Voraussetzungen Vollfinanzierung - Finanzierung ohne Eigenkapital

Nach und nach ändert sich die Haltung, zumindest bei vereinzelten Banken und Sparkassen, keine Vollfinanzierungen bzw. Finanzierungen ohne Eigenkapital zu vergeben. Im Grunde ist eine Vollfinanzierung auch nicht mit mehr Risiko behaftet, als eine Finanzierung mit Eigenkapital, doch natürlich stellen die Banken diverse Voraussetzungen für die Vollfinanzierung, die die Kreditnehmer erfüllen müssen.

In erster Linie für die Banken entscheidend ist die Höhe des regelmäßigen und monatlichen Nettoeinkommens. Dieses Einkommen muss ausreichend hoch sein, damit die Tilgungs- und Zinszahlungen, die auf den Kreditnehmer im Zuge der Rückzahlung der Finanzierung zukommen, bewältigt werden können. Im Grunde ist dies die einzige Voraussetzung, die die Banken stellen.

Die Bank stellt im Zuge der so genannten Haushaltsrechnung fest, inwiefern das jeweilige Einkommen als ausreichend zu betrachten ist. Dabei werden alle regelmäßigen Ausgaben mit den fixen Einnahmen gegengerechnet - bei einem positiven Ergebnis bedeutet das, dass der Antragsteller am Ende des Monats den Betrag X übrig hat, über den er frei verfügen und entsprechend auch zur Kredittilgung verwenden kann.

Grundsätzlich möglich ist es, wenn das Einkommen entsprechend wie beschrieben ausreichend hoch ist, dass nicht nur Beamte, die bei Banken ja generell gerne gesehen werden, oder Angestellte, sie ebenso in der Gunst der Banken stehen, wenn ihr Arbeitsverhältnis unbefristet ist, für eine Vollfinanzierung in Frage kommen, sondern auch Gewerbetreibende bzw. Selbständige, Freiberufler, Pensionäre und Rentner.

Personen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 erhalten, können keine Vollfinanzierung erhalten, denn die monatlich gezahlten Leistungen sind vor allem beim ALG II als absolut nicht ausreichend, um eine Immobilienfinanzierung bzw. die jeweiligen Raten pünktlich zurückzahlen zu können, anzusehen.

Eine Altersbeschränkung ist bei Vollfinanzierungen prinzipiell nicht vorgesehen, allerdings erlauben sich die meisten Banken, die Tilgungsrate, die normalerweise durchschnittlich bei etwa 1% pro Jahr liegt, höher anzusetzen, wenn der Kreditnehmer älter als 55 Jahre alt ist.

Bei Freiberuflern verlangen die Banken in aller Regel, dass die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens drei vollen Jahren besteht, ansonsten kann das jeweilige Einkommen aus der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit nicht zur Berechnung angesetzt werden.

Handelt es sich bei den Kreditantragstellern um ein Ehepaar, bei dem ein Ehegatte selbständig tätig ist und der andere in einem normalen Angestelltenverhältnis Vollzeit arbeitet, so ist das Einkommen, so lange die Höhe entsprechend ist, des Angestellten für die Bank in aller Regel ausreichend für dir positive Haushaltsrechnung.