Schuldenfalle Restschuldversicherung
Statt vor einer Überschuldung zu schützen, wenn man einen Kredit aufgrund von Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ordentlich bedienen kann, führt die Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung meist direkt in diese. Nicht umsonst wird der beinah-verpflichtende Charakter dieses Versicherungsproduktes immer mehr als moderner Wucher aufgefasst, der selbst in zinsstabilen und zinsgünstigen Zeiten scheinbar billige Darlehen bis zur Untilgbarkeit verteuert.
Die Restschuldversicherung ist dabei vor allem zur Absicherung großer Darlehen angedacht, damit das Risiko seitens der Banken und der Kunden minimiert werden kann und z. B. die Zwangsvollstreckung von beliehenen Sicherheiten vermieden wird. Mittlerweile werden Restschuldversicherungen aber geradezu inflationär bei vielen verschiedenen Kreditprodukten angeboten und gemessen an der Art, wie diese verkauft werden, Kunden fast schon als zwingender Bestandteil eines Darlehens aufgedrängt.
Aus Sicht der Banken lässt sich mit dem Verkauf einer Restschuldversicherung zusätzlich zu einem Kredit auch dann noch ein ordentlicher Profit erzielen, wenn die Zinsen im Keller sind. Denn: Für die „Vermittlung„ der Restschuldversicherung an einen Kunden kassieren die Banken Provisionen der Versicherungsgesellschaften, die teilweise mehr als 50 % der Police der Restschuldversicherung ausmachen!
Durch die oft unangemessene Höhe der Restschuldversicherungen, die in der Regel 7 - 11 % der eigentlichen Kreditsumme, aber in Grenzfällen auch über 30 % dieser betragen können, verteuert sich der Kredit in drastischer Weise, oft sogar weit über ein Zinsniveau, welches als „Wucher„ sittenwidrig ist.
Ein weiteres Manko: Da die Police der Versicherung noch zusätzlich auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird, verteuert sich nicht nur der effektive Zins durch die Restschuld extrem, sondern auch die Kreditsumme wird erhöht. Die Folge: eine höhere Summe verlangt meist eine längere Laufzeit, um die monatlichen Raten zahlen zu können - und eine längere Laufzeit schlägt sich in einem höheren Zins (je niedriger, je kürzer die Laufzeit) nieder. Der Zins verteuert auch wieder die Restschuldversicherung, da dieser für die gesamte Laufzeit und die ursprüngliche Summe zusätzlich der Police fällig wird.
Dazu kommt der leichte Druck, der oft in einem Beratungsgespräch ausgeübt: Natürlich wird kein Berater so weit gehen, einen Kunden zum Abschluss einer Versicherungen direkt zu nötigen oder ihn dazu zu zwingen, aber oft wird subtil vermittelt: keine Restschuldversicherung, kein Kredit, da ohne Restschuldversicherung den Banken das Risiko zu groß ist.
In bestimmten Fällen entfällt der Schutz übrigens generell, denn wer unter 18 Jahren und über 54 Jahren als ist (bei Eintritt des Versicherungsfalles), ist vom Versicherungsschutz häufig ausgenommen. Wer seine Arbeitsstelle von sich aus kündigt (worunter auch ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungen fällt), kommt ebenfalls nicht in den Genuss des Versicherungsschutzes gegen Arbeitslosigkeit - übrigens auch dann nicht, wenn er seine Stelle in den ersten 6 Monaten nach Vertragsbeginn verliert.
War man bei einem Verwandten beschäftigt, oder hatte man in seinem (ehemaligen) Beruf eine bestimmte Wochenarbeitszeit unterschritten oder gar einen befristetes Arbeitsverhältnis gibt es ebenfalls nichts - abschließen darf man die Versicherung trotzdem! Ein Schelm, wer böses denkt…
Die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit ist fast ebenso bedeutungslos, da die Restschuldversicherung meist verlangt, dass man eine Wartefrist von teils mehreren Monaten einhalten muss. Und erst dann zahlt sie - vielleicht, denn sollte der Grund für die Berufsunfähigkeit oder Krankheit schon im Ansatz vor Aufnahme des Versicherungsverhältnisses bestanden haben, gibt es natürlich nichts.
Summa summarum kommt der Kostenaspekt ins Spiel: Eine Versicherung, die bei einem Darlehen über 10.000 Euro 1.000 Euro kostet, zahlt bei einem niedrigen monatlichen Raten nicht einmal ihren eigene Wert zurück.
Wichtig: Sollte man „widerspenstig„ sein und eine Restschuldversicherung nicht abschließen wollen, wird diese Alternative, häufig bei endfälligen Darlehen, auch von der Bank aus angeboten. Trotzdem sollte man sich stets unabhängig von der Bank darum kümmern, da zum einen der Vergleich wegfällt und man, bedingt durch die hohen Provisionen, oft wesentlich mehr zahlt.
Zudem kann jeder Kunde, wenn er sich unsicher ist und meint, das Ganze nicht gut genug selbst beurteilen zu können, den die Police vor Abschluss noch einmal von einer Verbraucherzentrale überprüfen lassen - verweigert die Bank dies, sollte man schleunigst von einer Vertragsunterzeichnung Abstand nehmen.
Alternativ, sollte der Kreditzins durch die Restschuldversicherung extrem verteuert werden, lohnt sich auch ein Gang vor das Gericht. Sollten die Kosten/ der effektive Zins ca. 100 % über dem vergleichbarer, marktüblicher Angebote liegen (z. B. durch eine viel zu teure Versicherung), kann der Vertrag als sittenwidrig angefochten werden. Sollte man vor Gericht Erfolg haben und das Gericht dem folgen, wird der Vertrag rückabgewickelt - auch hier muss jedoch das geliehene Geld zeitnah (heißt oft: sofort) an die Bank zurückgezahlt werden.
Wichtig: Die Provision, die bis zu 50 % der Police ausmachen kann, muss bei einer Kündigung der Versicherung ggfs. nicht zurückbezahlt werden. Sollte die Provision der Bank bei einer Versicherungspolice von 8.000 Euro etwa 4.000 Euro betragen, so werden häufig nur 4.000 Euro zurückerstattet. Falls der Versicherungsfall eintreten und der Anbieter der Restschuldversicherung die Zahlung mit dem Verweis auf die Versicherungsbedingungen verweigern sollte, sollte man sich nicht abwimmeln lassen und diese ggfs. auch überprüfen lassen. Wird man zu sehr benachteiligt, können diese als nichtig gewertet werden und der Versicherer muss zahlen.
Absicherung gegen den absoluten Notfall
Die Restschuldversicherung ist dabei vom Grundgedanken nichts schlechtes, da sie den Kunden eigentlich vor einer möglichen Überschuldung schützen soll, wenn dieser aufgrund des Todes eines Kreditnehmers (Variante 1), von Arbeitslosigkeit (Variante 2) oder (vorübergehender) Arbeitsunfähigkeit (sowie Tod und Arbeitslosigkeit, Variante 3) nicht mehr in der Lage sein sollte, den ursprünglich geschlossenen Kreditvertrag zu bedienen.Die Restschuldversicherung ist dabei vor allem zur Absicherung großer Darlehen angedacht, damit das Risiko seitens der Banken und der Kunden minimiert werden kann und z. B. die Zwangsvollstreckung von beliehenen Sicherheiten vermieden wird. Mittlerweile werden Restschuldversicherungen aber geradezu inflationär bei vielen verschiedenen Kreditprodukten angeboten und gemessen an der Art, wie diese verkauft werden, Kunden fast schon als zwingender Bestandteil eines Darlehens aufgedrängt.
Für Banken und Versicherungen höchst lukrativ
Aus Sicht der Versicherungen kann man die Policen teuer verkaufen bei einer geringen Chance, dass sie überhaupt in Anspruch genommen werden - zum einen aufgrund der eng gesteckten Bedingungen, zum anderen, weil über 90 - 97 % aller Kredite und Darlehen ordentlich bzw. vollständig getilgt werden. Nur in 3 % aller Fälle kommt es zu einem Kreditausfall und auch hier muss die Versicherung in den seltensten Fällen wirklich einspringen, weil der Tilgungsausfall nicht unter die Versicherungsbedingungen fällt (da z. B. selbstverursacht).Aus Sicht der Banken lässt sich mit dem Verkauf einer Restschuldversicherung zusätzlich zu einem Kredit auch dann noch ein ordentlicher Profit erzielen, wenn die Zinsen im Keller sind. Denn: Für die „Vermittlung„ der Restschuldversicherung an einen Kunden kassieren die Banken Provisionen der Versicherungsgesellschaften, die teilweise mehr als 50 % der Police der Restschuldversicherung ausmachen!
Durch die oft unangemessene Höhe der Restschuldversicherungen, die in der Regel 7 - 11 % der eigentlichen Kreditsumme, aber in Grenzfällen auch über 30 % dieser betragen können, verteuert sich der Kredit in drastischer Weise, oft sogar weit über ein Zinsniveau, welches als „Wucher„ sittenwidrig ist.
Ein weiteres Manko: Da die Police der Versicherung noch zusätzlich auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird, verteuert sich nicht nur der effektive Zins durch die Restschuld extrem, sondern auch die Kreditsumme wird erhöht. Die Folge: eine höhere Summe verlangt meist eine längere Laufzeit, um die monatlichen Raten zahlen zu können - und eine längere Laufzeit schlägt sich in einem höheren Zins (je niedriger, je kürzer die Laufzeit) nieder. Der Zins verteuert auch wieder die Restschuldversicherung, da dieser für die gesamte Laufzeit und die ursprüngliche Summe zusätzlich der Police fällig wird.
Vorsicht: Kettenkredit!
Es gibt nicht wenige Fälle von Kunden, die durch dieses Geschäftsgebaren in die Schuldenfalle geraten sind, da sie häufig den Kredit bis Laufzeitende nicht bedienen konnten, und einen neuen Kredit aufnehmen müssen (Anschlussfinanzierung), welcher natürlich wieder mit einer Restschuldversicherung verbunden ist. Am Ende hat man so einen Kettenkredit, der sich immer weiter verlängert und aus dem man kaum noch herauskommt.Konditionen für Laien kaum erkennbar
Wenn man das liest, kann man sich nur denken: Wer so einen extrem unvorteilhaften Vertrag abschließt, ist schließlich selbst schuld! Häufig wissen viele aber nicht, was sie da eigentlich unterschreiben und sehen auch den tatsächlichen effektiven Zins nicht, da sich mit diversen Rechentricks in einem Beratungsgespräch die tatsächlichen Kosten weit weniger dramatisch darstellen lassen - z. B. indem die Kosten für die Restschuldversicherung nicht in den effektiven Zins eingerechnet werden oder die Restschuldversicherung vom eigentlichen Kredit komplett abgetrennt behandelt wird.Dazu kommt der leichte Druck, der oft in einem Beratungsgespräch ausgeübt: Natürlich wird kein Berater so weit gehen, einen Kunden zum Abschluss einer Versicherungen direkt zu nötigen oder ihn dazu zu zwingen, aber oft wird subtil vermittelt: keine Restschuldversicherung, kein Kredit, da ohne Restschuldversicherung den Banken das Risiko zu groß ist.
Schutz im Notfall absolut unbrauchbar
Die Restschuldversicherung fällt jedoch nicht nur durch ihre zinssteigernde Wirkung negativ auf, sondern auch dadurch, dass sie im Falle des Falles, also Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit noch nicht einmal direkt oder voll einspringt. Gegen alle 3 Schicksalsschläge sichert ohnehin nur die teuerste Variante der Restschuldversicherung, oft als Rundum-sorglos Paket oder Versicherung bezeichnet, ab - und das auch nur für in der Regel bis zu 12 Monate.In bestimmten Fällen entfällt der Schutz übrigens generell, denn wer unter 18 Jahren und über 54 Jahren als ist (bei Eintritt des Versicherungsfalles), ist vom Versicherungsschutz häufig ausgenommen. Wer seine Arbeitsstelle von sich aus kündigt (worunter auch ein Aufhebungsvertrag mit Abfindungen fällt), kommt ebenfalls nicht in den Genuss des Versicherungsschutzes gegen Arbeitslosigkeit - übrigens auch dann nicht, wenn er seine Stelle in den ersten 6 Monaten nach Vertragsbeginn verliert.
War man bei einem Verwandten beschäftigt, oder hatte man in seinem (ehemaligen) Beruf eine bestimmte Wochenarbeitszeit unterschritten oder gar einen befristetes Arbeitsverhältnis gibt es ebenfalls nichts - abschließen darf man die Versicherung trotzdem! Ein Schelm, wer böses denkt…
Die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit ist fast ebenso bedeutungslos, da die Restschuldversicherung meist verlangt, dass man eine Wartefrist von teils mehreren Monaten einhalten muss. Und erst dann zahlt sie - vielleicht, denn sollte der Grund für die Berufsunfähigkeit oder Krankheit schon im Ansatz vor Aufnahme des Versicherungsverhältnisses bestanden haben, gibt es natürlich nichts.
Summa summarum kommt der Kostenaspekt ins Spiel: Eine Versicherung, die bei einem Darlehen über 10.000 Euro 1.000 Euro kostet, zahlt bei einem niedrigen monatlichen Raten nicht einmal ihren eigene Wert zurück.
Bessere Alternative
Wer wirklich Wert auf eine Absicherung der Familie im Todesfall oder Arbeitsunfähigkeit legt, damit diese dann nicht auf einem Schuldenberg sitzen bleiben, sollte lieber eine Risikolebensversicherung anstatt einer Restschuldversicherung abschließen oder eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Sollte man diese existenzsichernden ohnehin schon abgeschlossen haben, kann man auf eine Restschuldversicherung getrost verzichten.Wichtig: Sollte man „widerspenstig„ sein und eine Restschuldversicherung nicht abschließen wollen, wird diese Alternative, häufig bei endfälligen Darlehen, auch von der Bank aus angeboten. Trotzdem sollte man sich stets unabhängig von der Bank darum kümmern, da zum einen der Vergleich wegfällt und man, bedingt durch die hohen Provisionen, oft wesentlich mehr zahlt.
Kredit und Versicherung? Finger weg!
Grundsätzlich gilt: Ein Kredit und eine Versicherung sind zwei verschiedene Dinge - und so sollte man sie auch behandeln, wenn man vor bösen Überraschungen gefeit sein möchte. Schließlich kauft auch niemand an der Tankstelle ein neues Auto, auch wenn ein Zusammenhang bestehen mag.Zudem kann jeder Kunde, wenn er sich unsicher ist und meint, das Ganze nicht gut genug selbst beurteilen zu können, den die Police vor Abschluss noch einmal von einer Verbraucherzentrale überprüfen lassen - verweigert die Bank dies, sollte man schleunigst von einer Vertragsunterzeichnung Abstand nehmen.
Vertrag abgeschlossen - was nun?
Sollte man in der unglücklichen Position sein, doch eine zu teure Restschuldversicherung abgeschlossen zu haben, so ist noch nicht aller Tage Abend, da der Versicherungsvertrag noch bis zu 14 Tage nach Unterschrift bzw. nach der Rücktrittsbelehrung widerrufen werden kann. Ist auch diese Zeit abgelaufen, bleibt nur noch den Kredit zu kündigen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Das ist in der Regel sehr teuer, da die Summe natürlich komplett zurückbezahlt werden muss, sowie etwas mehr, aber meist immer noch billiger, als den Kredit bis zum Vertragsende zu bedienen.Alternativ, sollte der Kreditzins durch die Restschuldversicherung extrem verteuert werden, lohnt sich auch ein Gang vor das Gericht. Sollten die Kosten/ der effektive Zins ca. 100 % über dem vergleichbarer, marktüblicher Angebote liegen (z. B. durch eine viel zu teure Versicherung), kann der Vertrag als sittenwidrig angefochten werden. Sollte man vor Gericht Erfolg haben und das Gericht dem folgen, wird der Vertrag rückabgewickelt - auch hier muss jedoch das geliehene Geld zeitnah (heißt oft: sofort) an die Bank zurückgezahlt werden.
Wichtig: Die Provision, die bis zu 50 % der Police ausmachen kann, muss bei einer Kündigung der Versicherung ggfs. nicht zurückbezahlt werden. Sollte die Provision der Bank bei einer Versicherungspolice von 8.000 Euro etwa 4.000 Euro betragen, so werden häufig nur 4.000 Euro zurückerstattet. Falls der Versicherungsfall eintreten und der Anbieter der Restschuldversicherung die Zahlung mit dem Verweis auf die Versicherungsbedingungen verweigern sollte, sollte man sich nicht abwimmeln lassen und diese ggfs. auch überprüfen lassen. Wird man zu sehr benachteiligt, können diese als nichtig gewertet werden und der Versicherer muss zahlen.