Reiseversicherung: Reiseumbuchungsversicherung
Neben der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung gibt es mit der Reiseumbuchungsversicherung eine weitere Reiseversicherungen, welche im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung entweder als Zusatzleistung oder auch separat abgeschlossen werden kann.
Wie auch bei der Stornierung können je nach Reiseart und Reiseanbieter, sowie Umbuchungszeitpunkt, Umbuchungskosten bis zu 30 - 50 % des Reisepreises fällig werden, welche durch die Reiseumbuchungsversicherung abgedeckt werden können.
Aber: Die Reiseumbuchungsversicherung ist in der Regel bei einer guten Reiserücktrittversicherung mit inbegriffen, da die Umbuchung die Versicherung oft günstiger kommt als die Stornierung - trotzdem sollte beim Abschluss der Reiserücktrittversicherung immer überprüft werden, ob die Umbuchung mit abgedeckt ist, um sich den zusätzlichen Abschluss einer Umbuchungsversicherung zu ersparen.
Im Gegensatz zur Reiserücktrittversicherung ist bei der Reiseumbuchungsversicherung die Kostenübernahme meist stark eingeschränkt. Während die Reiserücktrittsversicherung je nach Anbieter auch die kompletten Stornokosten übernimmt (ggfs. abzüglich Selbstbehalt), trägt die Umbuchungsversicherung meist nur Kosten bis zu 10 % des eigentlichen Reisepreises. Sollten die Umbuchungskosten somit 30 % des Reisepreises betragen, muss man 20 % selbst übernehmen.
Wichtig für Selbständige: Selbständige sind von der Reiseumbuchungsversicherung meist ausgeschlossen oder müssen mit einem kräftigen Aufpreis rechnen, da Selbständige rein statistisch wesentlich häufiger eine Reise (kurzfristig, und damit teuer) umbuchen müssen.
Reiseumbuchungsversicherung statt Reiserücktrittsversicherung?
Mittels der Reiseumbuchungsversicherung soll das Umbuchungsrisiko abgedeckt werden, wenn eine Reise aus gewichtigen Gründen nicht angetreten werden kann. Wie auch bei der Reiserücktrittsversicherung gilt, dass die Reiseumbuchungsversicherung keine allgemeine Rücktrittsversicherung ist, sondern die Umbuchungsgründe weitgehend identisch mit den Rücktrittsgründen der Reiserücktrittsversicherung sind.Wie auch bei der Stornierung können je nach Reiseart und Reiseanbieter, sowie Umbuchungszeitpunkt, Umbuchungskosten bis zu 30 - 50 % des Reisepreises fällig werden, welche durch die Reiseumbuchungsversicherung abgedeckt werden können.
Aber: Die Reiseumbuchungsversicherung ist in der Regel bei einer guten Reiserücktrittversicherung mit inbegriffen, da die Umbuchung die Versicherung oft günstiger kommt als die Stornierung - trotzdem sollte beim Abschluss der Reiserücktrittversicherung immer überprüft werden, ob die Umbuchung mit abgedeckt ist, um sich den zusätzlichen Abschluss einer Umbuchungsversicherung zu ersparen.
Vorsicht: Fristen und Kostenübernahme
Sollte man sich zum separaten Abschluss einer Reiseumbuchungsversicherung entscheiden gilt wie auch bei einer anderen Reiseversicherung, dass dies innerhalb von 2 Wochen nach Buchung der Reise erfolgen sollte - ansonsten wird man aufgrund des steigenden Risikos seitens der Versicherung häufig abgelehnt.Im Gegensatz zur Reiserücktrittversicherung ist bei der Reiseumbuchungsversicherung die Kostenübernahme meist stark eingeschränkt. Während die Reiserücktrittsversicherung je nach Anbieter auch die kompletten Stornokosten übernimmt (ggfs. abzüglich Selbstbehalt), trägt die Umbuchungsversicherung meist nur Kosten bis zu 10 % des eigentlichen Reisepreises. Sollten die Umbuchungskosten somit 30 % des Reisepreises betragen, muss man 20 % selbst übernehmen.
Wichtig für Selbständige: Selbständige sind von der Reiseumbuchungsversicherung meist ausgeschlossen oder müssen mit einem kräftigen Aufpreis rechnen, da Selbständige rein statistisch wesentlich häufiger eine Reise (kurzfristig, und damit teuer) umbuchen müssen.