Schweizer Konto eröffnen als Deutscher
Ein Schweizer Konto hat nach wie vor eine sehr geheimnisvolle Aura: Sicher vor dem Staat und Finanzamt und geschützt durch das strenge Bankgeheimnis ist ein Konto in der Schweiz fast so gut wie sein Geld in Fort Knox unterzubringen. Aber: Kann man als Deutscher problemlos ein Konto in der Schweiz eröffnen?
Um mit dem Geheimnissen anzufangen: Nicht jedes Konto in der Schweiz ist ein Nummernkonto, sondern es gibt dort auch genauso Konten wie in Deutschland. Das Nummernkonto ist nur ein (teurerer) Sonderfall - das heißt: Nur wer die Nummer des Kontos und die Zugangsdaten hat, kann darauf zugreifen, da ein Nummernkonto sozusagen für Dritte „ohne Identität„ ist. Die Bank weiß natürlich trotzdem, wem welches Nummernkonto bei ihr gehört.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist übrigens nicht wesentlich strenger als in anderen Ländern, aber die Schweiz profitiert von einem Umstand, der sie von anderen Ländern unterscheidet. So kann auch per Amtshilfeverfahren / Ersuchen um Amtshilfe ein anderer Staat über Konten in der Schweiz Auskunft verlangen - und diese Amtshilfe wird auch problemlos gewährt, sofern es sich um eine Straftat handelt. Hier unterscheidet sich die Schweiz nicht von anderen Ländern.
Der Unterschied ist jedoch, dass die Straftat auch nach Schweizer Gesetzen eine sein muss - und das ist der Knackpunkt: Denn die Steuerhinterziehung an sich ist in der Schweiz keine Straftat, sondern nur eine Gesetzesübertretung, die lediglich mit einem Bußgeld geahndet werden kann - strafbar ist in der Schweiz nur der Steuerbetrug. Das heißt, dass die Schweizer Banken und die Schweiz keine Amtshilfe leistet beim Delikt der Steuerhinterziehung - auch wenn es in anderen Ländern strafbar ist. Deswegen muss eine Schweizer Bank keine Auskunft geben.
Ein Konto in der Schweiz kann ansonsten wie ein Konto in Deutschland eröffnet werden, das heißt: Entweder fernmündlich wie bei einer Direktbank oder vor Ort. Jedoch müssen je nach Konto auch einige zusätzliche Dokumente ausgefüllt, beantragt und vorgelegt werden - das kann man selbst machen oder auch einen Vermittler, der dies für einen übernimmt, in Anspruch nehmen. Pauschal gesagt wäre das so, als ob ein Ausländer einen darum bittet, doch bei der Eröffnung eines Kontos in Deutschland zu helfen - mehr nicht.
Aber: Kein Mensch macht ungern etwas umsonst und die Nachfrage aus dem Ausland wird natürlich auch dazu genutzt, daraus ein Geschäft zu machen. So finden sich diverse Vermittler in der Schweiz und im Internet, die gegeben ein entsprechendes Honorar (ca 100 Euro und mehr) gerne aushelfen. Man selbst muss dann nur noch die erforderlichen Unterlagen nachsenden und den Identitätsnachweis.
Auch wenn Peer Steinbrück die Schweiz gern nach Afrika rückt, so ist die Kontoeröffnung in der Schweiz nicht komplizierter als in Deutschland - je nachdem heißen bestimmte Dinge nur anders, verlangt wird aber das gleiche. So kann man auch bei einer Schweizer Bank von Deutschland aus ein Konto beantragen und kann alle erforderlichen Unterlagen per Post zusenden. Auch Schweizer Banken können nicht ohne Kunden leben und wenn einmal etwas unklar sein sollte, so kann man auch direkt dort nachfragen, was denn konkret gemeint ist und verlangt wird.
Wichtig: Für die Kontoeröffnung in der Schweiz reicht je nachdem keine Kopie aus, sondern die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Originaldokumente per Post zu verschicken ist jedoch nicht jedermanns Sache - gerade bei wichtigen Unterlagen sollte man deswegen lieber eine Kontoeröffnung in der Schweiz mit einem Kurzurlaub verbringen und sich vorher erkundigen, was alles benötigt wird.
Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Schweizer Banken bei einem Schweizer Konto, welches durch Ausländer eröffnet wird, zwar keine Gebühren verlangen, aber eine Mindesteinlage - das heißt: Wer dort nur sein Urlaubsgeld lagern möchte hat wenig Chancen, da oft zwischen 25.000 bis zu 500.000 Euro (je nach Bank) verlangt werden. Ein Schweizer Nummernkonto kann man ohnehin erst ab einem sehr hohen Anlagebetrag von 150.000 - 250.000 Euro eröffnen, darunter wird man kaum eine Bank finden.
Da man soviel Geld nicht aus Deutschland problemlos ausführen, sondern beim Zoll anmelden muss, sollte man beachten dass für für Auslandsüberweisungen in die Schweiz und aus der Schweiz jeweils hohe Gebühren anfallen können. Wer das Geld trotzdem bar einzahlen möchte, der muss beachten, dass ab einer gewissen Grenze die Ausfuhr von hohen Bargeldbeträgen beim Zoll angemeldet werden muss - ansonsten kann man sich schon hier strafbar machen, wenn der Zoll bei der Kontrolle an der Grenze auf einmal sehr viel unangemeldetes Bargeld finden sollte.
Wer Beträge von über 15.000 Euro einzahlen möchte, der muss bei der Einzahlung auf ein Schweizer Konto auch nachweisen, woher dieses Geld stammt - z. B. mittels eines Überweisungsträgers, auf dem die Abhebung bei einer deutschen Bank ersichtlich ist.
Um mit dem Geheimnissen anzufangen: Nicht jedes Konto in der Schweiz ist ein Nummernkonto, sondern es gibt dort auch genauso Konten wie in Deutschland. Das Nummernkonto ist nur ein (teurerer) Sonderfall - das heißt: Nur wer die Nummer des Kontos und die Zugangsdaten hat, kann darauf zugreifen, da ein Nummernkonto sozusagen für Dritte „ohne Identität„ ist. Die Bank weiß natürlich trotzdem, wem welches Nummernkonto bei ihr gehört.
Das Schweizer Bankgeheimnis ist übrigens nicht wesentlich strenger als in anderen Ländern, aber die Schweiz profitiert von einem Umstand, der sie von anderen Ländern unterscheidet. So kann auch per Amtshilfeverfahren / Ersuchen um Amtshilfe ein anderer Staat über Konten in der Schweiz Auskunft verlangen - und diese Amtshilfe wird auch problemlos gewährt, sofern es sich um eine Straftat handelt. Hier unterscheidet sich die Schweiz nicht von anderen Ländern.
Der Unterschied ist jedoch, dass die Straftat auch nach Schweizer Gesetzen eine sein muss - und das ist der Knackpunkt: Denn die Steuerhinterziehung an sich ist in der Schweiz keine Straftat, sondern nur eine Gesetzesübertretung, die lediglich mit einem Bußgeld geahndet werden kann - strafbar ist in der Schweiz nur der Steuerbetrug. Das heißt, dass die Schweizer Banken und die Schweiz keine Amtshilfe leistet beim Delikt der Steuerhinterziehung - auch wenn es in anderen Ländern strafbar ist. Deswegen muss eine Schweizer Bank keine Auskunft geben.
Ein Konto in der Schweiz kann ansonsten wie ein Konto in Deutschland eröffnet werden, das heißt: Entweder fernmündlich wie bei einer Direktbank oder vor Ort. Jedoch müssen je nach Konto auch einige zusätzliche Dokumente ausgefüllt, beantragt und vorgelegt werden - das kann man selbst machen oder auch einen Vermittler, der dies für einen übernimmt, in Anspruch nehmen. Pauschal gesagt wäre das so, als ob ein Ausländer einen darum bittet, doch bei der Eröffnung eines Kontos in Deutschland zu helfen - mehr nicht.
Aber: Kein Mensch macht ungern etwas umsonst und die Nachfrage aus dem Ausland wird natürlich auch dazu genutzt, daraus ein Geschäft zu machen. So finden sich diverse Vermittler in der Schweiz und im Internet, die gegeben ein entsprechendes Honorar (ca 100 Euro und mehr) gerne aushelfen. Man selbst muss dann nur noch die erforderlichen Unterlagen nachsenden und den Identitätsnachweis.
Auch wenn Peer Steinbrück die Schweiz gern nach Afrika rückt, so ist die Kontoeröffnung in der Schweiz nicht komplizierter als in Deutschland - je nachdem heißen bestimmte Dinge nur anders, verlangt wird aber das gleiche. So kann man auch bei einer Schweizer Bank von Deutschland aus ein Konto beantragen und kann alle erforderlichen Unterlagen per Post zusenden. Auch Schweizer Banken können nicht ohne Kunden leben und wenn einmal etwas unklar sein sollte, so kann man auch direkt dort nachfragen, was denn konkret gemeint ist und verlangt wird.
Wichtig: Für die Kontoeröffnung in der Schweiz reicht je nachdem keine Kopie aus, sondern die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Originaldokumente per Post zu verschicken ist jedoch nicht jedermanns Sache - gerade bei wichtigen Unterlagen sollte man deswegen lieber eine Kontoeröffnung in der Schweiz mit einem Kurzurlaub verbringen und sich vorher erkundigen, was alles benötigt wird.
Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Schweizer Banken bei einem Schweizer Konto, welches durch Ausländer eröffnet wird, zwar keine Gebühren verlangen, aber eine Mindesteinlage - das heißt: Wer dort nur sein Urlaubsgeld lagern möchte hat wenig Chancen, da oft zwischen 25.000 bis zu 500.000 Euro (je nach Bank) verlangt werden. Ein Schweizer Nummernkonto kann man ohnehin erst ab einem sehr hohen Anlagebetrag von 150.000 - 250.000 Euro eröffnen, darunter wird man kaum eine Bank finden.
Da man soviel Geld nicht aus Deutschland problemlos ausführen, sondern beim Zoll anmelden muss, sollte man beachten dass für für Auslandsüberweisungen in die Schweiz und aus der Schweiz jeweils hohe Gebühren anfallen können. Wer das Geld trotzdem bar einzahlen möchte, der muss beachten, dass ab einer gewissen Grenze die Ausfuhr von hohen Bargeldbeträgen beim Zoll angemeldet werden muss - ansonsten kann man sich schon hier strafbar machen, wenn der Zoll bei der Kontrolle an der Grenze auf einmal sehr viel unangemeldetes Bargeld finden sollte.
Wer Beträge von über 15.000 Euro einzahlen möchte, der muss bei der Einzahlung auf ein Schweizer Konto auch nachweisen, woher dieses Geld stammt - z. B. mittels eines Überweisungsträgers, auf dem die Abhebung bei einer deutschen Bank ersichtlich ist.