Leasing mit Vollamortisation

Das Leasing mit Vollamortisation wird meist gescheut, da es auf den ersten Blick deutlich teurer ist als ein Leasing mit Teilamortisation oder eine Finanzierung. Jedoch entfallen bei einem Leasing mit Vollamortisation einige Risiken, die bei einem Leasing mit Teilamortisation bestehen.

Bei einem Leasing mit Vollamortisation wird im Gegensatz zu einem Leasing mit Teilamortisation nicht nur ein Teil des Wertes eines Leasingobjektes finanziert, sondern man bezahlt das Leasingobjekt vollständig ab. Es entfällt somit das Risiko, welches bei einem Leasing mit Andienungsrecht oder einem Restwert Leasing (jeweils typisch für ein Leasing mit Teilamortisation) besteht, dass man die zusätzliche finanzielle Last (oder auch nicht) am Ende des Leasingvertrags kaum abschätzen kann.

Vorteile bei einem Leasing mit Vollamortisation

Natürlich ist ein Leasing mit Vollamortisation dadurch erst einmal teurer, da die monatlichen Raten nicht durch einen Restwert wie bei einem Leasing mit Teilamortisation gesenkt werden können - der Vorteil ist jedoch, dass das Risiko des Restwerts am Ende auch entfällt und damit keine mögliche, drastische Liquiditätsminderung zum Ende der Laufzeit besteht.

Der eigentliche Grund ein Leasing abzuschließen sollte neben den steuerlichen Aspekten immer die Sicht auf die Bilanz sein und den Liquiditätsabfluss, beispielsweise durch den Kauf eines teuren Objekts zu begrenzen und das Finanzierungsrisiko abzugeben. Somit kann das Leasing mit Vollamortisation wesentlich besser sein, die laufenden Kosten zu kalkulieren, die für das Leasing anfallen.

Nachteile bei einem Leasing mit Vollamortisation

Aber: Das Leasing mit Vollamortisation kann auch einen Nachteil haben, denn sollte das Leasingobjekt aus Sicht des Gesetzgebers nicht wirklich geleast werden und ein Mietkauf vorliegen, so ist dies wiederum mit Nachteilen verbunden, die sich daraus ergeben, beispielsweise das Entfallen der Bilanzneutralität oder eine Bilanzverlängerung.

Ein Mietkauf, das heißt, dass bereits beim Abschluss des Leasingvertrages ein Eigentumserwerb beabsichtigt wurde, wird immer dann angenommen, wenn:
- bei einem Leasing ohne Kaufoption die Grundmietzeit weniger als 40 % und mehr als 90 % der Nutzungsdauer betragen sollte oder
- bei einem Leasing mit Kaufoption die Grundmietzeit weniger als 40 % und mehr als 90 % der Nutzungsdauer betragen sollte und der Kaufpreis am Ende nicht unter dem linearen Abschreibungswert liegt.

Das kann bei einem Leasing mit einer Vollamortisierung zu einer Falle werden, denn gerade bei Fahrzeugen oder Maschinen kann die Nutzungsdauer sehr hoch sein. Sollte man stets neue Technik benötigen (Maschinen) oder aktuelle Fahrzeuge, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man die Mindestleasingzeit unterschreitet und somit ein Mietkauf angenommen werden kann.

Auch der Buchwert / Restbuchwert nach der linearen Abschreibung kann von Nachteil sein, gerade wenn das Leasingobjekt einer starken Abnutzung unterlegen hat. In diesem Fall muss man, da der Buchwert nicht unterschritten werden darf, das Leasingobjekt zu einem höheren Preis erwerben, als es tatsächlich wert ist.