Bausparvertrag - Höhe der Sparleistung
Sparleistung, die ein Kunde beim Bausparvertrag erbringen muss, wird auch Mindestsparguthaben oder Mindestansparbetrag genannt. Die Mindestsparleistung gibt an, wie hoch das Bausparguthaben, das der Vertragskunde anhäuft, mindestens betragen muss. Zumeist beläuft sich die Mindestsparleistung auf etwa 40 oder 50% der jeweiligen Bausparsumme.
Dabei ist die Auszahlung der zwischen Bausparkasse und Bausparer festgelegten Vertragssumme immer vertragsabhängig, und unterschiedliche Tarife sowie Spezialtarife bedingen voneinander abweichende Mindestsparguthaben. Wie hoch die regelmäßige Einzahlung sein muss, damit das Bauspardarlehen überhaupt zuteilungsreif werden kann, ist in den Bausparbedingungen vermerkt.
Sparleistung und Sonderzahlungen
Dabei ist die Auszahlung der zwischen Bausparkasse und Bausparer festgelegten Vertragssumme immer vertragsabhängig, und unterschiedliche Tarife sowie Spezialtarife bedingen voneinander abweichende Mindestsparguthaben. Wie hoch die regelmäßige Einzahlung sein muss, damit das Bauspardarlehen überhaupt zuteilungsreif werden kann, ist in den Bausparbedingungen vermerkt.
Sparleistung und Sonderzahlungen
In der Regel findet das Ansparen des Bausparguthabens durch monatliche Einzahlungen statt, je nach abgeschlossenem Bausparvertrag ist es dem Bauherren jedoch auch möglich, eine Einmalzahlung zu leisten oder Sonderzahlungen vorzunehmen, um das Mindestsparguthaben / die vertragliche Mindestsparleistung zu erreichen.
Alte und neue Verträge
Es sind in erster Linie die schon etwas älteren Bausparverträge, bei denen eine Mindestsparleistung von 40% der jeweiligen Bausparsumme vorgesehen ist, bei den neueren Bausparverträgen liegt der Anteil meistens bei 50%. Entsprechend fällt das zinsgünstige Bauspardarlehen geringer aus, wenn 50% anstatt nur 40% angespart werden müssen.
Vorkommen mag von Zeit zu Zeit auch das Übersparen, also dass die Mindestsparsumme durch höhere Einzahlungen durch den Bausparer übertroffen wird. Dies führt dann dazu, dass die Höhe des Bauspardarlehens absinkt, da die Bausparsumme immer die Gesamthöhe des Bauspardarlehens festlegt. Sofern der Termin für die tatsächliche Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Bauspardarlehens noch nicht sicher sein sollte, macht es Sinn, eine Verzögerung der Zuteilung des Bausparvertrages zu veranlassen.
Fazit: Es ist zum einen die Komplexität, die die neuen Bauspartarife aufweisen, sowie die prinzipielle Möglichkeit, den gewählten Tarif zu wechseln. Zu prüfen ist in jedem Fall das Mindestsparguthaben, dabei gilt: je zeitlich näher und konkreter die Bauabsicht rückt, umso billiger sind zumeist die klassischen Bauspar Tarife. Sind die Baupläne nur vage und unsicher, empfehlen sich Optionstarife.
Alte und neue Verträge
Es sind in erster Linie die schon etwas älteren Bausparverträge, bei denen eine Mindestsparleistung von 40% der jeweiligen Bausparsumme vorgesehen ist, bei den neueren Bausparverträgen liegt der Anteil meistens bei 50%. Entsprechend fällt das zinsgünstige Bauspardarlehen geringer aus, wenn 50% anstatt nur 40% angespart werden müssen.Vorkommen mag von Zeit zu Zeit auch das Übersparen, also dass die Mindestsparsumme durch höhere Einzahlungen durch den Bausparer übertroffen wird. Dies führt dann dazu, dass die Höhe des Bauspardarlehens absinkt, da die Bausparsumme immer die Gesamthöhe des Bauspardarlehens festlegt. Sofern der Termin für die tatsächliche Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Bauspardarlehens noch nicht sicher sein sollte, macht es Sinn, eine Verzögerung der Zuteilung des Bausparvertrages zu veranlassen.
Fazit: Es ist zum einen die Komplexität, die die neuen Bauspartarife aufweisen, sowie die prinzipielle Möglichkeit, den gewählten Tarif zu wechseln. Zu prüfen ist in jedem Fall das Mindestsparguthaben, dabei gilt: je zeitlich näher und konkreter die Bauabsicht rückt, umso billiger sind zumeist die klassischen Bauspar Tarife. Sind die Baupläne nur vage und unsicher, empfehlen sich Optionstarife.