Ratenzahlungsvereinbarung - Tipps
Ratenzahlungsvereinbarung - Tipps
Wer einen Kredit oder offene Forderungen tilgen muss, der hat mit einem Gläubiger einer Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Aber auch, wer eine Forderung nicht zeitnah zurückzahlen kann, für den empfiehlt sich der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Ein klassischer Fall wäre die Nachzahlung der Nebenkosten oder der Gas- und Stromrechnung.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann relativ formlos geschlossen werden: Sie muss nur die Daten des Schuldners und des Gläubigers enthalten, sowie die offene Forderung und welche Summen wann zurückgezahlt werden sollen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss nicht monatliche Zahlungen berücksichtigen, dies ist aber, um die Kostenlast zu senken, sinnvoller als beispielsweise quartalsweise.
Auch ein Zins kann Bestandteil einer Ratenzahlungsvereinbarung sein, auch wenn das eher unüblich ist, da die meisten Gläubiger froh sind, überhaupt ihr Geld zurückzuerhalten. Ausgenommen hiervon sind Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen - hier sind Zinsen regelmäßig ein Bestandteil einer Ratenzahlungsvereinbarung bzw. schon auf die ursprüngliche Forderung aufgeschlagen.
Egal ob man als Schuldner aufgrund einer temporären Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung anbietet oder diese schon vorher bestand, z. B. beim Abschluss eines Kredites oder eines Darlehens: Es ist seitens des Schuldners darauf zu achten, dass die Tilgungen stets pünktlich erfolgen müssen, vor allem, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung erst nachträglich geschlossen wurde und der Gläubiger „gnädig„ diese gewährt hat.
Denn: Sollte es zu einer Vertragsverletzung aufgrund einer verspäteten Zahlung kommen, so ist die Ratenzahlungsvereinbarung meist sofort hinfällig, vor allem, wenn seitens des Schuldners, um z. B. die Nachzahlung des Nebenkosten leisten zu können, darauf gedrängt wurde. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung, z. B. beim Kauf einer Waschmaschine mahnen die meisten Gläubiger erst vor der Kündigung.
Sollte die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig sein, ist das der schlechtmöglichste Fall: Denn dann ist die gesamte Forderung sofort fällig - und der Gläubiger wird sich kaum zu einem erneuten Vertrag bewegen lassen. Hier muss diese entweder bezahlt werden, um weitere Folgekosten zu vermeiden oder es muss umgeschuldet werden, sprich: Eine neue Schuld muss bei einem anderen Gläubiger aufgenommen werden, um die alte zu tilgen.
Auch wenn man Schulden gerne und schnell los ist und deswegen lieber eine hohe Rate bei einer Ratenzahlungsvereinbarung vereinbaren möchte: Es sollten vom Nettoeinkommen stets 20 % und mehr im Portemonnaie verbleiben, damit man genug Geld zum leben und für unvorhersehbare Ausgaben (z. B. eine plötzliche Autoreparatur) hat. Wird die Rate zu hoch angesetzt, so ist es relativ wahrscheinlich, die Tilgungen nicht dauerhaft leisten zu können.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann relativ formlos geschlossen werden: Sie muss nur die Daten des Schuldners und des Gläubigers enthalten, sowie die offene Forderung und welche Summen wann zurückgezahlt werden sollen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung muss nicht monatliche Zahlungen berücksichtigen, dies ist aber, um die Kostenlast zu senken, sinnvoller als beispielsweise quartalsweise.
Auch ein Zins kann Bestandteil einer Ratenzahlungsvereinbarung sein, auch wenn das eher unüblich ist, da die meisten Gläubiger froh sind, überhaupt ihr Geld zurückzuerhalten. Ausgenommen hiervon sind Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen - hier sind Zinsen regelmäßig ein Bestandteil einer Ratenzahlungsvereinbarung bzw. schon auf die ursprüngliche Forderung aufgeschlagen.
Egal ob man als Schuldner aufgrund einer temporären Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung anbietet oder diese schon vorher bestand, z. B. beim Abschluss eines Kredites oder eines Darlehens: Es ist seitens des Schuldners darauf zu achten, dass die Tilgungen stets pünktlich erfolgen müssen, vor allem, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung erst nachträglich geschlossen wurde und der Gläubiger „gnädig„ diese gewährt hat.
Denn: Sollte es zu einer Vertragsverletzung aufgrund einer verspäteten Zahlung kommen, so ist die Ratenzahlungsvereinbarung meist sofort hinfällig, vor allem, wenn seitens des Schuldners, um z. B. die Nachzahlung des Nebenkosten leisten zu können, darauf gedrängt wurde. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung, z. B. beim Kauf einer Waschmaschine mahnen die meisten Gläubiger erst vor der Kündigung.
Sollte die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig sein, ist das der schlechtmöglichste Fall: Denn dann ist die gesamte Forderung sofort fällig - und der Gläubiger wird sich kaum zu einem erneuten Vertrag bewegen lassen. Hier muss diese entweder bezahlt werden, um weitere Folgekosten zu vermeiden oder es muss umgeschuldet werden, sprich: Eine neue Schuld muss bei einem anderen Gläubiger aufgenommen werden, um die alte zu tilgen.
Auch wenn man Schulden gerne und schnell los ist und deswegen lieber eine hohe Rate bei einer Ratenzahlungsvereinbarung vereinbaren möchte: Es sollten vom Nettoeinkommen stets 20 % und mehr im Portemonnaie verbleiben, damit man genug Geld zum leben und für unvorhersehbare Ausgaben (z. B. eine plötzliche Autoreparatur) hat. Wird die Rate zu hoch angesetzt, so ist es relativ wahrscheinlich, die Tilgungen nicht dauerhaft leisten zu können.