Tierhalterhaftpflicht - Versicherung für alle Fälle!
Die Tierhalterhaftpflicht gehört zur Gruppe der Kann Versicherungen, jedoch stellt sie für Halter von Wildtieren, großen Tieren und Nutztieren letztendlich eine Pflichtversicherungen dar, denn viele Tiere sind nicht über die Privathaftpflicht abgesichert, sondern müssen gesondert versichert werden, wenn man im Schadensfall nicht mit dem eigenen Vermögen haften möchte.
Ausgenommen sind Tiere, welche als Raubtiere, große Tiere, Nutztiere oder Wildtiere eingestuft werden, unabhängig vom Grad ihrer Domestizierung. So sind Hunde als größere Raubtiere von der Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen, aber auch Pferde (Großtier), Kühe, Schafe, Ziegen usw. (Nutztiere) sowie Wildtiere wie etwa Affen, Reptilien (insbesondere Schlangen) oder andere nicht heimische oder als domestiziert geltende Arten.
Halter dieser Tierarten müssen, damit sie im Schadensfall, z. B. Hundebiss / Schlangenbiss oder Schäden an Stallanlagen, nicht mit dem eigenen Vermögen unbegrenzt haften, eine spezielle Tierhalterversicherung, z. B. eine Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht abschließen.
So zahlt bei Schäden, die ein ausgebrochenes Pferd am Eigentum anderer verursacht oder an anderen Personen nur die Pferdehaftpflicht. Eine andere Versicherung wäre die Hundehaftpflichtversicherung, die teilweise für jeden Hund einzeln abgeschlossen werden muss (bei 2 Hunden 2 Versicherungsverträge) und somit eine automatische Mitversicherung weiterer Haushaltsmitglieder wie etwa die Privathaftpflichtversicherung nicht immer oder nur gegen Aufpreis kennt.
In der Hundeversicherung besteht außerdem eine Selektion je nach Tier und Tierart - so lehnen verschiedene Anbieter einer Hundehaftpflichtversicherung die Versicherung von Kampfhunden oder Listenhunden, wobei wiederum je nach Versicherung völlig andere Rassen ausgeschlossen werden, prinzipiell ab bzw. verlangen dafür einen stattlichen Aufschlag. Das gleiche gilt für besondere Versicherungsleistungen, die an das Alter des Tieres gekoppelt sind.
So kann bei der Hundehaftpflichtversicherung entweder nur der Halter bei Schäden gegen Dritte versichert sein, aber auch, jedoch nicht immer ein Hüter (z. B. der Nachbar oder ein Freund). Aber: Selbst wenn der Hüter versichert sein sollte, kann trotzdem der Versicherungsschutz entfallen, falls dieser selbst durch den eigenen Hund geschädigt werden sollte. Vor allem bei der Hundeversicherung ist bei einem Vergleich der Haftpflichtversicherung mehr als nur der Preis zu beachten, siehe ausführlich:
Tierhalterhaftpflicht trotz Privathaftpflicht?
Schäden durch Tiere an Mieteigentum oder an Dritten sind zwar über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, jedoch nur, wenn es sich dabei um Kleintiere und zahme Tiere handelt - diese vage Einstufung umfasst prinzipiell Tiere verschiedener Arten bis zur Größe einer Katze, die durch Züchtung stark domestiziert sind, wie beispielsweise Meerschweinchen, (Zwerg) Kaninchen, Hauskatzen, Vögel oder Hamster.Ausgenommen sind Tiere, welche als Raubtiere, große Tiere, Nutztiere oder Wildtiere eingestuft werden, unabhängig vom Grad ihrer Domestizierung. So sind Hunde als größere Raubtiere von der Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen, aber auch Pferde (Großtier), Kühe, Schafe, Ziegen usw. (Nutztiere) sowie Wildtiere wie etwa Affen, Reptilien (insbesondere Schlangen) oder andere nicht heimische oder als domestiziert geltende Arten.
Halter dieser Tierarten müssen, damit sie im Schadensfall, z. B. Hundebiss / Schlangenbiss oder Schäden an Stallanlagen, nicht mit dem eigenen Vermögen unbegrenzt haften, eine spezielle Tierhalterversicherung, z. B. eine Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht abschließen.
Keine allgemeine, sondern spezielle Haftpflicht
Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung gibt es für Tiere keine allgemeine Haftpflichtversicherung, die alles auf einmal pauschal versichern kann, sondern für fast jede Tierart bzw. Tiergruppe gibt es unterschiedliche Spezialversicherungen und oft sogar für jedes Tier!So zahlt bei Schäden, die ein ausgebrochenes Pferd am Eigentum anderer verursacht oder an anderen Personen nur die Pferdehaftpflicht. Eine andere Versicherung wäre die Hundehaftpflichtversicherung, die teilweise für jeden Hund einzeln abgeschlossen werden muss (bei 2 Hunden 2 Versicherungsverträge) und somit eine automatische Mitversicherung weiterer Haushaltsmitglieder wie etwa die Privathaftpflichtversicherung nicht immer oder nur gegen Aufpreis kennt.
In der Hundeversicherung besteht außerdem eine Selektion je nach Tier und Tierart - so lehnen verschiedene Anbieter einer Hundehaftpflichtversicherung die Versicherung von Kampfhunden oder Listenhunden, wobei wiederum je nach Versicherung völlig andere Rassen ausgeschlossen werden, prinzipiell ab bzw. verlangen dafür einen stattlichen Aufschlag. Das gleiche gilt für besondere Versicherungsleistungen, die an das Alter des Tieres gekoppelt sind.
Das Kleingedruckte unbedingt beachten!
Während sich die privaten Haftpflichtversicherungen fast nur in den Deckungssummen und unterschiedlichen Zusatzleistungen unterscheiden, bestehen bei den Tierhalterhaftpflichtversicherung bereits bei den Basisleistungen große Unterschiede zwischen den einzelnen Versichern. So schwanken hier nicht nur die Deckungssummen stark, sondern auch der Versicherungsschutz im Basistarif.So kann bei der Hundehaftpflichtversicherung entweder nur der Halter bei Schäden gegen Dritte versichert sein, aber auch, jedoch nicht immer ein Hüter (z. B. der Nachbar oder ein Freund). Aber: Selbst wenn der Hüter versichert sein sollte, kann trotzdem der Versicherungsschutz entfallen, falls dieser selbst durch den eigenen Hund geschädigt werden sollte. Vor allem bei der Hundeversicherung ist bei einem Vergleich der Haftpflichtversicherung mehr als nur der Preis zu beachten, siehe ausführlich: