Höhe der Rente - Berechnung

Unter Berücksichtigung der aktuellen demographischen Entwicklung ist leider Norbert Blüms berühmter Satz „Die Renten sind sicher!„ nur noch Augenwischerei - denn seit der Einführung oder Riester und der Rürup Rente ist klar, dass die gesetzliche Rente allein zukünftigen Rentnern nicht mehr das bieten kann, was heute noch der Fall ist: eine angemessene Lebensqualität im Alter.

Aber wenn man monatlich bereits einen großen Anteil seines Bruttoeinkommens in die Rentenkasse einzahlt und dann noch nicht einmal sicher ist, was man sich davon leisten kann - womit kann man denn mindestens rechnen?

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann pauschal gesagt werden, dass wer über 45 Jahre stets gleichviel und vor allem über diesen Zeitraum in die gesetzlich Rentenversicherung einzahlt, am Ende 67 % des Nettoeinkommens erhalten soll. Man wird also knapp 1/3 weniger Einkommen im Alter haben, aber trotzdem müssen auch davon weiterhin Beiträge und Sozialabgabe gezahlt werden und zudem ist auch die Rente im Alter steuerpflichtig. Das heißt: Von den 67 % des Nettoeinkommens, die man haben könnte, wird noch einmal etwas abgezogen.

Aber nicht um die Abzüge im Alter muss man sich vor allem Sorgen machen, sondern vor allem, wie man denn heute noch auf die Mindestversicherungsdauer kommen soll - denn hier reicht es schon aus, nur einen längeren Zeitraum arbeitslos zu sein, damit die Rentenbezüge deutlich sinken, da natürlich auch die angesparte Summe auf dem Rentenkonto geringer sein wird.

Die Höhe der Rente unterliegt folgender Berechnung: Es zählt zum einen die Beitragsdauer und die Beitragshöhe (was pro Monat eingezahlt wird). Die Beitragshöhe bemisst sich hierbei am derzeitigen Bruttoeinkommen - je höher dieses ist, desto mehr darf man einzahlen und zahlt man ein. Die Beitragszeit hingegen entscheidet, wie viele Rentenpunkte man erhält.

Die Rentenpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung errechnen sich nach dem Jahreseinkommen. Dieses wird mit dem Durchschnittseinkommen aller anderen Beitragzahler vergleichen - sollte das eigene Jahreseinkommen unter dem Durchschnittseinkommen aller anderen Beitragszahler liegen, so werden die Punkte um diesen Wert gemindert, liegen sie darüber erhöht.

Als Beispiel: Sollte das eigene Einkommen nur 50 % des Durchschnittseinkommen aller anderen Beitragszahler betragen, so bekommt man nur einen halben Rentenpunkt - liegt es zu 50 % darüber, erhält man 1,5 Rentenpunkte. Diese Rechnung wird für jedes Rentenjahr erhoben, das heißt: Sollte das Einkommen vor 10 Jahren genau im Durchschnitt gelegen haben, aber seitdem nicht mehr gestiegen sein, jedoch das allgemeine Durchschnittseinkommen, so sinken die Rentenpunkte Jahr für Jahr.

Für die gesamte Beitragszeit werden die Rentenpunkte dann addiert - eine Sonderregelung gilt im 20. Rentenjahr, in welches man eingezahlt hat: Hier wird der erhaltene Rentenpunkt mal 20 genommen. Auch für die Zeit der Ausbildung gibt es Rentenpunkte, aber: pro Studienjahr und Ausbildungsjahr gibt es nur 0,75 Rentenpunkte, aber maximal 2,25 Rentenpunkte.

Abiturienten und Studenten sind damit stark benachteiligt gegenüber Arbeitnehmer, da praktisch nur 3 Ausbildungsjahre angerechnet werden - der Zeitraum, den eine Berufsausbildung regulär umfasst, aber nicht das Studium mit dem Abitur. Gerechtfertigt wird dies damit, dass Akademiker meist deutlich mehr verdienen und auch, im Gegensatz zu Nichtakademikern, bis zum Rentenende durcharbeiten können, und somit den Verlust der Rentenpunkte relativ schnell aufholen.

Mütter werden ebenfalls stark gefördert, denn für die Zeit, in der man die Kinder erzieht gibt es 3 Rentenpunkte - bis 1991 nur einen Rentenpunkt.

Zur Berechnung der Höhe der Rente wird die Anzahl aller Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenfaktor multipliziert und somit der Rentenanspruch errechnet. Aber man muss sich das nicht zwingend selbst ausrechnen, sondern man kann sich auch vom Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen, wie viel Rente man bekommen würde. Vor allem diejenigen, die in den Vorruhestand gehen möchte und mit Abzügen rechnen müssen, sollten dies im Vorfeld unbedingt tun.

Übrigens: Wie viel man bereits einbezahlt hat und wie hoch der Rentenanspruch ist bekommt man auch durch den Rentenversicherungsträger mitgeteilt, denn ab dem 27. Geburtstag muss jeder Bürger, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, über seine Ansprüche unterrichtet werden.