Steuertrick: Zinsen steuerfrei erhalten

Im Rahmen einer Steuererklärung, die wirklich jeder machen sollte, müssen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben werden. Damit sind Renditen und Gewinne aus Spekulationsgeschäften, aber auch Zinsen gemeint - allesamt Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

Bei Zinsen ist es unerheblich, auf welchem Wege diese erwirtschaftet wurden - ob auf das Sparbuch, Girokonto, Tagesgeld, Festgeld oder langfristige Wertanlagen. Für das Finanzamt zählt stets, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen, und das sind Sparguthaben oder andere Formen der Geldanlage, auch steuerpflichtig sind.

Steuerpflichtig heißt aber nicht, dass diese tatsächlich besteuert werden. Gerade bei Kleinanlegern sind die Zinsen steuerfrei, müssen aber trotzdem angegeben werden.

Grundsätzlich steht jedem Steuerzahler ein Steuerfreibetrag von 801 Euro, der Sparer Pauschbetrag, pro Jahr für Kapitaleinkünfte zur Verfügung. Erhält man Zinsen aus Kapitalanlagen, so sind alle Zinsen bis 801 Euro steuerfrei - nur was über diesen Betrag hinausgeht, muss mit der Abgeltungsteuer versteuert werden.

Es gibt 2 Möglichkeiten, die Zinsen steuerfrei zu erhalten. Die erste ist, dass bei einer Bank ein Freistellungsauftrag eingereicht wird. Wird dieser nicht begrenzt, so ist dieser auf die maximale Summe von 801 Euro ausgelegt. Dieser gilt für alle Kapitalerträge bei einer Bank. Wer z. B. ein Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto oder auch ein Depot bei einer Bank hat, muss den Freistellungsauftrag, damit die Zinsen steuerfrei sind, nur einmal stellen.

Hat man bei verschiedenen Banken Kapitalanlagen, so sollte der Freistellungsauftrag an die zu erwartenden Zinsen + 10 % angepasst werden. Der Sparer Pauschbetrag von 801 Euro kann bis zu dieser Summe beliebig oft aufgeteilt werden.

Der Freistellungsauftrag kann (kostenlos) auch innerhalb eines laufenden Steuerjahres geändert werden, z. B. wenn man ein Konto bei einer anderen Bank eröffnet. Hierzu ändert man den Freistellungsauftrag bei der einen Bank, senkt den Freibetrag auf die benötigte Summe ab, und stellt einen Freistellungsauftrag bei der neuen Bank.

So erspart man sich unnötigen Aufwand, denn man kann die Zinsen auch über die Steuererklärung steuerfrei erhalten. Wenn z. B. kein Freistellungsauftrag bei einer Bank gestellt wurde, aber die Zinsen nicht 801 Euro überstiegen haben, kann man sich die zuviel bezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

Ein Freibetrag heißt grundsätzlich, dass bis zu diesem Betrag alle Erträge und Einkünfte steuerfrei sind - nur was darüber liegt, muss versteuert werden.

Aber es gibt noch ein weiteres Schlupfloch, damit Zinsen steuerfrei sind: Steuern zahlen muss man nur, wenn das Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell (2010) 8.004 Euro liegt.

Sollte man z. B. nur ein Einkommen von 6.000 Euro im Jahr haben, aber 1.500 Euro an Zinsen zahlen müssen, werden zwar automatisch 699 von der Bank mit der Abgeltungsteuer versteuert (also 174,75 Euro Abgeltungsteuer) und diese an das Finanzamt abgeführt, aber diese zuviel bezahlten Steuern kann man sich mit der Steuererklärung zurückerstatten lassen, da man aufgrund des Unterschreitens des Grundfreibetrages keine Steuern zahlen muss.