannten Rentengarantiezeit verstirbt. Beläuft sich die Rentengarantiezeit beispielsweise auf einen Zeitraum von drei Jahren und verstirbt der Versicherungsnehmer im dritten Jahr, so erhält der Hinterbliebene für einen Zeitraum von weiteren 17 Jahren die vereinbarte Rentenzahlung.
Auszahlung und Überschussbeteiligung
Die Auszahlung der Rente wird vertraglich individuell festgelegt und orientiert sich an der gewählten Aufschubzeit. Die Aufschubzeit beschreibt dabei den Zeitraum, in dem in die private Rentenversicherung eingezahlt und der Versicherte selbst keine Auszahlung erhält. Wer beispielsweise mit 30 Jahren einen Vertrag abschließt und eine Aufschubzeit von 35 Jahren festlegt, erhält mit 65 die ersten Rentenzahlungen.
Im Zuge der Ansparphase werden die getätigten Einzahlungen verzinst, aktuell beträgt der Zinssatz beispielsweise 2,25%. Dabei ist ein Teil der Rendite gesetzlich garantiert. Hinzu kommt die so genannte Überschussbeteiligung: hat die Versicherungsgesellschaft besonders gut gewirtschaftet, so werden die Versicherten am Überschuss beteiligt.
Dynamische Rente und Kapitalwahlrecht
Vor Inflation schützen soll die so genannte dynamische Rente - das bedeutet, dass die Versicherten steigende Auszahlungen erhalten, sofern Überschüsse von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet werden. Bei einer konstanten Rente hingegen bleiben die Auszahlungen gleich, der Wert der Rente sinkt also, da die Auszahlungen der herrschenden Inflation nicht angepasst werden.
Das Kapitalwahlrecht erlaubt dem Versicherten, zu entscheiden, ob er am Ende der Ansparphase eine lebenslange Auszahlung oder eine Einmalzahlung wünscht, Zu beachten ist, dass seit dem Jahr 2005 Kapitalauszahlungen prinzipiell steuerpflichtig sind und der Versicherte entsprechend der aktuellen Bestimmungen der Rentenreform keine Förderung erfährt.
Rentengarantiezeit
Alternativ zu einer lebenslangen Rente, ist es ebenso möglich, dass die Versicherungssumme in Form eines einmaligen Betrages ausgezahlt wird. Dadurch, dass eine Rentengarantie vertraglich vereinbart wird, ist auch dafür gesorgt, dass der Witwer oder die Witwe, sollte der Versicherungsnehmer versterben, noch für eine gewisse Weile abgesichert ist.
Dafür muss jedoch gelten, dass der Versicherungsnehmer im Laufe der so genannten Rentengarantiezeit verstirbt. Beläuft sich die Rentengarantiezeit beispielsweise auf einen Zeitraum von drei Jahren und verstirbt der Versicherungsnehmer im dritten Jahr, so erhält der Hinterbliebene für einen Zeitraum von weiteren 17 Jahren die vereinbarte Rentenzahlung.
Auszahlung und Überschussbeteiligung
Die Auszahlung der Rente wird vertraglich individuell festgelegt und orientiert sich an der gewählten Aufschubzeit. Die Aufschubzeit beschreibt dabei den Zeitraum, in dem in die private Rentenversicherung eingezahlt und der Versicherte selbst keine Auszahlung erhält. Wer beispielsweise mit 30 Jahren einen Vertrag abschließt und eine Aufschubzeit von 35 Jahren festlegt, erhält mit 65 die ersten Rentenzahlungen.
Im Zuge der Ansparphase werden die getätigten Einzahlungen verzinst, aktuell beträgt der Zinssatz beispielsweise 2,25%. Dabei ist ein Teil der Rendite gesetzlich garantiert. Hinzu kommt die so genannte Überschussbeteiligung: hat die Versicherungsgesellschaft besonders gut gewirtschaftet, so werden die Versicherten am Überschuss beteiligt.
Dynamische Rente und Kapitalwahlrecht
Vor Inflation schützen soll die so genannte dynamische Rente - das bedeutet, dass die Versicherten steigende Auszahlungen erhalten, sofern Überschüsse von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet werden. Bei einer konstanten Rente hingegen bleiben die Auszahlungen gleich, der Wert der Rente sinkt also, da die Auszahlungen der herrschenden Inflation nicht angepasst werden.
Das Kapitalwahlrecht erlaubt dem Versicherten, zu entscheiden, ob er am Ende der Ansparphase eine lebenslange Auszahlung oder eine Einmalzahlung wünscht, Zu beachten ist, dass seit dem Jahr 2005 Kapitalauszahlungen prinzipiell steuerpflichtig sind und der Versicherte entsprechend der aktuellen Bestimmungen der Rentenreform keine Förderung erfährt.