Haftpflichtversicherung: Bei Schaden Neuwert oder Zeitwert?
Schnell ist es passiert: Man war bei Freunden zu Besuch, wollte sich nur etwas aus der Küche holen und schon ist etwas zu Bruch gegangen. Kein Problem, denn schließlich ist man (hoffentlich!) über die private Haftpflichtversicherung genau gegen so etwas abgesichert, so dass man es nur der Versicherung melden muss, die anschließend den Schaden regulieren.
Nur: Wenn die Regulierung abgeschlossen ist, beginnt der Ärger meist erst richtig - denn die Versicherung hat viel weniger bezahlt, als man erwartet hat und schon liegt man im Streit, wer was nun bezahlen soll, wer Recht hat und wer nicht.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt dabei grundsätzlich nur den Zeitwert einer Sache, jedoch nicht den Wiederbeschaffungswert oder gar den Neupreis. Und dafür hat sie gute Argumente, die man im Streitfall auch selbst anwenden kann.
Der Neupreis oder Neuwert einer Sache ist hierbei der Wert (Preis), der ursprünglich einmal für die Sache angefallen ist, derer Zeitwert der Wert, den eine Sache tatsächlich noch Wert ist. Hier zählt jedoch nicht, ob die Sache noch benutzt wird, sondern die sogenannte mittlere Nutzungsdauer (vergleichbar mit der Abschreibung).
Das Problem unter Freunden oder im Streitfall mit anderen: Diese möchten häufig den Neupreis ersetzt bekommen, denn wenn der Schaden ersetzt werden soll, muss man es schließlich nachkaufen. Aber: Wenn etwas bereits mehrere Jahre alt sein sollte, und somit schon abgenutzt wurde, dann würde eine gleichwertige Sache eben nicht einem Neukauf entsprechen, sondern maximal einem Gebrauchtkauf. Allein aus diesem Grund ist die Erstattung des Neuwerts nicht möglich. Warum trotzdem nur der Zeitwert (oder gar nichts) geleistet wird, siehe unten.
Mögliche Ausnahme: Sollte die Sache weniger als 6 Monate alt sein, leisten die meisten Haftpflichtversicherung doch den Neupreis / Neuwert aus Kulanz in voller Höhe, da die Sache hier oft noch als neu bzw. neuwertig eingestuft werden kann.
Wird z. B. die Brille einer Freundin, die mehr als 5 - 6 Jahre alt ist oder ein Ceranfeld, welches mehr als 8 - 10 Jahre alt ist, zerstört, dann zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel nichts mehr oder nur einen sehr kleinen Betrag. Warum?
Hier zählt hier das Abschreibungsprinzip - mit steigendem Alter verliert eine Gebrauchssache an Wert, auch wenn diese sehr gut gepflegt wurde. Man kennt dies auch von sich selbst: Was vor 5 Jahren noch teuer und aktuell war, ist heute meist nichts oder nur noch sehr viel weniger Wert - und man selbst würde auch für eine 5 Jahre alte, gebrauchte Sache aus guten Gründen nicht mehr den Neupreis zahlen, da sie z. B. mittlerweile in bestimmten Aspekten veraltet oder nicht mehr aktuell ist.
Und: Wer eine Brille oder ein Ceranfeld hat, der hat daraus einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt, der den Wert einer Sache mindert. Nach einem gewissen Zeitraum (die mittlere Nutzungsdauer) hat der wirtschaftliche Nutzen den Anschaffungspreis nahezu erreicht oder gar überschritten, wenn die Sache dann immernoch intakt ist. Die Sache wäre dann abgeschrieben.
Der Zeitwert ist somit der Wert, der die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ausdrückt. Wurde die Nutzungsdauer überschritten, so ist die Sache nach allgemeinem Verständnis nichts mehr Wert, wurde sie noch nicht erreicht, so hat sie noch einem Restwert, der ungefähr dem Zeitwert entspricht.
Würde die Haftpflichtversicherung jetzt mehr als den Zeitwert ersetzen, so würde sie den Geschädigten jedoch besserstellen - was prinzipiell ausgeschlossen ist.
Beispiel: Eine 6 Jahre alte Brille der Freundin wurde vom Kind beim Spielen kaputt gemacht, die Versicherung lehnt die Übernahme des Schadens ab bzw. zahlt maximal einen symbolischen Betrag.
Die Begründung: Die mittlere Nutzungsdauer einer Brille wird je nachdem zwischen 3 - 5 Jahre angesetzt und in dieser Zeit hat sich die Brille wirtschaftlich für den Eigentümer rentiert. Würde die Haftpflichtversicherung jedoch den Neupreis erstatten, so würde der Geschädigte besser gestellt werden als vor dem Schaden, weil die Nutzungsdauer der kaputten Brille durch eine Brille zum Neupreis von vorn beginnen würde - die Freundin könnte dann die „neue alte„ Brille statt 5 Jahre dann auf einmal 10 Jahre nutzen (während andere nach 5 - 6 Jahren eine neue Brille kaufen müssten).
Aber: In diesem Fall können alle Ansprüche verloren gehen, denn in diesem Fall würde eine Obliegenheitsverletzung vorliegen - oder verständlich ausgedrückt: Da man den Schaden selbst und ohne die Versicherung reguliert hat, hat man die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag verletzt, da die Haftpflichtversicherung für die Einstufung und Erstattung des Schadens zuständig ist. Wurde so z. B. ein Schaden anerkannt (durch die Bezahlung), den aus Sicht der Versicherung nicht gab oder nicht in dieser Höhe, bleibt man auf den Kosten sitzen.
Nur: Wenn die Regulierung abgeschlossen ist, beginnt der Ärger meist erst richtig - denn die Versicherung hat viel weniger bezahlt, als man erwartet hat und schon liegt man im Streit, wer was nun bezahlen soll, wer Recht hat und wer nicht.
Haftpflichtversicherung: Neuwert und Zeitwert
Um es vorwegzunehmen: Die Schadensregulierung der Haftpflichtversicherung hat, außer es liegt eine Fehleinschätzung des Sachverhalts vor, fast immer recht - und das bedeutet, dass meist nur sehr wenig Geld in der Praxis für den angerichteten Schaden bezahlt wird. Denn der Wert einer Sache wird in 2 Kategorien unterteilt: Neuwert und Zeitwert.Die Haftpflichtversicherung ersetzt dabei grundsätzlich nur den Zeitwert einer Sache, jedoch nicht den Wiederbeschaffungswert oder gar den Neupreis. Und dafür hat sie gute Argumente, die man im Streitfall auch selbst anwenden kann.
Der Neupreis oder Neuwert einer Sache ist hierbei der Wert (Preis), der ursprünglich einmal für die Sache angefallen ist, derer Zeitwert der Wert, den eine Sache tatsächlich noch Wert ist. Hier zählt jedoch nicht, ob die Sache noch benutzt wird, sondern die sogenannte mittlere Nutzungsdauer (vergleichbar mit der Abschreibung).
Das Problem unter Freunden oder im Streitfall mit anderen: Diese möchten häufig den Neupreis ersetzt bekommen, denn wenn der Schaden ersetzt werden soll, muss man es schließlich nachkaufen. Aber: Wenn etwas bereits mehrere Jahre alt sein sollte, und somit schon abgenutzt wurde, dann würde eine gleichwertige Sache eben nicht einem Neukauf entsprechen, sondern maximal einem Gebrauchtkauf. Allein aus diesem Grund ist die Erstattung des Neuwerts nicht möglich. Warum trotzdem nur der Zeitwert (oder gar nichts) geleistet wird, siehe unten.
Mögliche Ausnahme: Sollte die Sache weniger als 6 Monate alt sein, leisten die meisten Haftpflichtversicherung doch den Neupreis / Neuwert aus Kulanz in voller Höhe, da die Sache hier oft noch als neu bzw. neuwertig eingestuft werden kann.
Warum wird nur der Zeitwert ersetzt?
In der Haftpflichtversicherung gilt das Prinzip, dass der Schaden zwar ersetzt werden soll, man aber nach dem Schaden nicht besser gestellt werden soll als vor dem Schaden. Und dieses Prinzip ist immer wieder Anlass für Streitereien.Wird z. B. die Brille einer Freundin, die mehr als 5 - 6 Jahre alt ist oder ein Ceranfeld, welches mehr als 8 - 10 Jahre alt ist, zerstört, dann zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel nichts mehr oder nur einen sehr kleinen Betrag. Warum?
Hier zählt hier das Abschreibungsprinzip - mit steigendem Alter verliert eine Gebrauchssache an Wert, auch wenn diese sehr gut gepflegt wurde. Man kennt dies auch von sich selbst: Was vor 5 Jahren noch teuer und aktuell war, ist heute meist nichts oder nur noch sehr viel weniger Wert - und man selbst würde auch für eine 5 Jahre alte, gebrauchte Sache aus guten Gründen nicht mehr den Neupreis zahlen, da sie z. B. mittlerweile in bestimmten Aspekten veraltet oder nicht mehr aktuell ist.
Und: Wer eine Brille oder ein Ceranfeld hat, der hat daraus einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt, der den Wert einer Sache mindert. Nach einem gewissen Zeitraum (die mittlere Nutzungsdauer) hat der wirtschaftliche Nutzen den Anschaffungspreis nahezu erreicht oder gar überschritten, wenn die Sache dann immernoch intakt ist. Die Sache wäre dann abgeschrieben.
Der Zeitwert ist somit der Wert, der die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ausdrückt. Wurde die Nutzungsdauer überschritten, so ist die Sache nach allgemeinem Verständnis nichts mehr Wert, wurde sie noch nicht erreicht, so hat sie noch einem Restwert, der ungefähr dem Zeitwert entspricht.
Würde die Haftpflichtversicherung jetzt mehr als den Zeitwert ersetzen, so würde sie den Geschädigten jedoch besserstellen - was prinzipiell ausgeschlossen ist.
Beispiel: Eine 6 Jahre alte Brille der Freundin wurde vom Kind beim Spielen kaputt gemacht, die Versicherung lehnt die Übernahme des Schadens ab bzw. zahlt maximal einen symbolischen Betrag.
Die Begründung: Die mittlere Nutzungsdauer einer Brille wird je nachdem zwischen 3 - 5 Jahre angesetzt und in dieser Zeit hat sich die Brille wirtschaftlich für den Eigentümer rentiert. Würde die Haftpflichtversicherung jedoch den Neupreis erstatten, so würde der Geschädigte besser gestellt werden als vor dem Schaden, weil die Nutzungsdauer der kaputten Brille durch eine Brille zum Neupreis von vorn beginnen würde - die Freundin könnte dann die „neue alte„ Brille statt 5 Jahre dann auf einmal 10 Jahre nutzen (während andere nach 5 - 6 Jahren eine neue Brille kaufen müssten).
Vorsicht: Ärger vermeiden und Schaden aus eigener Tasche zahlen?
Da ist man schon versichert und dann so etwas - um sich den Ärger mit den Freunden zu ersparen und damit Frieden herrscht, zahlt man dann halt den Schaden selber und ärgert sich anschließend mit der Versicherung herum, damit man wenigstens noch etwas wiederbekommt von seinen Ausgaben.Aber: In diesem Fall können alle Ansprüche verloren gehen, denn in diesem Fall würde eine Obliegenheitsverletzung vorliegen - oder verständlich ausgedrückt: Da man den Schaden selbst und ohne die Versicherung reguliert hat, hat man die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag verletzt, da die Haftpflichtversicherung für die Einstufung und Erstattung des Schadens zuständig ist. Wurde so z. B. ein Schaden anerkannt (durch die Bezahlung), den aus Sicht der Versicherung nicht gab oder nicht in dieser Höhe, bleibt man auf den Kosten sitzen.