Finanzielle Förderung für Wärmepumpen

Der Einbau von Wärmepumpen im Eigenheim kommt allen zugute: Ihrer Wohnqualität, Ihrem Geldbeutel und der Umwelt. Kein Wunder, dass der Staat unterstützend bei Maßnahmen, die der Effizienzsteigerung von Wärmepumpen dient, zur Seite steht. So auch das BAFA: nicht nur der Einbau bzw. die Modernisierung von Wärmepumpen werden gefördert, sondern auch Maßnahmen rund um Solarthermie und Biomasseanlagen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfängt die folgenden Wärmepumpen in Bestandsgebäuden:
  • Wärmepumpen zur Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze oder für Prozesswärme

  • Wärmepumpen für die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden

  • Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumbeheizung von Wohngebäuden
Wärmepumpen werden grundsätzlich nur im Gebäudebestand gefördert (ausgenommen s.o. bzw. Wärmepumpenanlagen, die der Bereitstellung von Prozesswärme dienen). Gebäudebestand heißt: Für das Gebäude wurde vor dem 01.01.2009 Bauanzeige erstattet bzw. der Bauantrag gestellt, das Heizungssystem muss vor dem 01.01.2009 installiert worden sein. Das Heizungssystem muss mit dem Gebäude fest verbunden sein und den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudeteils bzw. des kompletten Gebäudes abdecken. Mobile Heizgeräte können nicht gefördert werden.

Eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen (elektrisch betriebene Wärmepumpen: Luft / Wasser-Wärmepumpen, Sole / Wasser-Wärmepumpen, Direktverdampfungs / Wasser-Wärmepumpen, Wasser / Wasser-Wärmepumpen; gasbetriebene Wärmepumpen: Wärmequelle Luft, Wärmequelle Solarstrahlung) finden Sie hier.

Finanzielle Förderung für Wärmepumpen Wichtig: Bei Anträgen, die bis zum 31.12.2012 gestellt werden bzw. beim BAFA eingehen wird neben der aktuellen Prüfnorm EN 14511 auch noch die mittlerweile abgelöste Prüfnorm EN 255 anerkannt werden, ab dem Jahr 2013 jedoch werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die gemäß der aktuellen EN 12511 geprüft wurden.

Umfang der Förderung

I. Die Basisförderung im Gebäudebestand beträgt für:
  • elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe, JAZ ≥ 3,5 bis 20 kW: EUR 1300 pauschal

  • elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe, JAZ (Jahresarbeitszahlen) ≥ 3,5 von 20 bis 100 kW: EUR 1600 pauschal

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 bis 10 kW: EUR 2800 pauschal

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 von 10 kW bis 20 kW: EUR 2800 + EUR 120 je kW (ab 10 kW)

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 von 20 kW bis 22 kW: EUR 4000 pauschal

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 von 22 kW bis 100 kW: EUR 2800 + EUR 100 je kW (ab 10 kW).
Die genannte zusätzliche Förderung je kW (ab 10 kW) wird an dem Anteil der Nennwärmeleistung, der 10 kW überschreitet, bemessen. Die Gesamtförderung beträgt dann also: EUR 2800 + [(Nennwärmeleistung - 10) x EUR 120] bzw. [(Nennwärmeleistung - 10) x EUR 100].

Für alle genannten Wärmepumpen gilt: wurde ein Pufferspeicher mit mindestens 30 l/kW neu eingebaut, kann die Basisförderung um zusätzlich einmalige EUR 500 erhöht werden.

BAFA Förderung für Wärmepumpen II. Der Kombinationsbonus kann zusätzlich zur Basisförderung beantragt werden, sofern zugleich eine Anlage zur solaren Warmwasserbereitung oder eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde. Er beträgt einmalig EUR 500 für:
  • elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe, JAZ ≥ 3,5 bis 20 kW

  • elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe, JAZ ≥ 3,5 von 20 bis 100 kW

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 bis 10 kW

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 von 10 kW bis 20 kW

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 von 20 kW bis 22 kW

  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen (gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3; elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8; in Nichtwohngebäuden: JAZ ≥ 4,0) oder gasbetriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen, JAZ ≥ 1,3 von 22 kW bis 100 kW
III. Alle genannten Anlagen können außerdem mit dem Effizienzbonus gefördert werden. Eine Bewertung der Effizienz des Gebäudes wird im Rahmen der Energiesparverordnung (EnEV) 2009 gemäß dem zugelassenen Transmissionswärmeverlust oder-transferkoeffizienten (HT†˜) vorgenommen. In dem durch die förderfähige Anlage versorgte Wohngebäude muss der HT' - Wert von 0,65 W/(m ² .K) um mind. 30 % unterschritten werden. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Energiebedarfsausweises, bei Nichtwohngebäuden kann kein Effizienzbonus gewährt werden.

Förderung beantragen

Informieren Sie sich in jedem Fall vor der Wahl der Anlage, inwiefern diese die Förderrichtlinien erfüllt und damit förderfähig ist. Für die Antragstellung müssen immer die aktuellsten Antragsformulare genutzt werden, diese finden Sie zum Download oder auch als elektronisches Formular hier. Übrigens: sollten Sie beim Ausfüllen der Formulare Schwierigkeiten haben, hilft Ihnen Ihr Installateur sicherlich gerne weiter!

Es gelten, je nach Antragsteller, unterschiedliche Kriterien, die beachtet werden müssen:

1. Privatpersonen, kommunale Zweckverbände bzw. Gebietskörperschaften, Kommunen und gemeinnützige Organisationen müssen ihren Antrag spätestens sechs Monate, nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde, beim BAFA stellen. Es werden die folgenden Unterlagen benötigt:
  • Förderantrag (am besten mit Hilfe des Installateurs ausgefüllt)

  • Fachunternehmererklärung

  • Rechnung (vollständig und adressiert an den Antragsteller)

2. Freiberufler, Gartenbau, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, mittlere und kleine Unternehmen und Contractoren müssen ihren Antrag immer vor dem Vorhabensbeginn stellen. Planungsleistungen dürfen vor dem Antrag in Anspruch genommen, der Auftrag jedoch nicht vergeben oder Leistungs- und Lieferträge geschlossen werden. Die Anlage muss spätestens 9 Monate nach der Antragstellung in Betrieb genommen werden, mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Antragsteller Informationen über weiterhin einzureichende Unterlagen.