Kredit Restschuldversicherung - ja oder nein?

Bei vielen Krediten mit im Paket angeboten wird ein Versicherungsschutz gegen Zahlungsausfall, also eine so genannte Restschuldversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Risikolebensversicherung. Die meisten Banken und Sparkassen drängen dem Kreditnehmer eine solche Restschuldversicherung geradezu auf - doch wie viel Sinn macht sie wirklich? Stellt sie vielleicht einfach nur eine Kreditverteuerung ohne wirklichen Mehrwert für den Schuldner dar?

Bevor man eine durch die Bank angebotene Restschuldversicherung in Anspruch nimmt sollte man einige Dinge überprüfen: zunächst ist eine Absicherung nur dann im Bereich des Sinnvollen, wenn der Kreditbetrag mindestens 8.000 bzw. 10.000 Euro beträgt. Außerdem verfügen viele Verbraucher bereits über eine Risikolebensversicherung, die an die Bank abgetreten werden kann. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt im Ernstfall ggf. die anfallenden Raten - dies sollten Kreditnehmer in ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.

Die Restschuldversicherung (RSV), die Banken im Zusammenhang mit ihren Krediten anbieten, soll den Kreditnehmer vor finanziellen Nöten bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, unfallbedingter Invalidität und im Todesfall schützen. Leider ergeben sich zahlreiche Fallstricke bei diesen Restschuldversicherungen.

Beispielsweise ist es üblich, dass die jeweilige Versicherungsprämie als Einmalbetrag fällig wird, und entsprechend auf den Kreditbetrag, den der Kreditnehmer mitsamt den Zinsen tilgen muss, aufgeschlagen wird. Das hat zur Folge, dass der Kredit für den Darlehensnehmer verteuert wird - um wie viel genau, ist unterschiedlich, aber möglich sind durchaus Summen zwischen 5.000 und 15.000 Euro.

Kreditnehmer sollten die Restschuldversicherung der Bank in jedem Falle ausschlagen, wenn die Kosten dafür bei mehr als 10 % liegen. Außerdem hat die Bank die Pflicht, eine zwingende RSV in den Effektivzins, mit dem der Kredit beworben wird, mit einzurechnen. Kreditnehmer müssen sich unbedingt das Kleingedruckte zur Restschuldversicherung ganz genau durchlesen:

Oftmals ist es so, dass der Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, wenn der Versicherungsnehmer diverse Vorerkrankungen aufweist, oder aber der Versicherungsschutz wird erst nach einer gewissen Anlaufzeit, die zum Beispiel drei Monate betragen kann, gewährt. Tabu oder befristet ist die Zahlung auch dann, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis beendet wird bzw. ausläuft.

Eine gute Alternative zu einer teuren Restschuldversicherung wäre eine Einzahlung der benötigten Summe für die Restschuldversicherung in einen Sparplan - das schafft Rücklagen und bietet unter Umständen sogar noch die Möglichkeit, das Darlehen vorzeitig abzulösen.