Fahrzeug Leasing mit Restwert / Restwertfixierung

Im Gegensatz zu einem Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung kann das Fahrzeug Leasing mit Restwert / Restwertfixierung ein größeres Risiko für den Leasingnehmer darstellen, da das Risiko des garantierten Restwerts zu Lasten des Leasingnehmer geht. Das heißt: Wird dieser nicht eingehalten, so ist mit teilweise recht hohen Nachzahlungen zu rechnen.

Das Fahrzeug Leasing mit Restwert / Restwertfixierung gestaltet sich prinzipiell so, dass im Vorfeld vereinbart wird, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Leasing Laufzeit haben soll - dieser fest vereinbarte Restwert ist immer der Wert, den das Fahrzeug bei einem Verkauf am Ende der Laufzeit am Markt erzielen würde.

Das Fahrzeug Leasing mit Restwertfixierung findet nur bei einem Leasing mit Teilamortisation Anwendung, da bei einem Leasing mit Vollamortisation kein Restwert durch die vollständige Abzahlung der zuvor erfolgten Finanzierung durch den Leasinggeber erfolgt ist.

Vorteile bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwert

Die Vorteile bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwert oder Restwertfixierung sind, dass die monatlichen Leasingraten oft deutlich niedriger sind als beispielsweise bei einem Leasing mit Kilometerbegrenzung und natürlich wesentlich niedriger als bei einem Fahrzeug Leasing mit Vollamortisation, vor allem wenn noch zusätzlich ein Leasing mit Anzahlung abgeschlossen wird und / oder ein Fahrzeug Leasing mit Depotzahlung.

Die monatlichen Raten können hier sogar weit unter den monatlichen Raten für eine Finanzierung liegen, da nur eine wesentlich geringere Summe abgezahlt werden muss. Betragen die Kosten für die Finanzierung beispielsweise 40.000 Euro und ist ein Restwert von 15.000 Euro vereinbart, so müssen nur 25.000 Euro statt 40.000 Euro bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwert bezahlt werden.

Ansonsten sind hier auch die Vorteile wie bei anderen Leasingvarianten, ausgenommen des kündbaren Leasings, anzutreffen: Es findet kein plötzlicher Liquiditätsabfluss wie bei einer Finanzierung statt, das Fahrzeug wird nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet und belastet somit nicht die Bilanz - auch der Finanzierungsrahmen / Kreditrahmen bei der Bank, sofern die Finanzierung nicht über die gleiche Bank erfolgt, wird nicht eingeschränkt und somit bleibt auch hier die Liquidität erhalten. Die Kosten für das Leasing kann man voll als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Wird der Restwert am Ende der Laufzeit des Leasings überschritten und wurde ein Leasing mit Verkaufsbeteiligung abgeschlossen, so bekommt man sogar noch Geld zurück. Dieser Gewinn muss jedoch als Liquiditätszufluss als Betriebseinnahme versteuert werden.

Nachteile bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwert

Leider überwiegen die Nachteile bei einem Fahrzeug Leasing mit Restwert oft, denn: sollte der im Leasing Vertrag vereinbarte Restwert unterschritten werden, so muss die Differenz zwischen dem vereinbarten Restwert und dem tatsächlichen Restwert vom Leasingnehmer bezahlt werden.

Der Restwert kann bereits durch kleine Schäden, für die man nicht einmal verantwortlich sein muss, beispielsweise Verschleiß oder Kratzer durch Fremde, enorm absinken. Wird das Fahrzeug am Ende der Leasing Laufzeit kaum nachgefragt und deswegen der Marktpreis im Keller sein, so drückt auch das den Restwert, da der Leasinggeber das Fahrzeug nur zu einem wesentlich niedrigeren Preis veräußern kann - auch in diesem Fall liegt der Restwert (= Verkaufspreis) niedriger und man muss die Differenz tragen, denn schließlich hat man den Restwert vertraglich garantiert.

Der vereinbarte Restwert ist unserer Erfahrung selten einzuhalten, da ein Fahrzeug oft noch neuwertig, also kaum gebraucht, sein muss, damit der vertraglich vereinbarte Restwert ansatzweise gehalten werden kann, denn oft wird dieser zu hoch angesetzt. Das ist zwar erst von Vorteil, da so die monatliche Leasingrate niedriger ist und damit das Fahrzeug Leasing mit Restwert sehr attraktiv ist, aber ist im Nachhinein eine böse Falle, wenn die Lücke zwischen vertraglich fixierten und garantiertem Restwert und Verkehrswert stark auseinanderklafft.

Den starken Liquiditätsabfluss, den man eigentlich mit einem Leasing vermeiden wollte, hat man dann am Ende der Leasing Laufzeit - da diese Kosten kaum zu kalkulieren sind, kann eine hohe Restwertnachzahlung ein großes Loch in kleine Budgets reißen. Das man auch diese Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen kann, ist dann nur ein kleiner Trost.

Sollte dazu noch eine Kombination aus Fahrzeug Leasing mit Restwert und Fahrzeug Leasing mit Kilometerbegrenzung vorliegen, kann es noch unangenehmer werden: Denn sollte die vereinbarte Kilometerleistung überschritten werden, drohen Nachzahlungen - sollte der Restwert dazu auch noch unterschritten werden, darf man noch einmal zahlen.

Entscheidet man sich dafür, die Kilometerbegrenzung nicht zu überschreiten und in der restlichen Zeit des Leasings auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen ist es kaum besser: Man muss Leasingraten für ein Fahrzeug zahlen, welches man nicht nutzt sowie die Kosten für dieses (Versicherung, Steuern usw.) und für ein neues Fahrzeug - und im schlechtesten Fall trotzdem noch kräftig nachzahlen bei einer Restwertdifferenz. Ein Vermeiden des Abflusses von Liquidität sieht einfach anders aus.