Versicherung - was im Schadensfall zu tun ist

Versicherungen sind bekanntlich dazu da, um im Schadensfall die finanzielle Last von den Schultern des Versicherungsnehmers zu nehmen. Doch leider verhalten sich viele Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht korrekt, was je nach Fehlverhalten bzw. Versicherung zu finanziellen Konsequenzen führen kann - zum Beispiel in Form einer Weigerung der Versicherungsgesellschaft, den entstandenen Schaden auch tatsächlich zu übernehmen.

Zunächst ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer seine Policen regelmäßig auch im Nicht-Schadensfall überprüft und so feststellen kann, ob die Versicherungen noch den betrieblichen und privaten Gegebenheiten entsprechen - denn unser Leben und die begleitenden Umstände ändern sich ständig, Policen müssen ggf. angepasst werden.

Vorsicht bei bestehender Unterversicherung - dies hat zur Folge, dass der entstandene Schaden ggf. nicht in voller Höhe, sondern eben nur bis zur jeweiligen Versicherungssumme übernommen wird, der tatsächliche Wert ist dann nicht weiter relevant für die Versicherungsgesellschaft.

Zu beachten ist auch immer die so genannte Gefahrstandspflicht. Diese sagt aus, dass etwaige Veränderungen des im Versicherungsvertrag eigentlich genau beschriebenen Risikos sowie der Gefahrumstände der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden müssen.

Hat man eine Einbruchdiebstahl Versicherung, so ist der Versicherungsgesellschaft zum Beispiel unbedingt die Anbringung eines Gerüsts oder die Entfernung einer Alarmanlage mitzuteilen. Bei einer betrieblichen Feuer Versicherung müsste die Versicherung über die Aufnahme neuer Betriebszweige, die ein gewisses Brandrisiko beinhalten, oder auch über Heizspiralen, die in Trockenräumen aufgestellt werden, unbedingt benachrichtigt werden.

Sämtliche Obliegenheiten sind durch den Versicherungsnehmer zwingend zu erfüllen, denn ansonsten läuft man Gefahr, den Versicherungsschutz komplett zu verlieren. Als Obliegenheiten bezeichnet man diejenigen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers, die im Zuge des Versicherungsvertragsabschlusses, während der Laufzeit der Police und nach einem gemeldeten Schaden innehat. Sämtliche Obliegenheiten bzw. Angaben zu eben diesen finden Versicherungsnehmer in ihrem Versicherungsvertrag.

Nicht verzichten sollte man auf einen Katastrophenplan, dieser beinhaltet zum Beispiel bei betrieblichen Versicherungen alle Namen, Adressen und Telefonnummern der angestellten Mitarbeiter, die im Schadensfall benachrichtigt werden müssen, sowie der Feuerwehr, der Polizei und der Versicherungsgesellschaft.

Alle Unterlagen sind an einem sicheren Ort zu lagern, so auch die Geschäftsunterlagen. Dies garantiert, dass der entstandene Verlust im Schadensfall überhaupt nachgewiesen bzw. bewiesen werden kann. Außerdem haben Versicherungsnehmer die Pflicht, den Schaden so niedrig wie nur möglich zu halten, das heißt also, dass sie zur Minderung des Schadens nach Kräften mithelfen müssen. Unterlassene Hilfe- bzw. Rettungsmaßnahmen können zur Ablehnung der Schadensübernahme führen.