Wann und was zahlt die Haftpflichtversicherung?

Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel alle Schäden und Schadensfälle abgedeckt, welche im Alltag durch den Versicherungsnehmer oder Mitversicherte verursacht werden können. Doch was heißt das genau? Wann und vor allem was zahlt die Haftpflichtversicherung?

Was zahlt die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung versichert den Versicherungsnehmer und Mitversicherte gegen Schäden, sowohl Sachschäden und Personenschäden, welche er Dritten ohne Vorsatz zufügt und die dieser im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs geltend machen kann. Darunter können je nach Haftpflichtversicherung auch Vermögensschäden fallen, welche nicht infolge eines Personenschadens oder eines Sachschadens entstanden sind.

Verursachen beispielsweise die Kinder (im eigenen Haushalt mitversichert) beim Spielen Sachschäden, weil sie mit einem Fußball die Scheibe des Nachbarn eingeschossen haben, so ist dies ein versicherter Sachschaden - oder falls man selbst zu Besuch war, und dort etwas unabsichtlich kaputt gemacht hat, z. B. bei Freunden eine Vase herunter geworfen.

Aber auch die grobe Fahrlässigkeit ist im Rahmen der privaten Haftpflicht mitversichert - was sie übrigens von anderen Versicherung unterscheidet: Rutscht im Winter eine Person auf dem eigenen Gehweg aus, weil man diesen nicht geräumt oder gestreut hat (grobe Fahrlässigkeit) und erleidet dadurch einen Personenschaden (Bruch infolge des Sturzes usw.) oder Sachschaden (beschädigte Kleidung), so ist auch das noch durch die Haftpflichtversicherung versichert.

Vereinfacht gesagt gilt: Wann immer man selbst oder ein Mitversicherter einen Schaden in Form eines Sachschadens / Personenschadens unabsichtlich / ohne Vorsatz verursacht, kann die private Haftpflichtversicherung für diesen in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung sind nur sehr spezielle Schäden, siehe: Was und wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Damit die Haftpflichtversicherung den Schaden auch übernehmen kann, muss dieser natürlich durch den Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Anschließend wird durch die Haftpflichtversicherung geprüft, ob die Ansprüche des geschädigten Dritten rechtmäßig sind oder nicht und in welcher Höhe diese berechtigt sind.

Wird der Anspruch des Geschädigten durch die Haftpflichtversicherung als rechtmäßig anerkannt, so ist der Versicherte / Mitversicherte von einer Zahlung freigestellt, da diese durch die Versicherung geleistet wird.

Wichtig: ist, was bei Freunden und Verwandten oft zu Unstimmigkeiten führen kann, dass die Haftpflicht nur den Zeitwert bei Sachschäden ersetzt, jedoch nicht den eigentlichen Wiederbeschaffungswert, der wesentlich höher liegen kann, oder gar den Neupreis. Dies entspricht nach  § 249 BGB geltendem Recht.

Auch wenn es für den Geschädigten oft schwer einsehbar ist, wenn ihm nur der Zeitwert ersetzt wird, so muss er auch beachten, dass ihm bis zur Zerstörung einer Sache auch deren wirtschaftlicher Nutzen zugeflossen ist (und somit deren Wert mindert), was bei einer Schadensregulierung mit einbezogen wird.

Und: Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur eine reine „Schadensfall-und-Zahlemann-Versicherung„: Denn werden durch einen Dritten unberechtigte Ansprüche geltend gemacht, die der Versicherte überhaupt nicht oder in der vom Geschädigten benannten Höhe bedienen müsste, so fungiert die Haftpflichtversicherung auch als passive Rechtsschutzversicherung, da sie bei einem möglichen Rechtsstreit vor Gericht auch die Kosten für den Prozess übernimmt.