Reiseversicherung: Gut versichert in den Urlaub!

Die Reise in den Urlaub ist für viele Menschen eines der Ziele, für die man das ganze Jahr über arbeitet und die einen erholsamen Höhepunkt darstellt! Nur: Läuft die Reise nicht wie geplant und kommt ein Unglück nach dem anderen, wird der Traum von der schönen Urlaubsreise schnell zum Albtraum.

Besonders bei Fernreisen oder teuren Urlaubsreisen können einzelne Unglücksfälle schnell die finanziellen Möglichkeiten sprengen oder einen hohen finanziellen Schaden verursachen aufgrund der Rückführungsbedingungen im Krankheitsfall oder hohen Stornogebühren, die fast dem eigentlichen Preis entsprechen.

Gut versichert in den Urlaub!

Eine Urlaubsreise muss, außer man das Risiko über eine Jahresversicherung abgedeckt, in der Regel einzeln versichert werden - und wie so oft gibt es eine Unzahl an Versicherungen, die man als Reisender (angeblich) benötigt und den Überblick erschweren.

Aber: Alle Versicherungen lassen sich in 2 Kategorien einteilen: existenzsichernd, um sich vor hohen finanziellen, existenzgefährenden Schaden zu schützen, und „Luxusversicherung„, welche nur einen größeren finanziellen Schaden absichern sollen, der zwar ärgerlich, aber nicht existenzgefährdend ist.

Pauschal gesagt gilt: Sämtliche Versicherungen, die bereits geleistete Kosten erstatten, wie etwa die Reiserücktrittsversicherung oder die Reisegepäckversicherung, können als Luxusversicherung eingestuft werden, da sie nur den finanziellen Verlust abfangen sollen - Versicherungen, die jedoch mögliche Kosten absichern, wie etwa die Auslandskrankenversicherung oder Auslandshaftpflichtversicherungen (z. B. bei der Hundeversicherung), sind existenzsichernd, da hier zukünftige, in ihrer Höhe nicht zu überblickende Kosten versichert werden.

Reiserücktrittsversicherung: Fast immer zu empfehlen

Die Reiserücktrittversicherung ist in den Augen der Experten eine sehr ambivalente Versicherung - auf der einen Seite unverzichtbar und auf der anderen nur ein teures Extra?

Fakt ist, wie bei jeder Versicherung: Braucht man die Reiseversicherung nicht, hat man sie umsonst bezahlt - bei einem durchschnittlichen Preis der Versicherung von ca. 2 - 5 % der Reisekosten ist das ein teures Extra. Braucht man sie dann doch, weil man die Reise aus verschiedenen Gründen nicht antreten kann, wird man jedoch froh sein, sie abgeschlossen zu haben, denn je nach Art der Reise (Flugreise, Schiffsreise, usw.) und Zeitpunkt des Rücktritts sind Stornokosten von 15 bis 100 % des Reisepreises möglich.

Aber: Die Reiserücktrittsversicherung ist keine „Keine Lust mehr„ Versicherung - das heißt, dass die Rücktrittsgründe allesamt von entscheidender Natur sein müssen, beispielsweise der Tod eines nahen Angehörigen, die schwere Erkrankung eines Mitreisenden, die plötzliche Arbeitslosigkeit, eine unentdeckte Schwangerschaft oder ein hoher Vermögensschaden (Hausbrand, Vandalismus), die den (ungetrübten) Antritt einer Reise nicht zumutbar machen.

Je nach Reiserücktrittsversicherung kann sogar die überraschende Aufnahme einer Beschäftigung mitversichert werden, z. B. wenn man verspätet doch noch eine Stelle angeboten bekommen hat, die zwischenzeitlich anders besetzt wurde oder mit der man nicht rechnen konnte.

Bei der Reiserücktrittsversicherung gilt vereinfacht: Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger sind die tatsächlichen Kosten für die Reiserücktrittsversicherung: Statt 5 % der Reisekosten können die Kosten für eine Reiserücktrittversicherung bei einem Selbstbehalt von 150 - 300 Euro auch auf 3 - 4 % sinken.

Wann lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung wirklich?
Um das Ausgangsproblem des teuren Extras oder der unverzichtbaren Versicherung zu beantworten: Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich vor allem bei sehr teuren Reisen und kann hier als unverzichtbar eingestuft werden - vor allem bei Schiffsreisen sollte sie je nach Rücktrittsbedingungen Pflicht sein.

Bei eher günstigen Reisen ist die Reiseversicherung, vor allem wenn man einen Selbstbehalt vereinbart hat, oft nur teuer und überflüssig, da sie oft aufgrund des (hohen) Selbstbehalts nicht zahlen muss.

Beispiel:

Hannah bucht eine Reise nach Mallorca, die 449 Euro kostet und sie schließt zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung für ca. 20 Euro mit einem Selbstbehalt von 150 Euro ab. 2 Monate vor Reisebeginn muss sie wegen einer schweren Krankheit die Reise stornieren - hierfür verlangt der Reiseanbieter 25 % (112,25 Euro) Stornogebühr. Die Reiserücktrittsversicherung müsste in diesem Fall nicht zahlen, da diese Stornogebühr unter dem Selbstbehalt von 150 Euro liegt - die Reiserücktrittversicherung war somit nur überflüssig.

Sandra bucht eine längere USA Reise, die sie 3.000 Euro kostet und auch sie schließt eine Reiserücktrittsversicherung für ca. 120 Euro mit einem Selbstbehalt von 150 Euro ab. Auch sie muss die Reise 2 Monate vor Antritt aufgrund einer Krankheit stornieren - auch sie muss 25 % Stornogebühr (750 Euro) zahlen. Die Reiseversicherung übernimmt in diesem Fall 600 Euro, Sandra hat somit nur einen finanziellen Schaden von 270 Euro statt 750 Euro.

Die Reiserücktrittsversicherung gibt es sowohl als Einmalversicherung (pro Reise) als auch als Jahresversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung lohnt sich jedoch nur, wenn man mindestens einmal pro Jahr (relativ) teuer verreisen sollte - ansonsten ist die Einmalversicherung oft günstiger. Bei der Jahresversicherung sollte zudem darauf geachtet werden, dass günstige Beiträge oft eine zu niedrige Deckungssumme aufweisen, so dass teure Reisen oft nicht zu 100 % versichert sind.

Tipp: Wer eine Kreuzfahrt oder Schiffsreise antreten möchte, der sollte unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Im Gegensatz zu anderen Reisearten oder Pauschalreisen sind bei Schiffsreisen Stornokosten von 70 - 100 % nicht unüblich und auch zulässig.

Zum weiterlesen:
- Reiseversicherung: Krank im Ausland kann teuer werden!
- Reiseversicherungen: Welche sind unnötig und teuer?