Finanzielle Hilfe für Selbständige
Selbständige haben es oftmals gar nicht so leicht - an Zeiten mit hervorragenden Geschäftszahlen können sich Zeiten mit wahren Geschäftsflauten anknüpfen, in denen das Geld dann knapp wird, wenn man keine Rücklagen gebildet hat oder bilden konnte. Selbständige sind dann auf finanzielle Hilfe angewiesen, denn irgendwie müssen die ständigen Ausgaben ja bezahlt werden.
Finanzielle Hilfe für Selbständige, also sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler, gibt es in geringem Maße, und zwar von der Agentur für Arbeit bzw. genauer, dem Sozialamt, und zwar auch dann, wenn man seine Selbständigkeit nicht aufgeben und sich nicht arbeitslos melden möchte.
Notwendig ist dafür jedoch, dass zunächst geklärt wird, ob man noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, und zwar aus früheren Beschäftigungen vor der eigentlichen Selbständigkeit. Besteht ein Anspruch, so muss auf diesen Anspruch verzichtet werden, und generell wird für das Amt eine Bescheinigung benötigt, dass man keinen Anspruch mehr hat bzw. auf den Anspruch verzichtet.
Nur unter diesem Umstand kann finanzielle Hilfe für Selbständige in Form von Arbeitslosengeld 2 geleistet werden - es handelt sich hierbei um eine Aufstockung, damit der Selbständige seinen Grundbedarf an Miete, Essen, Nebenkosten etc. gesichert weiß.
Es müssen mehr oder weniger die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie bei einem ganz normalen Beantragung von Arbeitslosengeld 2. Dazu gehören Dinge wie:
- Zeugnisse (auch wenn die Selbständigkeit beibehalten werden soll)
- Lebenslauf
- Mietbescheinigung
- Einkommensteuerbescheid
- Kontoauszüge der letzten Monate
Um den Antrag auf Beihilfe für Selbständige zu stellen, muss man sich an das örtliche Jobcenter und nicht an die Arbeitsagentur wenden, dort ist der Erstantrag auszufüllen, inklusive Personalbogen. Ein Sachbearbeiter sieht dann gemeinsam mit dem Antragsteller die Unterlagen durch und, was wichtig für den Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 ist, stempelt den Erstantrag ab.
Daraufhin folgen zwei separate Termine, und zwar zum einen bei einem Job Berater, zum anderen bei einem Mitarbeiter des Jobcenters, der sich um den Anspruch auf Leistungen kümmert. Mit dem Job Berater kann man dann auch klären, ob eventuell Mikrokredite in Frage kommen, oder ob es beispielsweise Sinn macht, die Existenz neu zu gründen, um den Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur zu erhalten.
Finanzielle Hilfe für Selbständige, also sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler, gibt es in geringem Maße, und zwar von der Agentur für Arbeit bzw. genauer, dem Sozialamt, und zwar auch dann, wenn man seine Selbständigkeit nicht aufgeben und sich nicht arbeitslos melden möchte.
Notwendig ist dafür jedoch, dass zunächst geklärt wird, ob man noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, und zwar aus früheren Beschäftigungen vor der eigentlichen Selbständigkeit. Besteht ein Anspruch, so muss auf diesen Anspruch verzichtet werden, und generell wird für das Amt eine Bescheinigung benötigt, dass man keinen Anspruch mehr hat bzw. auf den Anspruch verzichtet.
Nur unter diesem Umstand kann finanzielle Hilfe für Selbständige in Form von Arbeitslosengeld 2 geleistet werden - es handelt sich hierbei um eine Aufstockung, damit der Selbständige seinen Grundbedarf an Miete, Essen, Nebenkosten etc. gesichert weiß.
Es müssen mehr oder weniger die gleichen Unterlagen vorgelegt werden, wie bei einem ganz normalen Beantragung von Arbeitslosengeld 2. Dazu gehören Dinge wie:
- Zeugnisse (auch wenn die Selbständigkeit beibehalten werden soll)
- Lebenslauf
- Mietbescheinigung
- Einkommensteuerbescheid
- Kontoauszüge der letzten Monate
Um den Antrag auf Beihilfe für Selbständige zu stellen, muss man sich an das örtliche Jobcenter und nicht an die Arbeitsagentur wenden, dort ist der Erstantrag auszufüllen, inklusive Personalbogen. Ein Sachbearbeiter sieht dann gemeinsam mit dem Antragsteller die Unterlagen durch und, was wichtig für den Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 ist, stempelt den Erstantrag ab.
Daraufhin folgen zwei separate Termine, und zwar zum einen bei einem Job Berater, zum anderen bei einem Mitarbeiter des Jobcenters, der sich um den Anspruch auf Leistungen kümmert. Mit dem Job Berater kann man dann auch klären, ob eventuell Mikrokredite in Frage kommen, oder ob es beispielsweise Sinn macht, die Existenz neu zu gründen, um den Existenzgründerzuschuss der Arbeitsagentur zu erhalten.