Geld vom Staat für den Hauskauf: Wohnraumförderung

Ins Besondere kinderreiche und einkommensschwache Familien stehen beim Hauskauf oder Hausbau vor dem Problem: Wie soll das Eigenheim finanziert werden? Staatliche Förderungen können es möglich machen, so zum Beispiel mit Hilfe des so genannten Wohnraumförderungsgesetzes – dies gilt mitunter auch für den Bau von neuen Mietwohnungen. Doch um verbilligtes Bauland, zinsgünstige Darlehen und finanzielle Zuschüsse beim Hauskauf erhalten können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Prinzipiell richtet sich das Wohnraumförderungsgesetz an sozial schwächer Gestellte – auch Familien mit einem geringeren Einkommen soll die Erfüllung des Traumes vom Eigenheim möglich gemacht werden. Auch die Instandsetzung, bzw. Modernisierung und der Ausbau bzw. Bau von Mietwohnungen kann gefördert werden – vorausgesetzt, die Wohnungen werden an sozial Schwache vermietet.

Antrag auf Wohnraumförderung stellen

Ganz wichtig ist, dass Interessenten sich vor dem Start von Baumaßnahmen oder Unterzeichnung von Kaufverträgen um die Antragstellung bemühen – nur in begründeten Wohnraumförderung FamilieAusnahmefällen ist eine nachträgliche Antragstellung überhaupt noch möglich. Der Antrag selbst wird entweder bei der zuständigen Kreis- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der jeweiligen Landeskreditanstalt gestellt; hier bestehen je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Vorsicht: auch wenn Sie alle Kriterien und Anforderungen für die Wohnraumförderung erfüllen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Sie die Förderung erhalten. Der Grund: die jährlichen finanziellen Mittel, die zur Wohnraumförderung von Bund und Ländern bereitgestellt werden, sind begrenzt. Bei der Bewilligung des Antrags spielt die Reihenfolge der Abgabe eine Rolle – waren andere Bauherren schneller als Sie und sind die finanziellen Mittel erschöpft, wird Ihr Antrag abgelehnt, ein Rechtsanspruch besteht nicht!

Eigenkapital und Einkommensgrenzen

Zwar ist der Anteil des geforderten Eigenkapitals bei der Immobilienfinanzierung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 15 und 25%; Wohnraumförderung Familiefest steht jedoch, dass Eigenleistung von den Antragstellern gefordert wird. Zumeist besteht diese aus eigenen Geldmitteln, mitunter wird aber auch die eigene Arbeit auf der Baustelle und oder Sachleistung in Form von eingebrachten Baustoffen zur Eigenleistung hinzu gerechnet.

Ausschlaggebend für die Förderungsbewilligung ist vor allem auch das vorhandene Einkommen des Haushalts. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die jährliche Einkommensgrenze bei 12.000 Euro, bei einem Zweipersonenhaushalt bei 18.000 Euro. Pro Person, die zusätzlich im Haushalt lebt, erhöht sich die Grenze um 4100 Euro.

Vom Jahreseinkommen abgezogen werden: 920 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. bei Selbständigen Werbungskosten und Betriebsausgaben, sowie ein Pauschalbetrag von 10% für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern. Weitere Abzüge und Freibeträge bestehen für Unterhaltspflicht, für schwerbehinderte Haushaltsangehörige, für Jungverheiratete, Alleinerziehende und Kinder.

Achtung: es besteht nicht nur eine Einkommensobergrenze! Sollte errechnet werden, dass nach Abzug sämtlicher (Frei)Beträge nicht mehr genug Kapital monatlich übrig bleibt, wird die Förderung nicht bewilligt.

Wohnungsgröße und Baukosten

Keine Förderung gibt es, wenn die Baukosten zu hoch ausfallen bzw. die Immobilie zu teuer ist. Der Grund: sozial schwachen Familien soll ein Eigenheim ermöglicht werden, nicht jedoch eine Luxusimmobilie. Wohnraumförderung FamilieDie Obergrenzen für die Kosten sind je nach Bundesland verschieden: in Ballungsräumen etwa liegen sie höher, als in bevölkerungsärmeren Landstrichen.

Hinzu kommen sehr spezifische bautechnische Faktoren, die eine Förderung ermöglichen bzw. verhindern – so etwa bezüglich der Wohnfläche. Auch die Grenzen hierfür sind je nach Bundesland individuell festgelegt. Achtung: wer schon einmal gefördert wurde bzw. bereits Wohneigentum besitzt, kann keine Wohnraumförderung in Anspruch nehmen!

Fazit: Die Anforderungen an Antragsteller zur Wohnraumförderung sind zwar individuell je nach Bundesland, gleichzeitig jedoch sehr spezifisch und geben Einkommensgrenzen, sowohl Ober- als auch Untergrenzen, Wohnfläche und viele weitere bauspezifische Details vor. Bevorzugt werden zinsgünstige Darlehen vergeben, die Höhe des Darlehens richtet sich in erster Linie nach der Förderstufe, aber auch nach der Region, in der die Immobilie erworben werden soll. Mittlerweile eher selten vergeben werden nicht zurückzahlbare finanzielle Zuschüsse für Bauherren.