Wie gut ist die Rürup-Rente wirklich?
Rein theoretisch kann jeder eine Rürup-Rente bzw. Basisrente abschließen - doch in erster Linie richtet sich dieses Vorsorgeprodukt an Besserverdiener und Selbständige, da Arbeitnehmer lange nicht so stark von den gewährten Steuervorteilen profitieren können. Anders als bei der Riester-Rente erhalten die Sparer mit einem Basisrentenvertrag keinerlei staatliche Zulagen - dafür jedoch recht hohe Steuerförderungen. Faustregel aufgrund der steuerlichen Progression: je höher der individuelle Grenzsteuersatz, desto größer der persönliche Steuervorteil.
Ausgezahlt wird das Rentenkapital in Form einer lebenslangen Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr (früher 60. Lebensjahr), wobei die Rentenansprüche nicht verkäuflich, beleihbar oder vererbbar sind, einzig eine Übertragung des angesparten Kapitals auf den Rürup Rentenvertrag des Ehegattens ist möglich.
Dafür jedoch gilt die Rürup-Rente als ausgesprochen sicher: sie ist während der gesamten Ansparphase vor Fremdzugriffen geschützt. Das bedeutet, dass das Geld zunächst einmal nicht gepfändet werden kann - erst in der Auszahlungsphase ist eine Pfändung des jeweils monatlich ausgezahlten Betrages, der oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, möglich. Die Rürup-Rente wird bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht berücksichtigt, sie muss also nicht erst aufgebraucht werden, damit man Alg 2 bezugsberechtigt ist.
Fazit: Für Selbständige mit einer hohen Steuerprogression bietet die Rürup-Rente eine Alternative, um eine Altersvorsorge aufzubauen, die steuerbegünstigt ist. Bis zum Jahr 2025 steigt die staatliche Förderung, die bei der Rürup Rente gewährt wird, kontinuierlich. Gleichzeitig jedoch ist die Rürup-Rente ausgesprochen unflexibel, dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und eignet sich nicht als Hinterbliebenenschutz.
Basisrente: Einkommensteuer
Anteilig besteuert werden Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040, der steuerpflichtige Teil hängt bis dahin vom Jahr des Renteneintritts ab. Versicherte, die im Jahr 2010 in Rente gegangen sind, müssen beispielsweise 60% ihrer Rente versteuern, wobei sich mit jedem Kalenderjahr der Besteuerungsanteil erhöht. Entsprechend kommt dem steuerlichen Aspekt eine recht hohe Bedeutung zu - im Zweifelsfall sollte ein Steuerberater konsultiert werden, der mit fachmännischer Hilfe zur Seite stehen kann.Hartz-IV-geschützt und pfändungssicher
Die Rüruprente dient ausschließlich der persönlichen Altersvorsorge und ist deswegen entsprechend unflexibel - nicht möglich ist zum Beispiel die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder ein Kapitalwahlrecht. Es handelt sich einfach um eine Leibrente, wobei die Einlagen verfallen, wenn der Sparer verstirbt - einige Versicherer bieten jedoch eine Hinterbliebenenrente in Form einer Zusatzversicherung an, die separat abgeschlossen werden muss.Ausgezahlt wird das Rentenkapital in Form einer lebenslangen Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr (früher 60. Lebensjahr), wobei die Rentenansprüche nicht verkäuflich, beleihbar oder vererbbar sind, einzig eine Übertragung des angesparten Kapitals auf den Rürup Rentenvertrag des Ehegattens ist möglich.
Dafür jedoch gilt die Rürup-Rente als ausgesprochen sicher: sie ist während der gesamten Ansparphase vor Fremdzugriffen geschützt. Das bedeutet, dass das Geld zunächst einmal nicht gepfändet werden kann - erst in der Auszahlungsphase ist eine Pfändung des jeweils monatlich ausgezahlten Betrages, der oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt, möglich. Die Rürup-Rente wird bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 nicht berücksichtigt, sie muss also nicht erst aufgebraucht werden, damit man Alg 2 bezugsberechtigt ist.
Vermittlungsprovisionen
Der Vermittler erhält für den Abschluss einer Police bzw. eines Produktes zur privaten Altersvorsorge eine Abschlussprovision von der Versicherungsgesellschaft bzw. von der Bank - entsprechend hoch ist sein Interesse daran, dass es auch tatsächlich zu einem Vertragsschluss kommt. Prüfen Sie in jedem Fall die Konditionen (und Gebühren) genau, bevor Sie sich entscheiden, und konsultieren Sie Ihren Steuerberater.Fazit: Für Selbständige mit einer hohen Steuerprogression bietet die Rürup-Rente eine Alternative, um eine Altersvorsorge aufzubauen, die steuerbegünstigt ist. Bis zum Jahr 2025 steigt die staatliche Förderung, die bei der Rürup Rente gewährt wird, kontinuierlich. Gleichzeitig jedoch ist die Rürup-Rente ausgesprochen unflexibel, dient ausschließlich der eigenen Altersvorsorge und eignet sich nicht als Hinterbliebenenschutz.