Baufinanzierung umschulden - Fristen und Kosten beachten

Eine Baufinanzierung ist eine langfristige Verpflichtung, und zwar aufgrund des hohen Kreditbetrags und der damit einhergehenden relativ langen Laufzeit des Vertrages. Spätestens zum Ablauf der Zinsbindungsfrist macht es für Kreditnehmer dabei Sinn, sich nach einer Umschuldung der Baufinanzierung nachzudenken, denn in der Zwischenzeit können sich die Zinsen am Markt für den Kreditnehmer vorteilig entwickelt haben.

Nach einer Laufzeit von 10 Jahren besteht generell die Möglichkeit, die Baufinanzierung zu kündigen, wobei jedoch eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr eingehalten werden muss. Wer vor Ablauf dieser Frist bzw. innerhalb der Zinsbindungsfrist, die im Rahmen des Kreditvertrages festgelegt wurde, die Baufinanzierung umschulden möchte, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung in kauf nehmen.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentscheidung orientiert sich am Darlehensbetrag und wird von jedem Kreditinstitut individuell berechnet, sie kann durchaus bei 10 % der Darlehensumme liegen. Generell sind die Banken nicht dazu verpflichtet, der vorzeitigen Kündigung durch den Kreditnehmer auch wirklich zuzustimmen.

Für die Umschuldung benötigt die neue Bank auf jeden Fall persönliche Angaben zum Kreditnehmer und eine Objektbeschreibung, damit überhaupt ein Angebot zu einer Umschuldung gemacht werden kann.

Beachten sollten Kreditnehmer, die eine Baufinanzierung umschulden möchten außerdem, dass Grundbuchkosten und Notarkosten anfallen, da die Grundschuld auf den neuen Kreditgeber übertragen wird, eine ganze oder teilweise Löschung der alten bestehenden Grundschuld erfolgt und eine neue Grundschuld, die den neuen Kreditgeber bedenkt, eingetragen wird.

Möglich ist anstatt einer Umschuldung nach Ablauf des Darlehens bzw. Ablauf der Zinsbindung oder vorzeitigen Kündigung des Darlehens innerhalb der Dauer der Zinsbindung, dass man sich günstige Zinsen mittels Forwarddarlehen sichert. Vorgesehen sind Forward-Darlehen grundsätzlich für solche Baufinanzierungen, bei denen die Zinsbindung nur noch maximal drei Jahre beträgt.

Zu überprüfen ist durch den Kreditnehmer im Vorfeld, ob die Kündigung des Darlehens zum geplanten Zeitpunkt überhaupt durchführbar ist, erst dann steht an zweiter Stelle die Suche nach günstigen Kreditkonditionen für die Umschuldung oder Anschlussfinanzierung.