Mahnung Vorlage und Muster: Formulierungsbeispiel

Als Unternehmer und Rechnungssteller gehört es leider zu den wenig angenehmen Erfahrungen, dass nicht alle Kunden gerne so zahlungsbereit sind wie andere und man dann gezwungen ist, den noch offenen Rechnungsbetrag anmahnen zu müssen.

Bevor man einem Schuldner jedoch direkt anmahnen kann, muss dieser erst einmal über seine Zahlungsverzögerung mittels einer Zahlungserinnerung in Kenntnis gesetzt und ihm eine neue Zahlungsfrist mitgeteilt werden. Als Beispiel und Vorlage für eine Zahlungserinnerung:

1. Zahlungserinnerung

An Herrn / Frau / Firma - Musterstadt, den 01.01.20xx
Max Mustermann
Musterstraße 1

99999 Musterstadt

Betreffend:
Rechnungsdatum: 01.01.20xx - Rechnungsnummer: XY
Lieferung vom: 01.01.20xx - Lieferschein: XY
Fälligkeit der Zahlung: 01.01.20xx

Sehr geehrter Herr Mustermann,

jedem kann es einmal passieren, dass man eine Zahlung übersieht. Leider konnte unsere Buchhaltung bezüglich der oben genannten Rechnung noch keinen Zahlungseingang feststellen. Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Ihre Zahlung über 123,45 Euro noch bei uns aussteht.

Wir möchten Sie höflich darum bitten, diese noch offene Zahlung bis zum 01.01.20xx bei uns auszugleichen und uns ggfs. mitzuteilen, falls Ihnen das aktuell nicht möglich ist, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Max Musterfirma

Sollte der Schuldner sich daraufhin nicht melden, die gesetzte Frist verstreichen lassen und die offene Zahlung nicht ausgleichen, so kann er danach angemahnt werden mittels der 2. Mahnung. In dieser können für die erneute Zahlungsaufforderung auch Mahngebühren und Verzugszinsen innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Höchstbetrages erhoben werden.

Die Höhe der Mahngebühren ist nicht vom Gesetzgeber reguliert, jedoch werden gemeinhin von Gerichten Mahngebühren über 5 - 10 Euro als überzogen und unangemessen betrachtet. Eine Vorlage für eine Mahnung kann wie folgt aussehen:

1. Zahlungserinnerung

An Herrn / Frau / Firma - Musterstadt, den 01.01.20xx
Max Mustermann
Musterstraße 1

99999 Musterstadt

Betreffend:
Rechnungsdatum: 01.01.20xx - Rechnungsnummer: XY
Lieferung vom: 01.01.20xx - Lieferschein: XY
Fälligkeit der Zahlung: 01.01.20xx

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir haben Sie bereits in unserem Schreiben vom 01.01.20xx mitgeteilt, dass die offene Forderung von 123,45 Euro von Ihnen leider noch nicht beglichen wurde. Wir bitten Sie hiermit erneut, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Da dies bereits die zweite Aufforderung darstellt um Sie an Ihren Zahlungsrückstand zu erinnern, müssen wir Ihnen leider die Kosten von 5,00 Euro zuzüglich zu der noch offenen Forderung als Mahngebühr in Rechnung stellen.

Wir bitten Sie, den fälligen Betrag von 128,45 Euro bis zum 01.01.2010 auf das angegebene Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Musterfirma

Nach der zweiten Mahnung kann auch noch eine dritte Mahnung an den Schuldner geschickt werden mit einer erneuten Fristsetzung, sowie Mahngebühren und Verzugszinsen. Prinzipiell kann beliebig oft angemahnt werden, jedoch sollte man ab der zweiten oder spätestens der dritten Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren in Erwägung ziehen, um den Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen.

Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren, zuzüglich der bisher angefallen Mahngebühren und Verzugszinsen, können dem Schuldner ebenfalls in Rechnung gestellt werden.