Auto Leasing für privat - Lohnt es sich?

Immer wieder sieht man dass das Auto Leasing für privat in verschiedenen Medien beworben wird. Aber ist das Auto Leasing für privat wirklich eine Alternative zur Finanzierung eines Autos? Ins Feld geführt wird immer wieder, dass die Leasing Raten im Vergleich zu den Raten bei einer Finanzierung zum einen wesentlich günstiger und zum anderen steuerlich absetzbar sind. Aber ist dem wirklich so?

Die Leasing Raten sind zwar oft niedriger als die Finanzierungsraten, aber im Gegensatz zu einer Finanzierung wird nicht das Fahrzeug an sich abbezahlt, sondern man bezahlt nur für die Nutzung bzw. Abnutzung des Fahrzeugs. Außerdem kann man die Leasing Raten nicht von privat steuerlich absetzen. Es handelt sich hier also nur um einen vergünstigten Mietvertrag für ein Auto, an dem man mit der Leasing Rate allein kein Eigentum erwirbt.

Dazu kommt oft das Problem der versteckten Kosten, die nicht direkt ersichtlich sind und das Leasing für privat zusätzlich verteuern. Hierbei gibt es zwei gängige Varianten, die jeweils zusätzliche Kosten für den Leasingnehmer entstehen lassen.

Bei der Restwert Variante wird im Leasingvertrag vereinbart, dass das Auto bei der Rückgabe einen bestimmten Restwert haben muss. Zwar zahlt man mit den Leasing Raten die Nutzung bis zur Rückgabe ab, so dass rein theoretisch am Ende der Laufzeit nichts mehr zu bezahlen ist, jedoch kann das in der Praxis kaum umgesetzt werden, da z. B. Kratzer, die man auch ohne eigenes Verschulden erhält, oder notwendige Reparaturen den Restwert für den Leasinggeber deutlich verringern.

Dazu kommt der Wertverlust, den ein Fahrzeug mit dem zusätzlichen Alter erfährt, und welcher ohnehin den Wert nach unten senkt - denn niemand ist bereit mehr für ein Gebrauchtfahrzeug zu bezahlen als den üblichen Marktwert. Dieser kann zusätzlich fallen, falls ein Fahrzeug nach dem Ablauf der Leasingdauer nicht mehr auf dem Markt stark nachgefragt sein sollte. Falls der Leasinggeber das Fahrzeug nach dem Ablauf der Leasingzeit somit nur zu einem geringeren Preis verkaufen kann, so kann er die Differenz zwischen dem eigentlichen Erlös und dem Restwert dem Leasingkunden in Rechnung stellen, was zusätzliche, schwer kalkulierbare Kosten für das Autoleasing für privat bedeutet.

Überspitzt gesagt müsste das Fahrzeug somit bei dieser Variante bei der Rückgabe fast einem Neufahrzeug entsprechen, um hier nichts zuzahlen zu müssen.

Bei der zweiten Variante wird kein fester Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Leasinglaufzeit vereinbart, sondern eine feste Kilometerbegrenzung, die der Leasingnehmer einhalten muss. Dieser Kostenfaktor ist für den Leasingkunden wesentlich überschaubarer, da hier nur dann etwas dazubezahlt werden muss, wenn diese Grenze überschritten wurde. Das Risiko ist jedoch, dass man die vereinbarten Kilometer schon vor Ablauf der Zeit überschritten hat und somit entweder mehr bezahlen oder das Fahrzeug stehen lassen muss. Somit hat man im schlechtesten Fall ein Fahrzeug geleast, welches man aus Kostengründen nicht für die volle Leasingdauer nutzen kann.

Dazu kommt das Risiko eines Unfalls: Eine Versicherung ersetzt in der Regel nur den Zeitwert eines Fahrzeugs bei einem Schaden. Sollte es also zu einem Totalschaden des Fahrzeugs kommen, so kann die von der Versicherung erhaltene Summe unter der liegen, welche man dem Leasinggeber zahlen müsste. Somit müsste man auch hier wieder mehr für ein Fahrzeug bezahlen, welches nicht genutzt werden kann.

Am Ende der Leasingzeit bei einem Autoleasing für private hat der Leasingnehmer die Wahl, das Fahrzeug entweder zurückzugeben oder zu kaufen. Da jedoch die Leasingrate eben eher einem Nutzungsentgelt statt einer Finanzierung entspricht, hat das Fahrzeug oft vertraglich noch so einen hohen Restwert, dass hierfür eine Finanzierung für ein so gesehen überteuertes Gebrauchtfahrzeug vereinbart werden müsste.

Das Auto Leasing für privat lohnt sich somit in der Regel nicht - Leasingprodukte richten sich in erster Linie an Firmen, die sowohl höhere Rückzahlungen bei einem niedrigeren Restwert als auch die Leasingraten steuerlich als Verlust geltend machen können, ohne einen „Gewinn„ beim Betriebsvermögen durch den Kauf oder die Anschaffung eines Fahrzeugs zu erzielen.