Leasing = Miete oder Finanzierung?
Das Leasing betreffend kommt häufig die Frage auf, ob es sich dabei nun eigentlich um eine Finanzierung handelt oder um eine Miete, denn auf der einen Seite zahlt man mit der Leasingrate die Anschaffungskosten des Leasingguts ab, auf der anderen Seite erwirbt jedoch ähnlich wie ein Mieter kein Eigentum.
Die Antwort ist, dass es sich sowohl um eine Art Miete, aber auch um eine Finanzierung handelt. Bei einem Leasing handelt es sich insofern um eine Miete, dass letztendlich mit einer Leasingrate nur für die Nutzung bezahlt wird. Man erwirbt zu keinem Zeitpunkt ein Eigentum mit der bezahlten Rate, was aus steuerlicher Sicht auch nachteilig wäre.
Denn Leasing ist für Unternehmen gedacht, die eben dadurch, dass sie ein Auto leasen oder ein Leasing für ein anderes Wirtschaftsgut abschließen, dieses voll nutzen und besitzen können wie ein etwas, das ihnen gehört, sie auf der anderen Seite jedoch nicht das Finanzierungsrisiko für die Anschaffung / den Kauf tragen und sie es nicht wie Eigentum bilanzieren müssen, da ein geleastes Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Gleichzeitig können sie jedoch die Kosten für das Leasing voll von der Steuer als Betriebsausgaben absetzen.
Eine Nähe zur Finanzierung besteht insofern, dass man bei einem Leasing wählen kann, was geleast werden soll. Ein Unternehmen kann so entscheiden, welche Maschine oder welches Fahrzeug konkret angeschafft werden soll - anschließend prüft der Leasinggeber diese Option und teilt dem Unternehmen die Leasingkonditionen dafür mit. Sind beide damit einverstanden, so erwirbt der Leasinggeber das Leasinggut (oder hat es bereits im Bestand) und least es an den Leasingnehmer.
Dieser zahlt je nach Art des Leasingvertrags, mit Teilamortisation oder Vollamortisation, die Kosten für den Kauf die dem Leasinggeber zusätzlich dessen umgelegten eigenen Kosten entstehen mit der monatlichen Rate vollständig (Vollamortisation) oder nur teilweise bis auf den vereinbarten Restwert (Teilamortisation) zurück. Das Leasing weist hier also den gemeinsamen Punkt zur Finanzierung und den Unterschied zur Miete auf, dass:
- man sich das „Mietobjekt„ individuell aussuchen und zusammenstellen kann,
- man die Kosten für den Kauf des Leasingguts mit der monatlichen Rate (teilweise) abbezahlt und
- dass man auch ein Eigentum erwerben kann am Ende der Laufzeit.
Im Unterschied zu einer reinen Miete besteht je nach Leasing Vertrag am Ende der Laufzeit ein Wahlrecht, das Leasinggut doch zu kaufen und die bisher gezahlten Raten auf den Preis anrechnen zu lassen. Für Unternehmen ist das jedoch häufig uninteressant, da man mit dem Leasing einen Eigentumserwerb und eine Anhebung des Betriebsvermögens und den Einbezug in die Bilanzierung vermeiden möchte und wird wenn eher bei Maschinen genutzt.
Das Leasing ist jedoch wie oft behauptet wird kein Mietkauf! Denn bei einem Mietkauf findet ein Eigentumsübergang in das Betriebsvermögen des Leasingnehmers statt, der dann zur weitreichenderen Bilanzierung verpflichtet ist. Auch entfallen so gewisse steuerliche Möglichkeiten was die schnelle Absetzbarkeit betrifft. Der Mietkauf soll mit einem Leasing eben nicht ermöglicht, sondern vermieden werden.
Am Ende sind wie somit wieder am Anfang: Wer ein Leasing abschließen möchte, sollte sich deswegen stets vor Augen halten, dass er durch die Leasingrate, im Gegensatz zu einer Finanzierungsrate, kein Eigentumsrecht am Leasinggut erwirbt, sondern dieses sozusagen nur teuer gemietet hat, aber durch das Leasing auch eine Kaufoption erwerben kann.
Ausnahme: Gleichzusetzen mit der Miete ist lediglich das kündbare Leasing als Sonderform des Leasings, da bei einem kündbaren Leasing wie bei einer Mietzahlung mit der Leasingrate nur die Nutzung und die Nebenkosten bezahlt werden, jedoch nicht die Anschaffungskosten.
Die Antwort ist, dass es sich sowohl um eine Art Miete, aber auch um eine Finanzierung handelt. Bei einem Leasing handelt es sich insofern um eine Miete, dass letztendlich mit einer Leasingrate nur für die Nutzung bezahlt wird. Man erwirbt zu keinem Zeitpunkt ein Eigentum mit der bezahlten Rate, was aus steuerlicher Sicht auch nachteilig wäre.
Denn Leasing ist für Unternehmen gedacht, die eben dadurch, dass sie ein Auto leasen oder ein Leasing für ein anderes Wirtschaftsgut abschließen, dieses voll nutzen und besitzen können wie ein etwas, das ihnen gehört, sie auf der anderen Seite jedoch nicht das Finanzierungsrisiko für die Anschaffung / den Kauf tragen und sie es nicht wie Eigentum bilanzieren müssen, da ein geleastes Fahrzeug nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet wird. Gleichzeitig können sie jedoch die Kosten für das Leasing voll von der Steuer als Betriebsausgaben absetzen.
Eine Nähe zur Finanzierung besteht insofern, dass man bei einem Leasing wählen kann, was geleast werden soll. Ein Unternehmen kann so entscheiden, welche Maschine oder welches Fahrzeug konkret angeschafft werden soll - anschließend prüft der Leasinggeber diese Option und teilt dem Unternehmen die Leasingkonditionen dafür mit. Sind beide damit einverstanden, so erwirbt der Leasinggeber das Leasinggut (oder hat es bereits im Bestand) und least es an den Leasingnehmer.
Dieser zahlt je nach Art des Leasingvertrags, mit Teilamortisation oder Vollamortisation, die Kosten für den Kauf die dem Leasinggeber zusätzlich dessen umgelegten eigenen Kosten entstehen mit der monatlichen Rate vollständig (Vollamortisation) oder nur teilweise bis auf den vereinbarten Restwert (Teilamortisation) zurück. Das Leasing weist hier also den gemeinsamen Punkt zur Finanzierung und den Unterschied zur Miete auf, dass:
- man sich das „Mietobjekt„ individuell aussuchen und zusammenstellen kann,
- man die Kosten für den Kauf des Leasingguts mit der monatlichen Rate (teilweise) abbezahlt und
- dass man auch ein Eigentum erwerben kann am Ende der Laufzeit.
Im Unterschied zu einer reinen Miete besteht je nach Leasing Vertrag am Ende der Laufzeit ein Wahlrecht, das Leasinggut doch zu kaufen und die bisher gezahlten Raten auf den Preis anrechnen zu lassen. Für Unternehmen ist das jedoch häufig uninteressant, da man mit dem Leasing einen Eigentumserwerb und eine Anhebung des Betriebsvermögens und den Einbezug in die Bilanzierung vermeiden möchte und wird wenn eher bei Maschinen genutzt.
Das Leasing ist jedoch wie oft behauptet wird kein Mietkauf! Denn bei einem Mietkauf findet ein Eigentumsübergang in das Betriebsvermögen des Leasingnehmers statt, der dann zur weitreichenderen Bilanzierung verpflichtet ist. Auch entfallen so gewisse steuerliche Möglichkeiten was die schnelle Absetzbarkeit betrifft. Der Mietkauf soll mit einem Leasing eben nicht ermöglicht, sondern vermieden werden.
Am Ende sind wie somit wieder am Anfang: Wer ein Leasing abschließen möchte, sollte sich deswegen stets vor Augen halten, dass er durch die Leasingrate, im Gegensatz zu einer Finanzierungsrate, kein Eigentumsrecht am Leasinggut erwirbt, sondern dieses sozusagen nur teuer gemietet hat, aber durch das Leasing auch eine Kaufoption erwerben kann.
Ausnahme: Gleichzusetzen mit der Miete ist lediglich das kündbare Leasing als Sonderform des Leasings, da bei einem kündbaren Leasing wie bei einer Mietzahlung mit der Leasingrate nur die Nutzung und die Nebenkosten bezahlt werden, jedoch nicht die Anschaffungskosten.